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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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Juli 1504.

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genossen erkennt, es soll den: Burgermeister voll Nothweil ein Credenz all den römischen König gegeben und^abei ihm aufgetragen werden, an die römisch kölligliche Majestät zu werben, daß sie die Eidgenossen in diegegenwärtige Kriegsübung reden lasse. Wenn der König dieses bewilligen und den Boteil Geleit gebenMll, so soll Rothweil es an Zürich berichten, welches dann einen Tag setzeil lind selben den andern Ortenverkünden soll. Nachdem aber an die Boten gelangt ist, der Köllig sei zu Dillingen oder in der Umgegend,gt dem Bürgermeister von Nothweil befohlen, sich darüber zu vergewissern lind für den Fall, daß der Kölligben Boteil Geleit geben will, zu ihm zu kommen, so wollen sie die Antwort zu Schaffhansen erwarten,^as hierüber Nothweil geantwortet hat, weiß jeder Bote zu sagen. I». Jeder Bote hat eine Copie desSchreibens, das königliche Majestät an gemeine Eidgenossen in Betreff des Klosters KreuzUngen gethan hat.soll mail heimbringen, um ans dem nächsten Tag darüber zu rathschlagen.

Zu Ulrich, Herzog zu Württemberg Zc. schreibt an gemeine Eidgenossen, zu Schaffhausen versammelt,ausBesigka" 21. Juli (Sonntag nach Alexi): Wenn er in diesem Krieg allein wäre, so würde er ihrVermittlungsanerbieten gern annehmen. Allein er sei mit dem schwäbischen Bunde, zuerst auf Mahnung HerzogAlbrechts und dann auf Befehl des römischen Königs in denselben gekommen und könne ohne Wissen und Willenseiner Verbündeten und des Königs sich in Nichts einlassen. Zudem habe der römische König auf den Rath desBischofs von Würzburg auf St. Jacobstag einen Reichstag nach Frankfurt ausgeschrieben, um in diesen Sachengütlich zu handeln w. zc. (Staats-Archiv Bern Allg. Eidg. Abschiede ll, 227.)

Zu I». Maximilian, voix Gottes Gnaden römischer König, schreibt aus Ehingen 22. Juli an gemeine Eid-genossen: Constanz beschwere sich über die fortwährende Aufrechthaltung des Verbots, das die Eidgenossen aufseine Güter im Thurgau gelegt haben. Nun habe er, der König, geglaubt, dieses Verbot sei in Folge der Ver-handlungen mit seinen Boten auf letztem Tag zu Baden des Gotteshauses Kreuzlingen und anderer Sachenwegen bereits aufgehoben. Es berichten ihn aber die Boten, die Eidgenossen haben geantwortet, sie haben dazukeine Vollmacht, außer das Kloster Kreuzlingen werde wieder erbaut oder dafür 10,ovo Gulden gegeben, da derKönig kraft eines gegebenen Instruments und Missivs schuldig sei, es zu bauen. Er sei zwar nicht Anfänger desletzten Krieges gewesen, auch Constanz nicht, und die Schuld, daß das Kloster abgebrochen worden, falle nicht aufihn; er ersuche daher das Verbot aufzuheben und eine Gesandtschaft mit dem angezogenen Instrument und MissivZu ihm zu schicken, er wolle sich in Allem gegen die Eidgenossen freundlich und nachbarlich halten und ihnen genügendeAntwort geben, der Zuversicht, sie werden auch so gegen ihn, den König, handeln. (Staats-Archiv Bern, Allg.Eidg. Abschiede ll. 226).

tST

Suse bei St. Hyppolit. I 7. August (Mittwoch vor iwuromii).

Staatsarchiv Bern: Allgemeine Eidgenössische Abschiede, a. 2l2. Archive Solotviir», Zreiburg.

Tag der vier Städte Berit, Basel, Freiburg und Solothurn wegen des Salzbrunnens. Es werdenMregeln getroffen, um die Kosten für die Arbeit und die Verpflegung der Werkleute zu vermindern.

die Ergiebigkeit der Quelle heißt es, dieselbe sei noch gleich wie nach dem frühern Bericht, nämlich:5 zwen vitd drißig Söm, des gat in die jetzgemachte pfanne siebenthalb Söm, daran haben wir gebrncht^ Scheden zechen stund vnd ist darnß an allen zusatz drü Bernmäß Salz worden. So aber die pfannenv»tals halb abgesotten was, so hat man st wider ergossen vnd erfüllt, dann so sind bp vierthalb Maß