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December 1504.
Ländern beklagen sich aber des Zolls zu Luggarus und anderer Beschwerden wegen, welche sie"und ihreAngehörigen gegen den König haben, daß wenn sie nach Laut der Capitel zu angesetzten Tagen nachAblesch gekommen seien, ein, zwei oder drei Mal des Königs Boten nicht Befehl oder Gewalt zu habenvorgegeben hätten, so daß sie mit unnützen Kosten unverrichteter Dinge wieder heimkehren mußten. Fernerseien sie vom Gubernator von Mailand schon zum zweiten Male beschickt, von ihm angehört, aber unver-richteter Dinge entlassen worden. Deßhalb sei unser Begehren an die französischen Boten, daß sie dieseBeschwerden der drei Länder dem König einberichten und darauf dringen, daß sowohl diese unsere Eidge-nossen, als auch die Ansprecher, aus welchen Orten sie seien, um ihre Klage» und Begehren befriedigt werdenoder daß, wenn darüber rechtlich verhandelt werden müsse, das Urtheil beförderlich erfolge. Insbesonderehat man auf die Sache des Kapfmann aufmerksam gemacht. Wenn einmal diesen Beschwerden abgeholfensein werde, so hoffe man, auch die drei Länder werden dann ziemliche Antwort geben. Darauf haben dieköniglichen Boten begehrt, wir möchten ihnen bewilligen, in der Eidgenossenschaft zu bleiben, bis sie demKönig unsere Meinung zugeschrieben und von ihm wieder Antwort erhalten hätten. Das ist ihnen zuge-standen, jedoch unter der Bedingung, daß sie Niemanden anwerben oder wegführen. 'Jeder Bote kenntdas Anbringen Vogt Flecklis von Schwyz.
I»—15 fehlen im Berner Exemplar, t fehlt im Schwyzer Exemplar, s? ^ fehlen im SolothurnerExemplar. 1>», N, Ii? I? tü fehlen im Freiburger Exemplar.
SV3.
Zürich. 1 7. Januar (Zinstag nach der heiligen dryer Kling Tag).
Staatsarchiv Zürich: Abschiede IV. 65. Staatsarchiv Bern: Allgemeine Eidgenössische Abschiede, I. 312.
Archive Freiburg, Schaffhansen.
Boten: Zürich. Mathias Wyß, Burgermeister; Gerold Meyer; Marx Nöist; Ulrich Felix. B'erwI >r. Thüriug Fricker. Lucern. Schultheiß Feer. Nri. Ammann Jinhof. Schwyz. Vogt Fleckli. Nnter-walden. Vogt Kretz. Zug. Vogt Hasler. Glarus. Ammann Kuchli. Basel. Bürgermeister Offemburger. Freiburg. Niclaus Reiff, Seckelmeister. Solothurn. Melaus Conrad, Altschultheiß. SchafsiHausen. Burgermeister Barter.
Auf Bitte unserer Eidgenossen von Solothurn ist dein Vogt von Baden befohleil worden, ihremAngehörigen das Geld, das von dein gerichteten Dieb noch vorhanden ist, aus Gnaden und unserer Obrigkeitohne Schaden zurückzustellen. ?». Dem Bernhard von Knöringen und den klebrigen, welche im pfalzgräfisch^Krieg gewesen sind und deßhalb Geleit begehrt haben, will man das Geleit nicht geben, sondern die Or^imng an ihnen, wie an Andern, halten, was dein Landvogt zum Verhalt mitgetheilt ist. « . Dem Landvogtim Thurgau ist aufgetragen, das Haus zu Frauenfeld, das für die künftige Wohnung der Landvögte bestimmtist, so billig als möglich anzukaufen. «I. Die von Hugelshofen, welche sich weigern, dem Landvogt tMThurgau die Faßnachthühner zu gebe», sollen den zu Baden verabredeten Vertrag dein Landvogt vorlegtund er denselben anhören. Was dann der Vertrag innhält, das soll maßgebend sein. Dem DoctotMatthäus Notemberg von Constanz wird geschrieben, daß er das geistliche Gericht gegeil Friedrich Motü'babstelle und sich um den Frevel mit dem Recht des Gerichts, in welchem er vorgefallen, begnüge, um andM'^