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August 1504.
Salz daruß worden vud hat man ouch bester lenger daran müssen absieden." — Man soll sich nach einemgeschickten Salzsieder umsehen. Solothurn soll beförderlich einen Tag der vier Städte nach SolothM»ausschreiben.
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Züri ck). jl 20. August (Zinstag vor IZarUwioniWi, axastoli).
Staatsarchiv Lucern: Allgemeine Abschiede, I). lttü. Staatsarchiv Zürich : Abschiede, IV. 103. Staatsarchiv Bern: AllgemeineEidgenössische Abschiede, l. 237. Archive Schwyz, Solothurn, Freiburg.
. Es fällt die Aieinung, daß es gut und zweckmäßig wäre, ein Verbot des Vorkaufs von Korn außerdie Eidgenossenschaft zu erlassen. Das soll man heimbringen zur Behandlung auf dem nächsten Tag. I». D?>»Bischof von Constanz ist ab einem Tag zu Lucern geschrieben, daß er uns Eidgenossen 1000 Gl. für dieBesetzung und Bewahrung seiner Schlösser und Städte während des letzten Kriegs vergüten solle. Dagegenreclamirt nun der Bischof durch seine Botschaft auf diesem Tag. Man antwortet aber, man lasse es derdem gethanen Schreiben bewenden und versehe sich der Bezahlung, v. Auf vergangenen Tagen haben dirEidgenossen durch die von Rothweil an den römischen König begehren lassen, er möchte ihnen vergönne»,in dem bayerischen Kriege gütlich zu vermitteln. Nun erscheint der Burgermeister von Nothweil und legiden Abschied vor, der ihm schriftlich beim König ckä. 12. August geworden-ist, woraus sich ergiebt, daß diesesdem Bischof von Würzburg und dem Markgrafen Christof von Baden diese gütliche Unterhandlung anHein»gestellt habe. Diese hätten deßhalb bereits einen Tag nach Frankfurt angesetzt, weßhalb der König de»'Begehren der Eidgenossen nicht entsprechen könne. Aber wenn der Tag zu Frankfurt nicht zum Ziele führ?,so denke der König, die Parteien würden die Vermittlung der Eidgenossen dann annehmen. Der Burg^meister von Nothweil eröffnet ferner, der König habe ihm mündlich gesagt, wenn wir Botschaften zu bckSache schicken, so wolle er als Fürst von Oesterreich, nicht als König, die seinige auch mit uns schick?»'Es ist darauf auch der Bote des Königs, der von Limpurg, vor uns gekommen und hat uns seine17. August datirte Instruction hören lassen, die enthält, was der obgenannte Abschied, dabei die Vitt?,daß wir unsere Knechte nicht dem Widertheil zulaufen lassen und, wenn wir sie nicht zu Hause behaltwollten, sie in den Sold des Königs kommen lassen möchten. Darauf ist beschlossen, wir wollen vor dckHand keine Botschaft schicken und dem königlichen Boten antworten, jener Krieg sei unfern Herren undder Verderbung des Landes und der Vergießung von Christenblut wegen leid und wir hätten unsMühe reuen lassen wollen, denselben zu vermitteln. Da wir nun aber berichtet seien, daß jene beiden Fürst?^sich damit befassen, so hoffen wir, sie werden zum Ziele gelangen und es werde nichts weiter nöthigUnsere Knechte wollen wir zu Hause behalten; wir haben deßhalb eine Ordnung gemacht, dieselbegehandhabt und werden es auch ferner thun. «I. Jeder Bote weiß, wie die von Constanz wegen des »ihre Güter im Thurgau gelegten Haftes sich auf Tagen zu Lucern zu Recht erboten haben und daßMehrtheil unter uns Boten gefallen hätte, das Nechtbieten auf unsere Eidgenossen von Bern anzuneh»»'^Da aber ans dem gegenwärtigen Tag nicht von allen Orten Boten erschienen sind und die anweft» ^nicht gleiche Instruction hatten, so wird deßhalb ein anderer Tag angesetzt nach Zug auf St. Vereinssl. September). In Betreff der Sache des Domdecans von Constanz und des Nathschreibers von V»»ist verabredet, sie beide auf dem Tag zu Zug anzuhören und darnach zu handeln, wie sich geb^