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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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December 1504.

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5t.' . Wir haben dein Abt zu Pfäfers schreiben lassen, er soll dein Priester, dem er die Pfrund zu Eschegeliehen hat, wieder absagen, da er doch in seinem Vertrag init dem Gotteshaus sich aller Gewaltsameentschlagen hat. Wollte er das nicht thun, so würden wir als Kastvögte des Klosters ihm seine Provision,die er auf dem Kloster hat, zurückhalten. I». Der Pfleger von Pfäfers klagt, der Vogt im Rheinthalthue ihm Eintrag an den Gerichten und Vogtrechten, die das Gotteshaus im Hof zu Nüti über 112 Jahrelang gehabt habe.; er habe insbesondere den Ammann des Gotteshauses jüngsthin nicht richten lassen wollen.Darauf wird dem Vogt im Rheinthal geschrieben, er soll das Gotteshaus bei seinem alten Herkommen lassenvder auf den nächsten Tag vor uns' mit dein Pfleger zu Recht kommen, i. Marx Mad von Glarus, derHauptmann des Abts von St. Gallen, hat jedem der IV Orte 1 Krone und 65 Gl. all Gold (oder denGleich,verth an Münze) 2 Ort 15 ß. 3 D. gegebeil. Ii.. Jeder Bote kennt das Anbringen des Caspar Franz.I« Der Landvogt im Thurgau hat angebracht, wenn wir einem Landvogt im Thurgau ein Haus kaufeilwollen, so glaube er zu Frauenfeld ein solches mit Behausung, Keller und Stallung, dazu eine Scheune undeinen Krautgarten vor der Stadt um 250 Gl. kaufeil zu können. Darüber soll man sich auf dem nächstenDag erklären. >»». Nach angehörter Kundschaft ist erkennt, die von Scherzingen sollen dein GotteshausMünsterlingen als Gotteshausleute schwören, doch uns Eidgenossen und Jedermann an seiner Obrigkeit undNechtung ohne Abbruch. «. Heimbringen, daß der Landvogt im Thurgau berichtet, Herr Bernhard vonKnöringen, Ritter, und Andere, welche seit unserer letzten Verordnung in den pfalzgräfischen Krieg gezogensind, begehreil Geleit. «».Als bishar zu vil tagen, so wir Eidgnossen in tagleist by einander geweseil,wsser armen lüt dem turgöw für vns komm sind, etlich apolacionen vnd ander Jr fachen zehören vnddaruinb ze entscheiden und aber dz vns in vnsern geschäfteil hindert vnd sumpt, harumb iin besteil durchMneinen nutzes vnd der notturft willen so habent wir geordnet vnd angesechen, das mir alle Jar zwen tagdurch v,sser botschafteil zu Frowenfeld mit vollem Gewalt halteil vnd habeil sölleil, sölich geschäft daselbsThören vnd vszurichten, nämlich der ein tag vss sant Hilarientag, der ander tag am sontag nach sant JohanstagGl summer nachtz all der Herberg ze sind vnd das och insonders die appolazen mit den byvrteilen, derdishar vnnotturftig vil gewesen sind, abgestelt sin, also dz nieman von den bpvrteilen appolieren sölle. Vnd"d in fachen, die wachsenden schadeil vss Inen trügen, appolazen getan würden, da sol der landfogt gwalthaben, dieselben güter vss iren costen zu versecheu, wie In bedunkt not vnd aller nützlichst sin bis vss deroZugesetzten tag einen.", z». Der Landvogt meint, es sei unnöthig auf den nächsten St. Hilarientag nachlValienfeld zu kommen, indem die anhängenden Appellationen fast alle entschieden seien, wenn jedoch neueAnlangten, so würde er uns es verkünden! Es weiß jeder Bote, was der Bischof von Constanz als^utertädinger in der Sache von Kreuzlingen eröffnet hat und wie deßhalb der Sache zu Gutem ein anderer"Ug angesetzt ist auf der heiligeil drei Könige Tag nächsthin nach Zürich. Nichtsdestoininder soll das im"Glrgau auf die Güter derer von Constanz gelegte Verbot fortwährend in Kraft bleiben. R. Des KölligsFrankreich Boteil sind auf diesem Tage abermals erschienen und haben die gleicheil Eröffnungen gemachtGle früher auf dem Tag zu Lucern. Darauf ist ihnen geantwortet: Wir hören gern, daß Seine Majestätuut den Häuptern der Christenheit und auch mit dem Köllig und dein Prinzen von Spanien in Friedeil und^Glffenstlllstand gekommeil sei. Wir erachten deßhalb, daß der König dieser Herren wegen weder unserer^dgenossenschaft noch anderer Kriegsleute bedürfe. Nichtsdestominder, wenn in Zukunft der König unserer. bedürfe, sei der Mehrtheil der Orte Willens, die Vereinung vor sich zu nehmen und darauf solcheAntwort zu geben, daß sie hoffen, davon Glimpf und Ehre zu habeil. Unsere Eidgenossen von den drei