März 1504.
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„sölichs gott beuelhen." — Auf diese Artikel haben der Eidgenossen Boten folgendermaßen geantwortet:Solche Reden seien ihnen mißfällig; wie Solothurn zu den Eidgenossen, so seien auch diese stets mit gutemWillen zu Solothurn gestanden. Gemeiner Eidgenossen Wille sei, daß Solothurn die Verkommnisse laut desAbschieds vollstrecke, falls es nicht wolle, werde man keine weitere Botschaft schicken, sondern nach der Ver-abredung zu Baden Orte, die nicht darein gehen wollen, „vor der Thür sitzen lassen." Nichtsdestominderbeharrte Solothurn auf der gegebenen Antwort und hat nicht schwören wollen. Das soll jeder Bote anseine Obern berichten. Darauf haben die von Solothurn weiter geantwortet: Da sie unter den Eidgenossendie letzten seien und sein müssen, so werden sie, wenn alle vorgehenden es gethan, die Briefe auch siegelnund beschwören, wiewohl dieselben den Freiheiten, die sie von Kaisern und Königen haben, vielleicht Abbruchihun möchten. Ferner wissen die Eidgenossen, was der Bund zu Stans ihnen zugebe und was bei Auf-richtung desselben ihnen zugesagt worden sei, dazu daß sie uns bisher allezeit geschworen haben, währendchnen von den Eidgenossen nicht geschworen werde. Das sei ihnen ungelegen und werde ihnen oft von denIhrigen vorgehalten, weßhalb sie bitten, daß man beiderseits einander schwören wolle.
Basel hat die Boten mit großen Ehren aufgenommen und die Briefe nach seinem Zusagen bereitwilligbeschworen, wiewohl das schon früher geschehen war. Basel begehrt bei diesem Anlaß, die Eidgenossenuwchten in seinen Streitigkeiten gegen Herrn Ulrich von Habsperg beide Theile auf einein anzusetzenden Taggegen einander verhören und zwischen ihnen vermitteln. Herr Caspar von Mörsberg, Statthalter der Land-vogtei Elsaß, hat sich zur Mitwirkung erboten. Darauf ist den Parteien der Tag nach Basel verkündet,inzwischen sollen sie Frieden halten.
Zug wie Basel, doch mit dem Vorbehalt, daß andere Orte, die solches zugesagt, es auch thun „vndbas der küng Inen das Jargelt in gemeinen Seckel geben sol, als lang die Vereinung gegen dem^üng weret." —
Lucern. Lucern hat die Abschiede von Baden und Zug lauter, frei und ohne alle Fürworte vollstrecktund beschworen. Wenn aber andere, ihm vor oder nachgehende Orte das nicht thäten, so wolle es seineHand auch offen behalten, zu thun, was ihm nach seineu Freiheiten und seinem Herkommen zusteht. EbensoNwlle es, so lang die Vereinung mit dem König dauert, die jährliche Pension von demselben nehmen.
Jeder Bote weiß, wie die von Lucern bei dieser Gelegenheit augebracht haben, es sei nach dem Berichtöu Luggarus den Schreibern von Lucern aufgetragen worden, die Capitel mit dem König von Frankreichu> Betreff des Herzogthums Mailand aufzurichten und von Ort zu Ort zum Siegeln zu schicken. Das seigeschehen und nachher habe Lucern seinen Stadtschreiber mit den Briefen zum König nach Frankreich geschickt,^eser habe selbe nicht siegeln wollen, weil Basel, Schaffhauseu, St. Gallen und Rothweil, die früher nichtUl den Kapiteln begriffen waren, nun darin seien. Endlich aber seien die Briefe doch durch die königlichenAnwälte aufgerichtet, aber der Stadtschreiber ohne „Schenke und Ehrung" abgefertigt worden, indem der Königbemerkt habe, geineine Eidgenossen haben die Capitel in ihren Kosten aufzurichten, ihm bringen sie nurEchtheit ail seinen Zölle». Der Stadtschreiber habe 63 Gulden von seinem eigenen Geld verzehrt. Deß-Äeichen habe der geschworne Läufer, welcher die Briefe von Ort zu Ort und zuletzt nach Frankreich getrageil,^ Gulden 5 ß. verzehrt und dazu 7 Gulden für seidene Schnüre ausgelegt. Die Schreiber von Lucerngaben für ihre Arbeit bei Aufrichtung der Capitel vom König ebenfalls nichts erhalten. Die Boten wollen^ses heimbringen, damit auf nächstem Tag dein Stadtschreiber und dein Läufer ihre Zehrung und Kosten^rgütet und deil Schreibern ihre Arbeit billig gelohnt werde.
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