April 1504.
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IK7.
Frauenfeld. 23. April (an Saut Jörgentag).
Staatsarchiv Luceru: Allgemeine Abschiede, I). ll»2. Staatsarctiiv Bern: Allgemeine Eidgenössische Abschiede, .1.
Archive Schwyz, <?reiburg.
ZU. Jeder Bote der vier Orte, die auf Befehl gemeiner Eidgenossen dazu geordnet waren, weiß zu sagen,wie die von St. Gallen und Appenzell und hernach auf heute St. Jörgentag zu Weinfelden die Edeln imThurgau, welche namentlich folgen, die aufgesetzte Ordnung der Pensionen und Kriegsläufe wegen beschworenhaben. Die Edeln sind: Ulrich Muntprat zu Weinfelden, Ritter, .Caspar von Laudenberg zu Wellenberg,Jacob von Helmstorf zu Großenberg, Wolf von Helmstorf zu Eppishausen, Balthasar von Laudenberg,Bernhard von Peyer zu Steiuegg, Heinrich Lanz zu Liebenfels, Jacob Muntprat zu Saleustein, LudwigHeidenhammer zu Klingenberg, Hans Heinrich Muntprat zu Loinmis, Jost Muntprat zu Spiegelberg, Heinrichvon Helmstorf, Cunrad Mötteli, Vogt zu Bürglen. Letzterer erklärt, feinem Herrn, dem von Sax, fei derTag nicht verkündet worden, er sei auch nicht von diesem gesendet und schwöre nur für sich, nicht für seinenHerrn. Mcm null daher berathen, was mit dem von Sax gehandelt werden soll, damit auch er gehorsam^scheine. Die Leute des Bischofs van Constanz zu Bischofszell, zu Arbon, im Tanneggeramt, in dem Egnevnd anderswo in der Eidgenossenschaft und zum Theil in der Landgrafschaft Thurgau gesessen, haben nichtbeschworen. Da nun ein großer Widerwille entstünde, wenn diese nicht beschwören sollten, was alle andern,in der Eidgenossenschaft sitzen, beschworen haben, so soll auf Samstag vor der Auffahrt Christi (11. Mai)"ächsthin ein Tag der XII Orte zu Schwyz gehalten werden, um zu rathschlagen, was bezüglich der Leuteöos Bischofs von Constanz in Sachen gehandelt werden wolle. I». Dem Landvogt im Thurgau ist auf-tragen, alle Edelleute in Ober- und Nieder-Thurgau, welche nicht auf diesem Tag zu Weinfelden erschienensowie die ganze Landschaft auf das benannte Statut, wovon wir ihnen eine Copie gegeben haben,schwören zu lassen. Wenn sich Jemand, edel oder unedel, des Eides weigerte, so soll der Landvogt unsereHerren und Obern vor dem nächsten Tag berichten, damit man sich gegen solche zu halten wisjp. v. Dein^oten von Zürich ist von den Boten der drei übrigen Schirmorte des Abts von St. Gallen auf Bitte desUeuen Abts aufgetragen, an seine Herren zu bringeu, daß sie demselben in aller vier Orte Namen eure^vipfehlung an den Papst ausfertigen lassen, «l. Lucern soll diesen Abschied an Bern und Freiburg senden"vd ihnen den gesetzten Tag verkünden; denen von Bern soll dabei geschrieben werden, wenn Solothurn^ genannte Verkommniß beschworen habe, so soll ihm der Tag zu Schwyz auch verkündet werden, wenn^cht, so bedürfe es dessen nicht; Schwyz soll den angesetzten Tag an Uri, Unterwalden und Zug verkünden.
I», « fehlen im Berner- und Freiburger Exemplar.
L u c e r n. 12 3 . April (vff sam Jörgemag).
Staatsarchiv Lucern; Lucerner Abschiede, (!. 182.
Boten: Lucern. Petermann Feer, Schultheiß; Ludwig Küng; Hans Martin; Anton Bili. Uri.wtmann. Schwyz. Seckelmeister Kochli. Obwalden. Peter Zwissenbach. Nidwalden. Vogt Am Stein,^g- Heinrich Schön brnnner.