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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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März 1504.

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Frauenfeld. 4ZO4k. 3. März («ff Rsminisc-sre).

Staatsarchiv Lucern: Allgemeine Abschiede, I). 478. Staatsarchiv Bern: Allgemeine Eidgenössische Abschiede, uu.

Archive Schwyz, Solothurn, Freiburg.

tt. Jeder Bote weiß zu sagen, wie Jacob von Reinach sich nach Vorschrift des Abschieds von Zürichhinsichtlich des Abzugs von seinem Erbgut im Thnrgan mit besiegeltem Briefe ausgewiesen hat und dem-zufolge vom Abzug befreit worden ist. Sein Schwager Wilhelm von Bernhausen hat einen Brief vomGrafen Hugo von Werdenberg zu Heiligenberg, unter dem er gesessen ist, eingelegt, wonach in Zukunft vongemeinen Eidgenossen und ihren Angehörigen in seinen Gebieten kein Abzug genommen werden soll. DiesenBrief hat man zwar zu Kräften erkennt, ihn doch aber nicht dem Abschied von Zürich dermaßen entsprechendgefunden, daß man den von Börnhausen des Abzugs ledigen zu müssen vermeinte. Der von Reinach hatM Namen seines Schwagers darauf dem Landvogt 80 rheinische Gulden gegeben und soll damit den Abzugbezahlt haben. I». Doctor Laurenz Wißberger, Chorherr zu Zürich, als Bevollmächtigter des Pfalzgrafenbei Rhein, Herzogs Philipp zu Bayern, giebt Kenntniß von der zwischen diesem und Herzog Albrecht zuMünchen ausgebrochenen Zwietracht, welche ohne Zweifel den Eidgenossen schon kund geworden sei, und bittetim Namen des Pfalzgrafen, wir möchten, von zwölf oder sechs Orten, nach unserin Gefallen, eine Botschaftuach Rothweil, Constanz oder andere gelegene Orte in seinen Kosten senden, um eine gütliche Vermittlung"der eine Vertädignng zu Recht zu versuchen. Zur Unterstützung seines Gesuches erinnert der Pfalzgraf andie guten Dienste, die er den Eidgenossen in ihrem letzten Kriege gern erwiesen hätte, und an seine ihnen stetsgünstige Gesinnung. Es wurde mit Dank für diese Eröffnungen geantwortet, wir habenein wesen ange-kommen", uns keiner fremden Fürsten und Herren weiter anzunehmen, sonst würden wir ihm gerne in derSache dienen. Da aber die Botschaft dieses Bescheides ungeachtet nicht aufhörte, in die Boten zu dringen,!o haben sie die Sache an ihre Obern zu bringen übernommen, um ihnen selbe zu empfehlen. Jedes Ortsoll dann seine Entschließung beförderlich an Zürich melden, welches dann, sofern man eintreten will, deinPfalzgrafen davon Kenntniß geben soll. e. Die von Fnlach von Schaffhansen sind ihres Bruders, desPflegers zu Pfäfers wegen, vor uns gekommen, mit Meldung, ihnen sei ein Missiv zugekommen, desInhalts, der Abt sei todt, andere Nachrichten lauten, er sei nicht todt, auch sage man, er habe sich ansSt. Georgenberg bestätigeil lassen. Wenn nun auf dem einen oder andern Wege die Abtei erledigt wäre,fo bitten die von Fnlach, die Eidgenossen möchten ihren Bruder um dessen Verdienste um das GotteshausMllen zu etilem Abt annehmen und sich von ihm Rechnung ablegeil lasseil. Darauf ist erkannt, die vonIllach sollen sich zuverlässig erkundigen, ob der Abt todt sei oder nicht. Zürich, Schwyz und Glarus sollenouf Sonntag nach Mittefasten nächsthin (24. März) ihre Botschafteil zu Pfäfers haben, um vom PflegerMchnung abzunehmen und über die Frage der Abtei zu verhandeln. «?. Die von Constanz bringen durchBartholomäus Blaarer und etilen Zunftmeister an, sie haben auf dem letzten Tag zu Zug erlangt, daß^erbriefte Zinsschulden von dem über ihr Gut im Thnrgan ergangenen Verbot ausgenommen sein sollen,^ Landvogt aber habe das den Meyern noch nicht verkündet und den Abschied noch nicht in Kraft tretenM'm; sie bitten, daß ihm Weisung gegeben werde, dießfalls nicht länger zu säumen. Der lausendenchulden wegeil bitten sie, daß in Anbetracht des gegenseitigeil Marktverkehrs dieselben auch von demverbot ausgenommeil werden möchten. Wenn der römische König uns etwas zugesagt habe, das Gotteshaus