Druckschrift 
3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
Entstehung
Seite
277
Einzelbild herunterladen
 

Mai 1504.

277

Schreiben, das der Marschall und Präsident in Burgund dieses Salzbrunnens wegen an Bern erlassen hat,Erlesen, die Beantwortung desselben jedoch bis nach der Zusammenkunft mit dem Herrn von Barembon verschoben.'I- Da die Werkmeister von Basel und Solothurn bisher in der Sache gut gearbeitet, werden die beiden. Städte ersucht, sie wieder dorthin kommen und jeden mit zwei ihm gefälligen Knechten auf aller vier Städteödsten da arbeiten zu lassen. Denen, die jetzt bei dem Salzbrunnen sind, wird geschrieben, sie sollenzu deren Ankunft, Sonntag über acht Tage, dort bleiben. «. Jede der vier Städte soll von jeneinan einen Nathsboten mit zwei andern ehrbaren Männern bei dem Salzbrunnen haben, damit sie beiVorkommenheiten einander beholfen seien, f. Die Boten, welche zum Herrn von Barembon gehen,Ivllen sich nach den Gewahrsamen erkundigen, welche die von St. Hyppolit, St. Ursicien und von dem Dorf^use in, Betreff dieses Brunnens haben sollen, damit sie darüber Auskunft geben können.

Bei diesem Abschied findet sich im Freiburger Abschiedeband eine Copic der Gewahrsame des Stifts zuSt. Hyppolit in Betreff des Salzbrunnens, ckä. 4. April 1306.

175

Zürich. I 4. Juni (Zinstag vor u. H. Fronlcichnamstag).

Staatsarchiv Lucrrn: Allgemeine Abschiede, I». I!It. Staatsarchiv Zürich: Abschiede, IV. 88.

Die Boten der vier Orte Zürich, Lucern, Schwyz und Glarus sollen von heute, Dienstag, über"cht Tage (12. Juni) zu Wyl sein, um die Amtsleute und Diener des Abts und die GotteshausleuteGallen auf die Ordnung über Pensionen und Kriegsläufe schwören zu lassen. I». Schwyz undMus sollen dafür sorgen, daß in der Grafschaft Toggenburg die Ordnung auch beschworen werde. «. Der"udvogt im Thurgau soll die Leute des Bischofs von Constanz zur Beschwörung dieser Ordnung anhalten."Mi Jemand, edel oder unedel, im Thurgau den Eid darauf noch nicht geleistet hätte, so soll der Landvogtselben abnehmen. Wer sich Hessen widert, den soll er auf der Jahrrechnung zu Baden verzeigen.'Alsdann vergangenes Swabenkriegs mir kosten gehept Hand mit besazung des Bischofs Schloffen vnden vnd gemcynt wirt, das wir den erfordern sölten, wie vor zu andern tagen me anbracht ist, sol jetz^ > on biß vff den tag gen Baden." < . Den von Sax wollen unsere Eidgenossen von Zürich beschreibenmit ihm reden, daß er die Ordnung über Pensionen und Reisläufe auch beschwöre, l. Der Münzeantwortet Zürich den Eidgenossen, es wolle ihr Anbringen seinem großen Nathe vorlegen.

17«.

Baden. 4 1 7 . Juni (Montag vor der 10,00v Ritter Tag).

""taarchw Zürich: Abschiede, IV. «o. Staatsarchiv Bern: Allgemeine Eidgenössisch- Abschiede, .1.171. Archive Solothurn, Ureiburg.

dal ^ Vogt von Rheineck und Nheinthal hat wegen Krankheit nicht ans diesen Tag kommen können,wie^s' Rechnung auf gelegenere Zeit verschoben wird. ?». Einige Kaufleute haben sich sehr beschwert,M mit dem Geleit zu Baden streng gehalten werden, so zwar, daß sie, wenn nicht Abhülfe gethan