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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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März 1504.

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Wyl. t 1. März (Frytag nach der alten vaßnacht).

StaatSarchic Zürich: Abschiede, IV. 7«. Ebenda: Tschudische Sammlung, iil.

Die Boten der vier Orte Zürich, Lucern, Schwyz und Glarus, welche auf diesem Tage gewesen sind/wissen zu sagen:Wie mergklich vnd vil in des gotzhus Sant Gallen landtschaft desselben gotzhns armenlüt mit Iren Gütern vnzhar beschwärdt worden durch jerlich ewig vnd ablösig Zinß kernen vnd Pfenninggült, so denn von den von Sant galten, Bischoffszell vnd andern Iren vmbsessen vff Ire güter erkoufft vndgeschlagen vnd brieff darumb besiglet vffgericht sind, die da luter vßtrnckent, das Jnhabere sölicher beschwärtergüter die beschwärden vnd zinß jerlich vnd allweg geben vnd antworten zu der köiffern sichern Händen vndgewalt on alle fürwort, fiir alle krieg, aucht, penn, für Hagel, ryffen, mißgewächs, landpresten, on allenabgang vnd ganz on allen Iren costen vnd schaden. Vnd besonnder ivisend ettlich verschribungen mit name»fiir stür, priich vnd Raißcosten w. Daruon sich aber dißmals ein span erhept hat, das die gotzhuslüt ver-mainten, von wegen des vergangnen kriegs zu Bellaz Raiscosten vnd bruch vff söllich zins zeleggen:c. vnddawider die von St. Gallen vnd Bischoffszell sich gesperrt vnd gemaint habend, daß sy Inen darby nichtspflichtig spgent, angesechen Ire besigleten brieff, dero sp sich hiermit nach Jr innhalt schlüchtz beholffe»habent." Für den gegenwärtigen Fall haben der vier Orte Boten sie beiderseits zufrieden gestellt, wie jederBote weiß. Da aber nothwendig ist, diese Frage grundsätzlich zu regeln, wie Statthalter und Räthe desAbtes das verlangen, so sollen die Boten das heimbringen und darüber rathschlagen, wie die unbilligeBeschwerde auf den Gotteshausleuten beförderlich abgestellt werden möchte.

158.

t3. März u. ss. (Sonntag nach dcr altcn Faßnacht n. ff.)

Staatsarchiv Bern: Allgemeine Eidgenössische Abschiede, .1. >?L. Archiv Irciburg.

Antworten, welche gemeiner Eidgenossen Boten, die in Betreff des Briefs wegen der Pensionen undhinlaufenden Knechte und des Veibriefs, aller Herren müssig zu gehen, von Ort zu Ort geschickt worde"sind, erhalten haben:

Bern, das die Pensionen vormals verschworen, ist bereit, die auf den Tagen zu Baden und zubeschlossenen Briefe aufzurichten und zu besiegeln und zu beschwören; doch wenn einige Orte, welche sel^'snach Laut des Abschieds ebenfalls zugesagt, es nicht vollstrecken wollten, so wolle auch Bern seine Hu»doffen behalten.

Freiburg wie Beru.

Solothurn: 1. Wenn die ihnen vorgehenden Orte die Briefe besiegeln und beschwören, so we^sie sich dessen auch nicht weigern. 2.So der pund zu Staus vor Jaren abgeredt, gemacht vnd beschloßnit vollzogen, des st sich bishar nit versähen, so spe Inen jetzmalen vngelegen, die ding zu volstreken- ^aber der obangezöugt pund gesworen weri worden oder noch gesworen wurd, so wölken st sich des sM»'^'nit widrigen, sonder thun als trüw Eidtgnossen vnd wie sich das gepürt." 3. Sie, die von Solothi»'"'seien unverdienter Maßenhinter sich getrukt worden", wessen sie sich nicht versehen hätten, doch wolle»