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April 1504.
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Bern. I 1 9 . April (Freiing nach (ZllasimoctoFoniti).
Stciatsarcliiv Bern: Allgemeine Eidgenössische Abschiede, .7. 120. Archive Solothnrn, Kreibnrg.
Tag der vier Städte Bern, Freiburg, Basel und Solothnrn wegen des Salzbrunnens zu Sauet Hpppolit.
Der Erzherzog von Oesterreich und Burgund hatte die Herren von Württemberg und Varembon nachBisauz (Besannen) beschieden auf St. Jörgentag (23. April), um ihre Rechte auf diesen Salzbrunnen nach-zuweisen. Da diese Verhandlung sich lange verzögern und mich der Erzherzog Ansprüche erheben könnte, sohaben die vier Städte beschlossen, den Ausgang nicht abzuwarten, sondern verordnet, es sollen sofort von jederder vier Städte zwei Mann nach St. Hpppolit abgehen. Alles, was zum Bau und zur Aeufnung des Brunnensdient, Zuber, Eimer, Seile, Holz und Anderes bestellen; dann sollen auf den Maitag noch sechs Mann vonjeder der vier Städte daselbst eintreffen und mit Hülfe der Landleute mit dem vorher bestellten Zeug handeln,wie es die Nothdurft erheischt. Damit Alles mit gehöriger Vorsorge geschehe, soll jede Stadt zwei von ihrenRathsgliedern abordnen, die unter der Zahl der Acht begriffen sein sollen. Man hat auch die Ansprachen gehört,welche Benedict Bäppet auf diesen Brunneil und dessen Grund und Boden kraft seiner Briefe und Siegel voinrömischen König zu haben behauptet und welchen Abtrag er dafür begehrt. Darüber soll man bei nächsterGelegenheit antworten. Da sich allerlei Anfechtung ergeben könnte, wird es gnt sein, diese und andere Ge-wahrsame vorzuwenden und sich derer zu behelfen. Basel, das für diese Sache am besten gelegen ist, wirdersticht, Scheiben, Seile, etliche Zelte und Anderes, das zu St. Hyppolit nicht zu findeil ist, dahin zu senden-
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W l) l. 1 20. April (Samstag vor St. Jörgentag).
Archiv Schwvz.
Die Boteil der vier Orte Zürich, Lucern, Schivyz und Glarus habeil im Namen gemeiner Eidgenossen-schaft an Decan und Capitel des Gotteshauses St. Gallen nach Abgang des verstorbeneil Abts lind jetzt an de»neu erwählteil Abt die Ordnungen lind Verkommnisse der Pensionen und hinlaufenden Knechte wegen gebrachtdamit dieselben von den Leuten lind Angehörigen des Gotteshauses, wie anderwärts in der Eidgenosseusch»^beschworen werden. Hierauf hat der neue Abt geantwortet, er habe von beiden Häuptern, dem geistlichen u>^weltlichen, die Confirmation lind die Regalien noch nicht erhalten, sei aber im Begriff, sich darumbewerbeil. Wenn er nun vorher seinen Gotteshausleuten den verlangten Eid abnähme, so möchte das ilMam päpstlichen oder königlichen Hofe vielleicht Unannehmlichkeiten oder Anstände bereiteil, woraus Kosten m'dUnruhe für ihn, sein Land und seine Verbündeten erwachsen köllnteil. Er, sowie Decan und Capitel bitü»daher, man möchte die Sache verschieben und ihn bis zu seiner vollkommenen Bestätigung für entschuldighalten, hernach wolle er in dieser und in andern Sachen sich so verhalte», daß die Eidgenossen hoffeu^daran ein Genüge habeil werden. Er wolle auch dieses Aufschubbegehren unter Angabe des Grundes dm 1eine eigene Gesandtschaft in die vier Orte unterstützeil lassen. Actum Samstags vor Sant Jörgen^Anno xv°iiij°-