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März 1504.
leute nicht hindurchzufahren wagen, so wolleil sie sie hindurch führen, wenn Schaden geschehe, selben mitLeib und Gut ersetzen. Auf die Jahrrechnung zu Baden soll man Antwort bringen, ob Bremgarten dasWuhr nach Inhalt des Urbars öffnen soll oder nicht. I». Die Untervögte in der Herrschaft Baden habenangebracht, die von Baden haben Bann-Salz feil; das sei eine große Beschwerde, denn wenn sie ihre Burgerdas auf Wochenmärkten oder sollst verkaufen ließen, so könnten die Leute ihre Landesprodukte daran tauschenund müßten nicht baares Geld dafür geben u. s. w. Darauf hat man die von Baden gebeten, bis zur Jahr-rechnung ihr Salz zu verkaufen und Jedermann, wer solches wolle, seil halten zu lasse«. In der Herr-schaft Baden hat etil Eigenmann des Bischofs von Chur eine Frau genommen, welche dem St. Johannes-orden eigen ist; von jenem will nun der Vogt 10 Pfund für die Ungenossame haben. Sofern bis St. Johannes-tag nächsthin sein Herr Ihn nicht erjagt, soll er der Grafschaft zugehören, jeder Bote aber heimbringen, ob manihm die Buße abnehmen oder ihm die schenken wolle. «I. Der Träyer in den freien Aemtern hat für diegebeten, welche in fremde Kriege gelaufen sind, man möchte ihnen die Buße schenkeil, sie seien arme Leute.Darauf ist dein Vogt in den Remtern Geivalt gegebeil, sie zu strafen „jedem nach dein In bedungken wellbillich sin vnd die fach gestalt habe." v. Jeder Bote weiß zu sagen, wie der Herr von Sax uns dieHerrschaft Bürgeln mit aller Zubehörde zu kaufen geben will und sein Vogt und Amtmann uns denjährlichen Ertrag derselben folgendermaßen angegeben hat: All Kernen 198 Mütt, Erbsen 5 Mütt, Haber47 Malter, an Pfenniggülten 110 Psnnd Constanzen Währung, 80 Herbsthühner, 800 Eier, 200 Tagwen,30 Kloben Werch, eine Mühle zn Bürgeln, angeschlageil zu 000 Gl., eine Wiese, angeschlagen zu 300 Gl./der Baumgarten bei dein Schloß zu 300 Gl., 20 Juchart Nebeil 700 Gl., Gerichte, Zwiug und Bann, derGerichte sind 8, angeschlagen zu 1000 Gl., sammt Füllen und Gelässen, 100 Jncharten Holz, die nicht zuden Gütern gehören, zu 300 Gl., das Küherecht in den Wiesen: ein Herr mag 5 Kühe, einen Farren unv3 Pferde den ganzen Sommer hindurch darin haben, was angeschlageil wird zu 400 Gl.; dazu das Schloß/die Trotte, Tagwen, Dienste, Faßnachthühner, drei Pfrundlehen, welche ein Herr zu leihen hat, bei 60andere Lehen, das alles in diese Summen nicht eingerechnet. Für alles das haben die Boten auf derObrigkeiten und des Herrn von Sax Zusagen IM 9000 rheinische Gulden geboten, mit der Bedingung, daßder Herr von Sax, falls der Kalif vor sich ginge, alle Zinse, die von gedachter Herrschaft bis nächste Littst'messe verfallen, abtrage und alle bis dahin verfallenden Nutzungen einnehme und wir auf die Faßnacht dirBezahlung leisteten. Darüber soll man beiderseits Antwort geben auf folgenden Tagen, t. Der Pfalzgrashat auf das Anbringen, welches Doctor Laurenz Wißberger auf dem Tag zu Frauenfeld in seinem Nai«o»gethan, schriftlich Antwort begehrt mit dem erneuerten Ansuchen, daß unsere Herren und Obern von XII Orte"/oder von wie vielen uns anständig wäre, Boten nach Constanz oder an andere gelegene Orte schicken möchtetum in den Streitigkeiten zwischen seinem Sohne Ruprecht und Herzog Albrecht von Bayern einen gütliche»oder rechtlicheil Austrag zu vermitteln, Alles in seinen Kosten. Darauf hat man ihm geschrieben, weil d»„nachgendig" Botschaft zu Frauenfeld das nicht verlangt habe, so haben wir auch darüber keine Instructioneingeholt; jetzt aber wollen wir es in Abschied nehmeil; er möge darüber auf nächstfolgenden Tagen Antw^begehren. A. Wegeil Ober- und Niederstainmheinl wird abermals auf Hintersichbringen beschlossen, ^Mannschaft soll da denen von Zürich ausschließlich zugehöreil und da sie die Niedern Gerichte daselbst besitze«/ stsollen sie auch Gebote und Verbote haben bis auf 10 Pfund, sie sollen kleine Frevel strafen, ebenso wenn ei«^das andere der Ehe wegen anspricht, Kriegsläufe u. dgl., doch immerhin so, daß 10 Pfund die höchste Buße st"'Friedbruch mit Werken, Marchsteinverrückung, Ehrenscheltung mit Worten, die einem an Leib und Leb^