Juni 1504.
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Zu «t- Die Instruction Zürichs hierauf lautet: „Dem Vogt sol geschriben werden, In für recht zestellen."
Die Verzicht Rudolf Scherers lautet nach Zürcher Abschied I. o. Seite 94:
„Er het versehen, wie Im vnd noch eim xellen von dm pfalzgreffischen sin worden fünffzig guldin vnddenn xij krönen vnd v guldin, die haben fi genommen, damit si knecht vffwiglen vnd hinwegfüren weiten. Vndbesunder so Hab er zweyen zu Vilmaringen gelt geben, dem einen ein dicken plapphart und dem andern0üj ß. hl.
„Aber hett er versehen, wie er einem schlosferknecht, so zu Basel dienet vnd sagte, er wer vß der Eidgno-schaft, ein guldin geben Hab.
„Aber hett er eim Zimmermann vß der Eidgnoschaft geben ein guldin vnd In betten vnd geheisen, merknecht vffzuwiglen vnd hinabzuschicken, denn das gelt lig zu Offenburg.
„Es sye ouch mit den genannten von Vilmaringen, denen er gelt geben hat, ein andrer hinweg geloffenvnd aber demselben von Im nüntt worden.
„Denn hett er versehen, das er eim zwischend Entuelden vnd Sur, genant Peter, so lang in Naboltsgewesen sye, fünff dick plaphart geben Hab."
177
St. Hyppolit. 1Z0-4, 29. Juni (off?stii ck immy.
Archive Solothurn, Freiburg.
Boten: Bern. Rudolf Nägeli. Basel. Heinrich Einfaltig. Freiburg und Solothurn warennicht vertreten. Die beiden Voten mit einigen Andern, die sie zu der Sache beigezogen hatten, faßtenAgenden Rathschlag: Man soll an die vier Städte bringen, daß es nicht gut sei, die Boten zumSalzbrunnen so oft zu ändern; es sollen, wo möglich, die Boten da 8—10 Wochen ungeändert bleiben undwenn einer wegen Geschäften auf ein paar Tage nach Hause müsse, so sollen die andern Gewalt haben,Hm solchen Urlaub zu geben. Dann soll man es so einrichten, daß von den vier Boten jeweilen nur zwei^geändert werden, damit die alten die neuen an Ort und Stelle unterrichten können. Den vier Boten sollen^züglich der Führung des Salzgeschäfts ziemlich ausgedehnte Vollmachten gegeben werden; Tage der vierStädte in dieser Angelegenheit sollten stets zu St. Hyppolit und nicht anderswo gehalten werden. DieZahl der Knechte soll vor der Hand nicht vermindert werden. Wer künftighin nicht von seiner ObrigkeitHieher verordnet ist, der soll sein Pferd und sich selbst verpflegen. Die Knechte sollen in Pflicht genommenwerden. Mit dem Salzsieder soll ein Accord auf längere Zeit geschlossen werden.
178.
Ber u. I 8. Juki (Montag nach VIrioi).
Staatsarchiv Bern: Allgemeine Eidgenössische Abschiede, .!. UN. Archiv Solothurn.
Tag der vier Städte Bern, Basel, Freiburg und Solothurn.
Da des Erzherzogs Anwälte zu Berit erschienen sind und des Salzbrunnens zu St. Hyppolit wegenV' Anbringen gethan haben, so ist denselben nach mancherlei Unterredung Folgendes geantwortet worden: