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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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Februar 1504.

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haben, sollen das thun. I». Da die Boten Herzog Ulrichs von Württemberg auf diesem Tage wiedererschienen sind und Antwort auf ihre vorhin gethanen Anbringen verlangt haben, so wird ihnen erklärt,wir werden zu dieser Zeit weder ihnen noch ihren Gegnern unsere Knechte zuziehen lassen; was wir demHerzog Ulrich pflichtig seien, das wollen wir halten und wenn wir etwas freundliches in Sachen thun können,so seien wir dazu geneigt, o. Da unserer Eidgenossen von Bern Knechtein vngnaden standen vnd andergegeil Iren Herren", so ist auf Hintersichbringen angenommen, wenn man nach Bern komme den gutenGeselleil, daß sie zu Gnaden und zu dem Ihrigen kommen, behülflich zu sein; es sind ihrer bei 500.

Die Boten von Constanz sind vor uns erschienen und haben eineil langen Handel eröffnetder beschö-wuilg halb des gotzhus Crüzlingen", auch des Verbots wegen, das ihnen gescheheil ist. Darauf haben wirgeantwortet, daß wir Verbot und Haft nicht aufheben werden undbesunder der beschöwung ganz nitwellent", dazu ihnen empfohlen, daran zu sein, daß das Gotteshaus wieder in sein Wesen gebracht werde.V. Da Zürich abermals seine Beschwerden wegeil Ober- und Niederstammheim, Stein, Weinfelden, denLandzüglingen und Steuern angezogen hat, so ist beschlossen, die Boten, die nach Frauenfeld kommen, solleilWit dem Vogt Punkt für Punkt erkunden. Werde man dann mit Zürich in Güte einig, so sei die Sachekbgethan; wenn nicht, so soll sofort Nechttag gesetzt und sollen Rathgeber, Redner und Zugesetzte erwähltwerden, damit diese Sache erledigt werde. Z'. In Betreff der Spänne und Irrungen zwischen der Wittwe

Markgrafen von Rötheln und ihren Anhängern und Widersachern soll Basel, wenn es findet, daßdaraus für uns Widerwärtigkeit entstehen könnte, uns berichten. Bern, Lucern und Solothurn werden^I'ucht, nichts Unfreundliches in der Sache vorzunehmen und auf Ansehung eines Vermittlungstagcs zudringeu. K-, Hauptmann Nußbaumer, dem vor uns Tag gesetzt worden, ist erschienen und hat sich wegenseiner Werbungen verantwortet. Darauf ist erkennt, er soll schwören, ohne Erlaubniß der VII Orte dieEidgenossenschaft nie mehr zu verlassen, kein Hauptmann zu sein, Niemanden mehr aufzuwiegeln, noch Briefe^ senden, wie er gethan. Den Eid hat er geschworen, i». Die Verantwortung derer von Basel istgenügend erfunden. Mail hat ihnen zugesagt, dieselbe dem Herrn Ulrich von Habsperg, der ihre Wider-Partei ist, mitzuthcilen und ihm zu schreiben, daß er sich nachbarlicher halte. Z° Da unsere Eidgenossennon Schaffhausen gebeten haben, daß wir sie als Theilhaber in das Thurgauische Landgericht aufnehmenAchten, haben wir das an unsere Obern zu bringen genommeil. Iz.. Unsere Eidgenossen von Schaffhausenhaben uns eröffnet, ihr Salzhausmeister habe ihnen angezeigt, daß wenig Salz mehr im Salzhaus sei lind,weil der See beschlossen (gefroren?), keine Zufuhr über Wasser zu erwarteil sei; wenn man denFürherren"^peditoreil) Geleit gäbe, so würden sie Salz über Land zuführeil. Auf dein Tag zu Frauenfeld will manhierüber antworten. K.Als denn wir vnsern Abscheidt zu Baden vnd Lutzern vsgangen geeint haben, ist^'uff gerattschlagt, das wir sömlichs vnsern Eitgnossen von Sant Gallen vnd Appenzel, desglichen vnsern^dvögten alleil schriben wellent vnd sy der fachen berichteil, das dem allem nachgangen vnd volstrekt wert;w'd ob da etwar nit halten wurt, so welty man In straffeil nach Inhalt derselbigen Abscheiden, als ob es^ vff disem tag verschworeil war, vnd sol menklicher daruff achten."

Im Zürcher Abschied findet sich bei Artikel :> der Satz:Vnd als unser Eitgnossen von Zürich vnd Vryetwas Jnred haben" biserlüttern" gestrichen.