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November 1503.
mal vnd macht haben, burger zu neineu, wie Jr altvorderu dz je geprucht, vnd dz si nütz des minder dieverkomuiß zu Baden augenomen vnd durch si zugesagt vnd besegelt, erlich vnd gütlich hallten wollen, vnddeshalb an Inen nütz erwinden lassen, dz vnser eidgnosschaft zu lob, nutz vnd eren erschießen inöge." «. Aufdas wiederholte Ansilcheie des Abts von Kreuzlingen, es möchte der römische König bewogen werden, seinen:mehrfach gethanen Versprechen nach Hülfe und Handreichung zu thun, damit das Gotteshaus wieder aufgebautund in seinen vorigen Zustand gebracht werde, ist erkannt, jeder Bote soll dieses heimbringen, damit mauauf dem nächsten Tag einen Beschluß fassen könne, ob man den König nach Vorschrift des Basler Friedenszu Recht fordern oder was man thun wolle, damit seine dießfalls gethane Zusage erfüllt werde, t. Ebensosoll man bezüglich der Anforderung des Vetters des Andreas Gienger selig, wegen Vergütung des ihm inunserm Geleit durch Etliche von Glarus entwerten Gutes auf dem nächsten Tag mit denen von Glarusreden, damit Gienger befriedigt und wir fernerer Ungelegenheit dieser Sache wegen überhoben werden-K. Ebenso bezüglich des Priesters, der im Thurgau einen Todtschlag gethan und den unser Landvogtnun von der Obrigkeit wegen zu strafen meint, während der Bischof von Constanz meint, die Bestrafunggehöre ihm, als dem Bischof, und „deßhalb mit bau gegen dem landvogt handelt." Wenn die Priester imThurgau mit Jemanden in Streit kommen und man ihnen Frieden gebietet, meinen sie, man habe ihnenden Frieden nicht zu gebieten und sie haben den nicht zu halten, i». Die Schreiber von Lucern sollendiesen Abschied auch an Uri und Unterwalden mittheilen.
«, t, I» fehlen im Tschudischen Abschied. «, t, zx, I» fehlen im Solothurner Abschied, v, K, I» fehlenim Berner- und Freiburger Abschied.
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Mailand. 4Z0Z, 22. November (Mittwoch vor ic-uuarill--).
Archiv Schwyz.
Gegenseitige freundliche Dienstanerbieten der eidgenössischen Boten und der königlichen Regenten-?». Die Boten haben mit dem Großmeister s(4runäinuitr6) insbesondere geredet. Nach langer Rede wurden siraufgefordert, ihr Begehren schriftlich zu stellen und wurde daher eine lateinische Supplikation gemacht, daß dieHerren von Schwyz zwei alte verfallene Jahrpensionen ansprechen u. s. w. Die Franzosen wollen ihre Registerund Quittungen zu Rathe ziehen, gaben übrigens gute Antwort, v. Ferner verlangt Schwyz 600 Gl. aualter Ansprache und zeigt dafür eine Schrift vom Bälli. Die Franzosen sagen, der Bälli habe den Brief gezwun-gen geschrieben, um der Verhaftung zu entgehen. «I. Ferner verlangt Schwyz, die dießjährige Pension möchteihm ans Gnade sofort bezahlt werden. Darauf ward anfänglich gute Antwort, doch ohne Folge. Daraufwar von den Boten die Sache des Zolls zu Luggarus wegen angebracht worden. Der Großmeister erbot sich/den drei Orten jährlich 100 Ducaten für den Zoll zu schenken; den Zoll selbst abzutreten sei dem König umuöilllich, weil er der königlichen Kammer zu Como gehöre, l. Bei der letzten Unterredung sagte der Großmeister,wenn sich die Boten Gewalt nehmen wollen, für den Zoll und alle andern Ansprachen von Orten undPrivaten sammenthaft eine Generalquittung zu geben, so wolle er in eine solche Verhandlung eintreten. D"die Boten aber hiezu keine Vollmacht hatten und ohne solche nicht handeln wollten, so erklärte derGroßmeister, auch seinerseits auf Einzelnes nicht eintreten zu wollen. Die Franzosen sagten übrigens, f^