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November 1504.
Vogt Frunz. Nidwalden. — Zug. Vogt Rettich. Glarus. Rudolf Wiechsler. Freiburg. Pierad.Solothurn. Niclaus von Roll.
Da bisweilen zu Dietwpl Fricdbriiche und andere Sachen, die der hohen Gerichtsbarkeit angehören,vorkommen und unser Vogt in den Aemtern meint, dieselben sollten sich zu Merenberg berechten. Lucernaber als Twingherr zu Dietwyl behauptet, nach dem Herkommen müsse zuerst zu Dietwpl entschieden werden,ob die Sache den hohen Gerichten zukomme oder nicht, so soll jeder Bote diese Frage heimbringen und ansdem nächsten Tag darüber antworten. ?». Da auf vielen Tagen, wo der Eidgenossen Boten versammeltsind, um die vorliegenden Geschäfte zn verhandeln, die Ihrigen im Thnrgau erscheinen, Appellationen vor-bringen und dadurch die übrigen Geschäfte stören, so wird erkannt, es solle alljährlich zn Frauenfeld ein Tagfür solche, Thurgau betreffende Sachen gehalten werden. Auf dem nächsten Tag soll jeder Bote berichten,ob seine Herren mit diesem Beschluß einverstanden seien. «. Die von Constanz haben auf unser Schreibenbezüglich der Sache des Gotteshauses Kreuzlingen und der auf constanzische Güter, Zinse und Renten imThurgau gelegten Verbots geantwortet, sie begehren noch heutzutage vom Bischof von Constanz oder vonSchultheiß und kleinem Rath zu Bern entscheiden zu lassen, ob man sie nicht bei dem Frieden von Basel,gemäß welchem Jedermann zu dein Seinigen, wie es damals gewesen, wieder kommen soll, bleiben zu lassenhabe. Mit der Botschaft von Constanz ist auch eine solche des Bischofs von Constanz angelangt, welchemeldet, derselbe habe vom König Vollmacht erhalten, einen gütlichen Vergleich in der Sache zu suchen undbitte nun, ihm einen solchen Versuch zu gestatten. Darauf ist erkennt, es soll zu diesem Zweck auf Montagvor St. Thomas (16. December) ein Tag zu Zürich stattfinden, welcher dem Bischof und dem römisch^Könige verkündet werden soll, doch soll das die constanzischen Güter im Thurgau betreffende Verbotin Kraft bleiben. «I. Die Frauen von Münsterlingen begehren, daß die von Scherzingen als GottesHausleute ihnew huldigen und schwören sollen, wie andere Gotteshausleute. Das bestreiten die vo»Scherziilgen, „dann st) spen nit in iren geeichten gesessen vnd spen des; vormalen nie ersucht." Der Land'vogt im Thurgau wird beaustragt, sich über den Sachverhalt zu erkundigen und auf den abgemeldeten Dal!zu Zürich zu berichten. < . Auf das am letzten Tag gestellte Begehren des Königs von Frankreich hab^die eidgenössischen Orte ungleiche Antworten gegeben, daher baten die französischen Boten, die Sache >w^mals heimzubringen und ihnen auf dem nächsten Tag Antwort zu geben, ob wir dem König entsprechtwollen oder nicht. Das will man thun. t. Bezüglich der Klage der drei Orte' hinsichtlich des Zolls Z"Luggarus, worüber die französische Botschaft auf einem frühern Tage zugesagt hatte, ihre Verwendung daß"beim König eintreten zu lassen, daß die drei Orte dem Frieden gemäß gehalten werden, antwortet sie nun, ^König habe seinen Statthaltern zu Mailand geschrieben, sie sollen diese und andere Differenzen sofort an b"Hand nehmen und Jedermann zufrieden zu stellen suchen; die drei Länder möchten gutfindenden FallsBoten nach Mailand schicken, man bezweifle nicht, daß Alles sich im besten Einverständnis; werde beilegen lässigK-. Auf diesem Tag ist erschienen die Botschaft der königlichen Majestät zu Jerusalem und Sicilien,Herzogs zu Lothringen und Bar, Markgrafen zu Pontamousson und Grafen zu Provence, nämlich GottfriedHerr zn Wetzstein, Ritter, und Jacob von St. Hilliers, Schultheiß zu Sirk. Die Gesandtschaft eröff»^nach Vorweisung ihrer Beglaubigung die Versicherung, daß ihrem Herrn die guten Dienste, welche ihm b"Eidgenossen in Zeiten der Roth geleistet, noch in gutem und dankbaren! Andenken seien, daß er stets begehtmit Leib und Gut dieselben um uns zu verdienen, daß er gern sich persönlich in die Eidgenossenschastfügt hätte, um die alte Freundschaft zu erneuern, große Geschäfte hindern ihn aber daran, daher möge M""