Druckschrift 
3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
Entstehung
Seite
253
Einzelbild herunterladen
 

Januar 1504.

258

Ii. Jeder Bote weiß seine Herren und Obern zu unterrichten, wie auf allen Tagen unsere armen Leuteaus dem Thurgau und andern Vogteien uns mit Appellationen und andern Geschäften nachlaufen und vonuns Entscheidungen u. s. w. begehren. Daraus entsteht aber, daß oft die Hauptsachen, um derer willen^age angesetzt sind, liegen bleiben, da doch die armen Leute angehört und aus den Kosten gebracht werdenwüssen. Darum will uus scheinen, man sollte für diese Appellationen und andere dergleichen Sachen beson-dre Tagsatzungeu zu Frauenfeld ansetzen, wo nichts anderes vorgenommen würde. Das soll jeder Botean seine Herren bringen und auf nächstem Tag darum antworten. I. Auf diesem Tag ist der Comthurvon Tobel erschienen und hat Antwort begehrt auf seine jüngst angebrachten Beschwerden gegen den Landvogtun Thurgau. Wir haben den Landvogt angewiesen, des Reisekostens wegen sich mit ihm zu vertragen unddfür von ihm vier Gulden zu nehmen. Betreffend die andern Artikel soll er sich bei den ältesten Leuten, diear finden mag, über die Sachen genau erkundigen und auf der Jahrrechnung zu Baden uns berichten, mittler-weile aber in allem, was diese Klageartikel betrifft, keine Neuerungen vornehmen, damit der Herr Comthuruicht zu klagen habe und sehe, daß man nichts anderes von seinein GotteShause verlange, als wozu manRecht habe. Jeder Bote weiß, wie der Bischof von Constanz durch seine Botschaft die an den Landvogtund die Landrichter, des Diebs wegen, den sie haben hängen lassen, ergangene Citation verantwortet hat undwie wir mit ihr geredet haben, sie möchte die Sache dergestalt an den Bischof bringen, daß unser Landvogtund die Landrichter, deßhalb nicht weiter beunruhigt werden, angesehen, daß sie „anders nütz dann rechtb^hau haben." In Betreff der andern Artikel, über die sich der Bischof beschwert, nämlich die Strafe^es Todtschlags, den ein Priester in der Landvogtei gethan, Frevel in seinen kleineil Gerichten zu Tanneggund Schönenberg verübt, die Appellation von seinen kleinen Gerichten, Strafe der Reisläufer, Ladungenuvr das Landgericht um kleinfügige Sachen, Faßnachthühner seiner eigenen Leute in der Landvogtei, Priester,Re nicht Frieden geben und halteil wolleil :c. ist ein Tag bestimmt auf Sonntag Neminiscere uächsthin(R März) zu Fraueilfeld, um in allen diesen Dingen gütlicheil Vergleich zu suchen. «». Auf demselben^ug soll jeder Bote Antwort geben über das Begehreil des Bischofs, von unserer Priesterschaft eine Steuerstehen zu dürfen, damit er aus derselben lins seinen versprochenen Kriegskosteubeitrag desto besser leisten^ge, ob wir unsere Priester anweiseil wollen, diese Steuer zu zahleil. lind wie viel wir an unsere Kriegs-^ßen vom Bischof verlangen wollen, p. „Als abermals vnder vns treffenlich red gehalten ist von wegen^r verkomnusen hievor zu Badeil in Ergew der Pensionen vnd reisknechten wegen angcsechen, die aber byßharu°ch nit voil allen orteil zugesagt vnd besigelt sind vnd das vß fürzug des Bybriefs darnach zu Lucern"^'griffen, den aber etliche ort nit annemen noch versiglen vnd doch daby antwnrten geben, das sy die"^uung zu Baden gefielt getrüwlich, erlich vnd redlich halte», vnd volstreken wöllend, vnd vß sölichen ver-öuge» ^l ersorgen ist, nachdem vnd jetz allerlei) widerwertigkeit vnd vfruriger Händeln in tütschen vnd weltschen""den vor ougen schwebeil, in mitler zyt die vnsern abermals zu vfrur vnd hinlouf gereizt vnd bewegtwerden möchten, mit mer Worten, jedem Boten müssend." Darauf ist nach ernstlicher Unterredung jederbeauftragt, die Sache nochmals mit allein Fleiß an seine Herren zu bringen, mit der Einladung, darüber zubbe», zu erwägen, was einerseits den Eidgenossen daran gelegeil ist, andererseits, ivas Sorgen und Beschwerden"raus erwachseil mögen, lind sich endlich zu entschließen, ob sie in Kraft vergangener Abschiede und Zusagenw Ordnung besiegeln wollen oder nicht. Auf Sonntag nach der Lichtmesse (4. Februar) solleil die Botenwit Vollmacht zu endlicher Erledigung der Sache zu Zug erscheineil, damit fernerer Kummer, Sorge und'wuho dießfalls aufhöre, «y, „Heimbringen die Begehr unserer liebeil Eydtguossen von Basel der Höchen