August 1503.
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weiß, welche Autwort man der französischen Botschaft gegeben hat, daß nämlich dem König die Werbungvon Knechten gänzlich abgeschlagen.und den Hauptleuten und Aufwieglern, die den Boten nachlaufen, beiEid, Ehre, Leib und Gut verboten worden ist, in einen fremden Krieg zu ziehen oder Jemanden dafürzu werben. K. Jeder Bote kennt auch die andere freundliche Werbung der französischen Botschaft „ob sichbegeben wurd, das Jrn Herr kttng in dem Herzogtum Meyland oder in der Cron von Frankrich etwas notangieng, das wir doch alsdann wöllen das best thun vnd bedenken die früntschaft vnd einung, darin wirdenn sament verstrikt sind." I». Hauptmann Nußbaumer hat einige Briefe herausgeschrieben, daruntereinen an Junker Niclaus Hasfurter, dessen Antwort darauf vor uns verhört und „benügjg" erfunden wordenist, wie jeder Bote weiß. i. Nach dem auf letztein Tag gefaßten Beschluß hätte auf diesem Tag der ZwistSchaffhausens mit seinein Hauptmann Töuber geschlichtet werden sollen. Da aber gedachter Töuber nichtanwesend war, so wurden die von Schaffhausen nochmals gebeten, ihre Härte gegen ihn aufzugeben, sichgütlich mit ihm zu vertragen oder den Eidgenossen die Sache anzuvertrauen.
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Sern. 18. bis 21. August (Freitag nach tlssuinMoiüs NiU'ie.)
Staatsarchiv Bern: Allgemeine Eidgenössische Abschiede, II. 8!!!».
Mit den auf diesen Tag zusammenberufenen Boten der Städte Bern, Freiburg und Solothurn trateine Botschaft des Erzherzogs von Oesterreich, Herzogs von Burgund — Johannes von Bregiles, Otto vonÄlolins und Guido David — zusammen in Betreff der in Burgund kürzlich stattgefundenen Münzverände-^N»g (oi) iinroatooiOitoiQ lumicüiu'uiQ in patria NurAtanäla kaokara) und anderer Verhandlungsgegenstände.^>ie erzherzoglichen Gesandten gaben zu, daß ungeachtet der Münzveränderungen die Salzkäufe, welche die^ei Städte in Salins gen,acht und noch nicht bezahlt hätten, sowie auch Käufe, die im Verlauf der nächsten"eun Monate a dato gemacht würden, nach dem bisher üblichen Preise bezahlt werden sollen. Weiterverpflichteten sich die Gesandten, beim Erzherzog dahin zu wirken, daß diese Stipulation nach Abfluß der^gestandenen neun Monate noch auf weitere drei Monate ausgedehnt werde. In Betreff des Besitzesdrs Priorats von Waclusen (Vauelass?) wünschten Bern und Freiburg, daß die darauf erhobenen Ansprüchedurch freundliche Mittel beseitigt werden möchten, falls aber dieses nicht stattfinden könnte, werden sie keinegewaltsamen Maßregeln ergreifen, welche den Rechten des Erzherzogs, die sie anerkennen, nachtheilig seinKnuten, um den Propst Niclaus von Diesbach im Besitz zu erhalten, indem sie die Zuversicht hegen, der^vzherzog werde gegen den genannten Niclaus von Diesbach nichts Ungebührliches vornehmen lassen, sondernseine Gunst und sein Wohlwollen schenken.
Lateinischer Abschied.
Mehrere auf den Gegenstand befindliche Correspondenzen und Instructionen finden sich in demselben Bande.