November 1504.
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der Gesandtschaft mittheilen, worin er uns zu Gefallen sein könnte n. s. w. Darauf wurde geantwortet.Man wolle diese Eröffnung mit Dank annehmen und an die Obrigkeiten berichten, die daran auch Freudehaben werden. Haben wir Seiner Majestät etwas Gutes erweisen können, so sei es mit gutem Willengeschehen und es werde uns Eidgenossen stets freuen, wenn es ihr wohl gehe. Alles „mit den besten wortenuit not ze melden." I». Junker Hans von Roll hat einen Nechtshandel gegen einen Burger von Lyonund hat sich auf dein vorigen Tag beklagt, es seien ihm zu Lyon Briefe von der Gegenpartei mit Gemaltweggenommen und sei sein Bote gefangen worden. Die französischen Boten, mit denen man dießfalls auf deinvorigen Tag geredet, haben nun Nachricht erhalten, der König habe verfügt, daß das Entwerte zurückgestelltund dem von Noll gutes Recht gehalten werden soll. i. Jeder Bote weiß, was bezüglich der Münze derbösen beschnittenen Carlin geredet ist; auf dem Tag zu Zürich soll man Antwort geben. Ii.. Lucern hatdenen von Schwyz auf ihr Begehren bewilligt, Georg Redings sel. Kind dessen Freundschaft zu überlassen,doch soll Schwyz durch einen versiegelten Brief versprechen, das Kind bei seinein Gut zu schirmen, daß diesesuicht verthan werde bis das Kind zu seinen Tagen kommt. I. Der Bote von Schwyz soll an seine Herreubringen, daß sie dem Schultheiß Kiel den Brief um 50 Gl. Zins in Gold, mit Verfall auf St. JohannBaptist, aufrichten.
» fehlt im Berner- und Freiburger Exemplar, i, stehen nur im Schwyzer Exemplar. 4 fehlen imSolothurner Exemplar.
Zu 4». Der Zürcher Abschied fügt (mit anderer Schrift) bei: Zwei Tage im Jahr, nämlich auf St. HilariiTag und auf St. Johannestag im Sommer. Von Beiurtheilen habe keine Appellation statt und wenn wachsen-der Schaden vorhanden, so möge der Landvogt die Güter sichern bis auf den nächsten der zwei Tage.
TV0.
430-4, 26. November.
Archiv Solothurn.
Erneuertes Büudniß zwischen Solothurn und Savoyeu. Beilage Nr. 42.
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B r n tl n e n. 4 30-4, 1 0. December (Ziustag nach Unserer Fronen Loiwsptioiüs).
Archiv Schwyz.
Tag der drei Länder Uri, Schwyz und Unterwalden. t». Der Chorherrnpfründe zil Bellenz wegenlall mau heimbringen, ob in der drei Orte Namen den Chorherren und denen von Bellenz geschrieben werdensie möchten beiderseits den drei Orten Brief und Siegel geben, daß sie die nächste ledig fallende Chor-horrnpfnmd den drei Orten zu ihreu Hände» lassen wollen. I». Ueber die Caplanei an St. BlasiusCapelle, welche die Nusca gestiftet und die etwa 10 rh. Gl. erträgt, weiß jeder Bote seinen Herren zu^richten. Der Münze wegen soll man dem Commissar schreiben, daß er die Münzordnung der fünfvte ausrufen soll. «I. Was der Commissar der abziehenden Knechte wegen schreibt, weiß jeder Bote.