April 1503.
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schaft schwören zu lassen, während doch überall Eigenleute mit Vorbehalt ihres Herrn der Herrschaft schwören.3. Wegen einiger Jagd- und Fischereigerechtsame.
Endlich enthält der Berner Abschied Seite 778 ff. den im Text unter Ir berührten Spruch der Eidgenossenzwischen Burgermeister und Rath von Basel einerseits, Ulrich von Habsperg, Ritter, Vogt und Pfandherrn derHerrschaft Rheinfelden, Hans Rümelin, Untervogt, Schultheiß und Rath der Stadt Rheinfelden andererseits.Gegenstand des Spruchs ist Folgendes: Vogt und Untervogt von Rheinfelden hatten zwei Weibspersonen, denenvon Basel zugehörig, welche eingestanden hatten/sie seien von Basel bestellt, in der Stadt Rheinfelden Feuer einzu-legen, in der Herrschaft Rheinfelden gefangen und hinrichten lassen. Andererseits hatte Basel einen Mann, genanntHans Nagel, auf einem von Basel bestrittenen Theil der Herrschaft Rheinfelden gefangen und richten lassen, der überHerrn Ulrich von Habsperg und Hans Rümelin ehrenrührige Aussagen gemacht hatte. Daraus war Feindschaft,Unruhe und Schädigung erwachsen. Der Spruch geht auf gegenseitige Ehrenerklärung, Aufhebung der beidenHändel gegen einander, Wettschlagung der beidseitig gehabten Kosten und Schaden und Aufhebung aller Feind-schaft und Fehde; 63. Freitag vor dem Sonntag Nisoriooräin (28. April), Schaffhausen. Vom römischen Königwaren zu dem Handel geordnet und handelten mit: Caspar, Freiherr von Mörsperg und Pfirt, Verweser derLandvogtei, Im, Johannes Griedner, Dompropst zu Brixen, Johann Caspar von Löwenberg zu Wagegg, Ritter,oberster Feldhauptmann in Tyrol. — Die zu Anfang des Abschieds angegebenen Boten der Eidgenossen sinddieser Urkunde entnommen.
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Prüfers. 423. Mal (Zinstag vor Urüani).
Staatsarchiv Zürich: Abschiede, iv. u>2.
Boten: Zürich. Cunrad von Kunsen, des Raths. Glarus. Rudolf Stucki, Pannerherr; Fridolin^othauser, des Raths und Landvogt im Sarganserland.
Diese im Namen und mit Vollmacht der VII Orte, mit Boten des Bischofs Heinrich von Chur und°"Ugen Ausgeschossencn der Gotteshausleute von Pfäfers haben von Herrn Wilhelm von Fulach, Pflegeres Gotteshauses, eine endliche Rechnung über alles Einnehmen und Ausgeben und die Schulden undsprachen des Gotteshauses aufgenommen. Dabei hat sich erfunden, daß das Gotteshaus 276 Rh. Gl.
zu fordern hat, als seine laufenden Schulden betragen. „Darinn sind mich verrechnet vierhundert' l-Gl., die man in demselbigen Jar vfgenomen hat, vnd zweihundert Rh. Gl., die Hans Karli an sinengewert hat. Aber die summ, die dz gotzhus einein Herrn von Einsidlen schuldig, ist nit verreist."M hat man das Haus besichtigt und für eine große Summe Wein, Korn und äßige Speise gefunden;
hat der Pfleger das Bad und ein neues Haus beim Bad mit großen Kosten erbaut. Deßhalb haben^ Boten und die Gotteshausleute an der abgelegten Rechnung „ein gut benügen vnd wolgefallen gehebt."
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Altdorf. I 2 . Juni (Freitag vor dem Pfillgsttag).
Staatsarchiv Lucern; Ungebundene Abschiede.
Die Voten der drei Länder Uri, Schwyz und Unterwalden schreiben an Lucern: Da der Bericht und^eden von Liiggarus noch nicht aufgerichtet, auch bisher an ihnen nicht wohl gehalten worden sei, obschon