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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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Juni 1503.

Herr Bälli im Feld sich erboten, denselben innert drei Wochen nach Bellenz oder Altdorf zu senden, sowollen sie ihrerseits den Bericht und Friedensvertrag, in dem sie als Hauptfächer benannt seien, annehmen,in Schrift stellen und dem König zur Aufrichtung und Besieglung übermitteln, inzwischen aber bis der Briefmit dem königlichen Siegel ankomme, den Herrn Bälli festhalten, was sie in bester Meinung von ihnenaufzunehmen bitten.

Originalbrief auf Papier.

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Zürich. l ZÜ5, 7. Juni (Mittwoch in den Pfmgslscicrtagen).

Staatsarchiv Lucern: Allgemeine Abschiede, I). lül). Staatsarchiv Zürich: Abschiede, IV. Ii. Staatsarchiv Bern: Allgemeine

Eidgenössische Abschiede, N. 7l)8. Archive Freiburg, Basel.

!«. Der Landvogt von Dijon hat unfern Eidgenossen von Zürich geschrieben, er sei vom König vonFrankreich zu uns Eidgenossen geschickt mit Briefen „umb allen frieden vor Lucarne, vßgenomen den artikel,das der Tribulsch darin begriffen söll sin." Nun sei er aber zu Uri bei vierzehn Tagen aufgehalten wordenund wisse nicht, wie lang sie ihn da festhalten wollen; sie wollen ihm auch nicht gestatten, nach Zürich oderLucern zu reiten, um da seine Befehle zu eröffnen. Aber der König begehre in Freundschaft mit uns zuleben „mit vßrichtung des stürgelts vnd anders, glichwie das vormals gehalten spg". Insonderheit bitte er,daß man des Königs Anwälte „nit so lichtlich on vrsach behalte." I«. Der Tag, welcher jetzt in de»Pfingstfeiertagen zu Zürich mit den Voten des römischen Königs behufs Erneuerung der Erbvereiniguugsollte gehalten werden, ist auf des römischen Königs Begehren verschoben bis auf Sonntag nach St. Ulrichstag(9. Juli), v. Der römische König schreibt uns Eidgenossen, die von Constanz haben nicht Ursache oderSchuld, daß das Gotteshaus Kreuzlingen abgebrochen und nicht wieder gebaut worden sei, sondern selbessei auf Veranlassung der Hauptleute des Königs und-des Reiches geschehen; wir möchten daher denen voUConstanz ihre Gülten und Gitter nicht verhaften, sondern sie deßhalb unangefochten lassen. Sobald er voUseinem Zug in Burgund zurück fei, wolle er sich persönlich nähern und mit uns endlich über die Sacheverhandeln. Das soll von uns aus dem nächsten Tage, wo wir uns versammeln, oder jetzt auf der Jahr-rechnung zu Baden näher besprochen werden. «I. Der römische König hat uns Eidgenossen zu dem Türkenzugaufgefordert und begehrt, daß wir Boten zu ihm senden, mit denen er sich deßhalb unterreden könne, v. Jed^Bote weiß, daß die Botschaften und Räthe gemeiner Stände des Bundes in Schwaben uns Eidgenossegeschrieben haben, wir möchten dem von Notenstein keinen Aufenthalt noch Schirm geben, auch möchten wüverschaffen, daß die Gefangenen ihrer Haft und Eidespflicht entlassen und ihr Hab und Gut ihnen zurück-erstattet werde. Wir haben dem Boten von Bern aufgetragen, das an seine Herren zu bringeil, und habe"auch an Solothurn deßhalb geschrieben, lU Jeder Bote soll an seine Herreil bringeil, daß auf demder Jahrrechilllilg zu Baden davon geredet werden soll, daß kein Ort, wenn bereits ein Tag irgendwohinangesetzt sei, einen andern Tag anderswohin setze, so nahe dein ersten, daß man nicht füglich beide beschickt'"könne, wie solches gerade jetzt gescheheil ist. Solches bringe Unwillen und es möchte in Zukunft Nieina^Lust haben, seine Botschaft auf solche Tage zu fertigen. K. „Nachdem der Tag vf mentag nach Huasl'luockoAsniti zu Schaffhllsen zerritteil, ist durch die Römisch k. M. die ilyder Vereyn von fürstenStetten gen Straßburg beschriben vnd hat an demselben Ort vnd tag sin k. M. durch Doctor Nischebach vngeuarlich vor den gesandten der vereyn diß mepnung lassen fürhalten: Demilach siner k. M.