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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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August 1503.

t4S

Lucern. 4 3t).?, 30. August (Mittwuch vor sant Vrenentag).

Staatsarchiv Lucern: Luccrner Abschiede, v. 48t). Staatsarchiv Zürich: Abschiede, IV. 52. Staatsarchiv Bern: AllgemeineEidgenössische Abschiede, .1. 4. Archive Schwyz, Frciburg.

Boten: Zürich. Burgermeister Escher. Bern. Venner Achshalm. Lucern. Schultheiß Bramberg;Ludwig Kling; Vogt Schoch; Jacob von Wyl. Nri. Ammann In der Gassen. Schwyz. Vogt Bäsy-Obwalden. Peter Wirz, Venner. Nidwalden. Vogt Amstein. Zug. Hasler. Glarus. Vogt Landolt.Basel. Heinrich Einfalt. Freiburg. — Solothurn. — Schaffhausen. —

i». Lucern verlangt, bei seiner althergekonnnenen Zollfreiheit zu Mellingen belassen und deren nichtohne Recht entsetzt zu werden. Der Bote hat die darauf bezüglichen Briefe und Freiheiten verhören lassen-Auf den nächsten Tag soll man darüber Antwort geben. I«. In Betreff der Streitigkeiten zwischen denenvon Churwalen und dem Bischof von Chur, worüber unter Theilnahme der römisch königlichen Boten aufSonntag nach Maria Geburt (10. September) zu Chur ein Tag gehalten werden soll, ist erkennt, daßjedes der VII Orte eine Botschaft auf dem Tag haben soll mit Vollmacht, zu Allem zu helfen, wodurchdie Sache im Frieden beseitigt und kriegerische Unruhe ferngehalten werden mag. c . „Alsdann vff diseMtag von vns eidguossen ein Copi gefielt ist, dz wir vns künftigklich zu dheiin fürsten noch Herren verbindensollen, als dz die copi begriff, der jedem ort cini vbcrantwurt ist, vnd die wir zugeseit haben vnz an vnsereidguossen von Zürich vnd Vri, der botten sollen solich copi Iren Herren erscheinen, vnd sover sy ouch daringand, als wir getruwen, so sollen sy dz vngvarlich in acht tagen vnsern eidgnossen von Lucern zuschriben,der schriber sole dann den brief machen vnd sol von vns allen besigelt werden. Ob aber die zwey Zrt nitdarin gan wollen, sollen vnser Eidgnossen von Lucern gwalt haben, vns ein tag zu verkünden, den s")dann jedes Ort durch sin botschaft suchen, zu ratschlagen wie man sich hierin halten well. (Vnser getrmvenl. E. von Zürich sollen disen abscheid der fürsten vnd Herren halb ir schriber lassen abschriben vnd dieselbschrift vnsern l. E. von Schaffhusen zuschicken)",fehlt im Freiburger Exemplar.

Zu K». Heinrich, v. G. G. Bischof zu Chur, schreibt an die Eidgenossen aus Feldkirch unterm 27. August(Sonntag nach Bartholomen): Er habe ihr Schreiben vom 19. August (Samstag nach ^ssumptionis Marie)durch ihren Boten auf St. Bartholomäustag (24. August) zu Abend bei Landeck erhalten, aber nicht durch den'selben Boten nach ihrem Begehren zurückschreiben können, weil der Bote nicht zu ihm gekommen sei. Es ha^'aber der (römische) König, wie die Eidgenossen, „sobald wir Jro ewren willen des anstands mit den Processen Z"erkennen haben geben", verlangt, daß er, der Bischof, bis zu dem angesetzten Tag die Sache soll ruhen lasse"'was er thun wolle, wiewohl es ihm augenscheinlich zum Nachtheil gereiche. Er sei nämlich berichtet, daßdem letzten Tag zu Chur der Trivulz den Gotteshausleuten zugesagt habe, ihnen zu Rom gegen den Bisch")behülflich zu sein, und sich anerboten, er wolle ohne des Stifts Schaden zuwege bringen, daß ein anderer Bisch")dahin gesetzt werde. Er vertröste sich aber, daß die Eidgenossen ihn gegen solche Praktiken in Schutz nehm""werden. Da sich auch das Capitel zu Chur der jährlichen Pension wegen etwas beschwert habe und auf de>"letzten Tag zu Nagaz ein Administrator als Auskunftsmittel in Vorschlag gebracht worden sei, so habeBischof Heinrich, auf den Wunsch königlicher Majestät sich mit Herrn Vielaus Ziegler verständigt, dessen Brut»"