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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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Juni 1504.

werde, die Straßen durch Burgund zu brauchen genöthigt seien. Dieses Anbringen und daß die Geleits-leute sich haben merken lassen, sie nehmen um den dritten Theil des Geleits minder als das Urbarbuchanzeige, soll man heimbringen und auf andern Tagen weiter darüber berathen. v. Dem Boten vonUnterwaiden ist aufgetragen, den Handel und Span zwischen Ammann Im Oberdorf von Uri und Amman»Enentachers von Unterwalden seinen Herren zu gütlicher Begleichung oder rechtlicher Erläuterung zu empfehlen.«R. Schilltheiß und Rath zu Wyl habeil linsern Eidgenossen von Zürich schriftlich gemeldet, Michael vonRied, der bei ihnen angenommen sei, habe gesagt, Oswald von Rotz und Erni Winkelried von Unterwalden,Jacob Schmid lind Hans Bachmann voll Lucern, Brandenberger und Schönbrunner von Zug, DietrichFröwler von Schivyz und der Ritzi von Glarus seien vom Pfalzgrafen berufen, ob sie gegangen, wisse ernicht. Jedes Ort soll also bei den Seineil der Sache nachfragen und je nach dem Ergebniß der Nachfor-schung diejenigen Maßregeln treffen, welche zu Handhabung und Aufrechthaltung der gemachten Ordnungdienen. Auch ist dem Landvogt im Thurgau geschrieben, er möchte auf Etliche, welche nach Anzeige desgenannteil Michael von Nied vom Pfalzgrafen Geld genommen haben sollen, fahnden lind sie gefangeil lege».

Schwyz und Zug sollen auf Sonntag nach Jacobi (28. Juli) ihre Botschaft zu Cappel haben lind de»Spall zwischen dem Abt daselbst und denen von Beinwpl in Güte zu schlichten versuchen, t. Der Vogtinl Thurgau soll die Leute in den Höfen, wo die nieder» Gerichte dem Dompropst von Konstanz zustehe»,vermögen, demselben zu schwören, doch im Beisein des Landvogts und den Rechten der Obrigkeit oh»^Schaden. K. Anbringen der römisch königlichen Botschaft: 1. Allerbieten, an den Ball des GotteshausesKreuzUngen sofort Gl. 1000 und später noch 1000, zusammen Gl. 2000 zu geben, mit Begehren, denzu vermögen, das Geld zu nehmen und das Gotteshalls zu bauen, so daß das Verbot auf die Nutzungenlind Gülten der Constanzer im Thurgau aufgehoben werde oder dann aber, daß mall der kölnglichen Majest^anvertraue, das Gotteshaus selbst zu bauen und herzustellen. 2. Damit zwischen Constanz und den Eid-genossen jeder Anlaß zu Krieg abgeschnitteil bleibe, möchte man sich über austrägliche Rechte vereinige»'3. Die königlicheil Boten weisen einen Credenzbrief und eine Instruction vor, mit welcher sie von Ort ^Ort reiten und den Obrigkeiteil selbe eröffneil sollen. 4. Sie vernehmen, der König von Frankreich ivo^abermals eine Botschaft in die Eidgenoffenschaft sendeil, um mit uns zu unterhandeln. Darauf sei ihüBitte, daß Niemand dem König von Frankreich anhangen, sondern alle Orte sich als getreue Nntertha»»'und Glieder des Reichs erweiseil möchten. Verhandlung all 1. Nach vieler Arbeit lind Unterredung »^dem Abt von Kreuzlingen und den königlichen Boten ist den letztern eröffnet worden, daß in Betracht'»^des großeil Schadens des Gotteshauses und der königlicheil Zusagen die Forderung auf 10,000 Gl. gestehwerde. Wollte man der königlichen Majestät den Bali überlassen, so sei Verzug lind mancherlei Irrungund ungleiches Verständnis; zu besorgen. Da die königlichen Boten keine so weit gehende Vollmacht h»^'und erklärten, an ihren Herrn berichteil zu müsseil, so war bezüglich der verlangten Aufhebung des Verbotauf die Güter und Rente» der Constanzer im Thurgau der Eidgenossen Meinung, man wolle, bevor »^das Verbot aufhebe, die königliche Antwort abwarten. ->,<1 2 und 3. Was die Uebereinlünft wegen a»^träglicher Rechte zwischen den Eidgenossen lind der Stadt Constanz betreffe, wolle man diesen Artikel, »^den in der Instruction enthaltenen Punkten an die Obrigkeiten bringen und die königlichen Boteil, wen» ^ihnen gefalle, der Kosteil, Mühe und Arbeit, von Ort zu Ort zu reiteil, überheben.Dann der Ord»»^nach, jetz iil vnser Eidgnoschaft allenthalben angesechen vnd zu halteil gesworn, wil uns bedunken, soliä) ^Werbung lut der Instruction, dero jeder bott abschrift hat, int fruchtbar sin." .vi 4. Von bevorstehe»^