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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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Juli 1504.

Da außer dem Herzog von Württemberg und dem Herrn von Varembon auch Andere auf diesen Salz-brunnen Ansprüche machen und die vier Städte- nicht wissen, in wessen Gebiet derselbe liege, so wollen sievorerst hierüber glaubwürdigenSchin" haben; dann, wenn man einmal wisse, in wessen Obrigkeit der Brun-nesi liege, werde man dem Berechtigten Rede und Antwort geben, wie man hoffe Glimpf und Fug zu haben.Sofern der Erzherzog dießfalls etwas Berechtigung zeigen wolle, so möge er den vier Städten an einen gelege-nen Ort Tag setzen. Inzwischen soll der Brunnen weitererkundet" und darauf gehandelt werden, wie es Lob,Nutz und Nothdurft der vier Städte erfordert.Vnd wiewol nun sölichs im besten vnd guter mepnungangezöigt ist, so hat doch der bot von Soluturn deß deHein, befelch wellen haben vnd diß meynung hindersich zu bringen angenomen."

L ttcer n. I l 1. Juli (Mittwuch dm xj Tag Höwet).

Staatsarchiv Lucern: Lucerner Abschiede, 0. 185. Archiv Solothurn.

Boten: Zürich. Marx Röist. Bern. Lucern. Schultheiß Sonnenberg; Hans Marti; Mel-chior Zur Gilgen; Peter Tammann. Uri. Ammann Im Oberdorf. Schwpz. Vogt 5l. Obwalden-Seckelmeister Frunz. Nidwalden. Andachers. Zug. Ammann Steiner. Glarus. Ammann Kuchli.Solothurn. Benedict Hugi.

». Des jungen Sommerhalters Weib beklagt sich, ihr Ehemann halte sich nicht dermaßen, daß sie beiihm bleiben möge, auch vorenthalte er ihr das Ihrige; der Brief der Appellation, welche sie an uns Eid-genossen ergriffen, werde ihr nicht aufgerichtet. Darauf ist unfern Eidgenossen von Schwyz empfohlen, mitünserm Vogt in den Aemtern zu reden, der Frau behilflich zu sein und, wofern er die Eheleute nicht zuvereinigen vermag, der Frau ihr Gut zu verschaffen. I». Es bedünkt uns Eidgenossen, daß es uns zu großerEhre gereichen würde, in Sachen des bayerischen Krieges eine Vermittlung zu versuchen. Da die Sachekeinen Verzug leidet, so ist unsern Eidgenossen von Rothweil, welche früher schon dieselbe angeregt, ab diesemTage geschrieben, daß sie eilends beim römischen König und wo es sonst nothwendig ist für unsere Bot-schaften zu diesem Zwecke Geleit nachsuchen und ans den Tag zu Schaffhausen an St. Jacobstag (25. Juli)dießfalls berichten. Jedes Ort soll seine Votschaft nach Schaffhausen senden, um nach Unterrichtung derervon Nothweil in der Sache zu handeln, wie es die Nothdurft und unserer Eidgenossenschaft Lob und Ehreerfordern. Bern, Basel, Freiburg und Schaffhausen werden davon in Kenntniß gesetzt. Wenn ein Ort keineBotschaft schicken wollte, so sollen doch die übrigen in aller Namen handeln, e. Es wird beschlossen, voMBischof von Constanz für die Besetzung und Beschirmung seiner Städte und Schlösser im vergangenenschwäbischen Kriege 1000 Gulden Entschädigung zu verlangen. «I. Des Schlosses Blatten wegen soll jederBote auf den nächsten Tag Antwort geben, ob man selbes vom Abt von St. Gallen kaufen wolle oder nicht-«. Jeder Bote kennt das Anbringen des päpstlichen Legaten. Auf sein Begehren haben wir Tag gesiisinach Lucern auf St. Marien Magdalenentag (22. Juli), um seine weitern Eröffnungen anzuhören.

Im Solothurner Abschiedbuch heißt das Datum nur: Abscheid zu Lucern vff den xj tag höwet Anno «>l(ohne Mittwoch.) Der unrichtige Wochentag im Lucerner Abschied ist daher wahrscheinlich Versehen des Schreibers-n, «I fehlen im Solothurner Abschied.