Mai 1504.
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menglich mit der werschaft ditz vff saut Martinstag, acht tag vor old nach vngeuarlich zn bezalen, es syendZins oder loilffend schulden, dz jederinan sich damit bezalen lassen sol."
I» fehlt im Berner- und Freiburger Exemplar, « im Zürcher Exemplar.
ÄS«.
öncern. t 20. Mai (Montag nach der Ausfahrt).
Staatsarchiv Lucern: Lucerner Abschiede, v. I». Staatsarchiv Bern: Allgemein Eidgenössische Abschiede, !5V.
Archiv ^reibnrg.
Boten: Zürich. — Bern. Vogt Schöny. Lucern. Schultheiß Feer; Schultheiß Bramberg; HansMartin; Vogt Bili. Uri. Amman Im Oberdorf. Schwyz. Werner Jacob. Obwalden. Peter Zwissenbach.^ug. Vogt Schönbruuuer. Glarus. Ammann Kuchli. Freiburg. — Solothuru. Benedict Hugi.
n. Jeder Bote weiß zu sagen, wie unsere Eidgenossen von Solothnrn das Verkommniß der Pensionenu>egen gutwillig beschworen, den Beibrief dagegen nicht haben beschwören wollen, doch den Boten der Eid-genossen erklärt haben, wenn die Orte, die vor ihnen her gehen, den Veibrief beschwören, so solle an ihnenmchts „erwinden." Ferner, da wir Eidgenossen „die puntnis, so wir mit Inen habent, vnd die Verkommstöu Staus nit sweren wellen, das wir noch Hut bi Tag solich bnntniß Jneit ouch sweren, desglich wellen!>) ouch mit gutem willen vns eidgnossen ouch sweren." Heimbringen. ?». Den Boten des Königs vonFrankreich ist aufgetragen, die Klage der drei Orte Uri, Schwyz und Unterwalden über einen neulich zu^uggarus aufgesetzten Zoll an ihren Herrn zn bringen, mit dem Begehren, daß, gemäß dem Bericht imFeld vor Luggarns, die Beschwerde der neuen Zölle daselbst abgestellt und beförderlich dcßhalb Antwort 'begeben werde. Ebenso verlangt man von der französischen Botschaft Befriedigung der Ansprachen, welche^nige Knechte aus Bern und den drei Ländern an das Herzogthum Mailand haben, oder dann schiedrich-^rlichg Behandlung dieser Ansprachen zu Ablesch nach Vorschrift der Capitel. <. Ein Span zwischen^Fgis und Gersau mar letzten Herbst angestellt worden, damit auf einem gütlichen Tage an Ort undstelle der Streitgegenstand besichtigt werden möge. Nun sollen die vier Waldstätte ihre Botschaft ans"ustag in der Pfingstwoche (30. Mai) zn Weggis und Gersau haben, um „morndeß vff die stöß mit den^arthyev ze keren, versuchen, ob sy früntlich mögen bericht werden." «I. Der Mehrtheil der Orte ist derUnze beigetreten „wie visier Eidgnossen von Bern hievor angenonien haben." Um die Sache endlich zuschließen, wird ein Tag nach Zürich gesetzt auf Sonntag nach der Pfingstwoche; da sollen alle Boten mitllnitiven Vollmachten erscheinen und mit unfern Eidgenossen von Zürich reden, daß sie mit andern Eid-^uossen auch in derer von Bern Münze gehen wollen. Das Verkommniß, dessen Entwurf jeder Bote abschriftlich^hält, soll nächsten 50 Jahre dauern; innert dieser Zeit soll weder das Gold noch die Münze von^wanden änderst gegeben oder genommen werden, als nach der festgesetzten Währung, bei 10 Pfund Buße'U' jeden Uebertretungsfall. Jedem Orte bleibt überlassen, eine Ordnung zu machen, wie lange einer nochUü der alten Währung bezahlen möge. « . Auf diesem Tag ist die königlich französische Botschaft erschienen^ hat nach Bezeugung der königlichen Majestät gnädigen und guten Willens eröffnet: „dabi Hab sin k.' angelangt dz nüw regiment, so nur Eidgnossen der Pensionen vnd reißgelönff halb fürznnemen vnder-unden n. s. vn mög die k. M. nit müssen, in was gestalt vnd vrsachen dz beschech, hat ouch wol gemeint,
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