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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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April 1503.

thun, auch ob man dem Gienger nach seinem Begehren das Geleit erneuern wolle. Auch ist dem Herzogvon Württemberg über die Sache geschrieben. «. Der Streitigkeiten zwischen Basel und Rheinfelden wegenhatten die Boten von Basel keine Vollmacht. Es wird daher ein anderer Tag angesetzt wiederum nachSchaffhausen auf den Sonntag Qnasimodogeniti nächsthin (23. April). Die römisch königlichen Boten wollenim Land bleiben und diesen Tag erwarten. Inzwischen ist denen von Basel emstlich empfohlen, sich allerFeindseligkeiten zu enthalten, indem kriegerische Unruhe deßhalb uns in gegenwärtigen Zeitverhältnissenunleidlich wäre. ll'. Das Anbringen des Zollers zu Seckingen, daß sein Schwager von denen von Liestal,Basels Zugewandten, leiblos gemacht worden sei, soll man heimbringen, zx. Wegen Kreuzlingen hat manabermals von den königlichen Räthen auf den nächsten Tag Antwort verlangt. I». Jeder Bote weiß zuberichten über etwas Rede unserer Eidgenossen von Basel „wie sr> in willen syen, in dem abzug von Bellenzdie von Rynvelden etwas vnderstan wellen zu schedigen". I. Auf dem Tag zu Zürich an der Herrenfaßnacht(26. Februar) hatte man in Abschied genommen, die Sache der Erbeinung wegen mit dein römischeil Könighinter sich zu bringen und auf dem gegeuwärtigen Tag zu antworten, auch dem königlichen Boten, GrafenAndreas von Sonnenberg, Tag zu setzen. Nun haben abermals nicht alle Boten Vollmacht. Jedermannsoll daher seinen Obern die schweren, erschrecklichen Zeitläufe ernstlich vorstellen und betrachten, was untersolchen Verhältnissen den Eidgenossen an der Sache gelegeil sein muß, damit auf den oben angesetzten Tagjedes Ort ohne längere Zögerung seineil Boten die erforderliche Vollmacht gebe und auch den königlichenVoten kraft des Abschieds von Zürich der Tag verkündet werden könne. Ii.. Unsere Eidgenossen von denvier Orteil Zürich, Bern, Uri und Unterwalden sollen eine Botschaft nach Lucern und Zug senden, um sieauf's allerdringlichste zu bitten, daß sie der Vereinung mit dem römischen König beitreten und daß Lucerndenen von Schwyz vergönne, darin zu bleiben, wie diese das zugesagt haben. I. Die von Rheinau undder von Mandach sollen auf dem Tag gegen einander erscheinen, i». Die von Dießenhofen und dasGotteshaus daselbst sollen vor den Landvogt kommen, i». Jeder Bote weiß das Anbringen des CunradBarter, Burgermeisters zu Schaffhausen, man möchte an die Stelle eines in der Landgrafschaft Thurgauverstorbenen Amtmanns den Hans Ammann annehmen.

Im Berner Exemplar fehlen I, i».

Zu i». Im Berner Exemplar ist der Name des Verstorbenen ganz ausgelassen, im Lucerner Exemplarunleserlich.

RS«

Lucern. 1 Z03, 4 . April (Zinstag ante Ualmarain).

Staatsarchiv Luccr»: Lucerner Abschiede, t!. l?7 Ii. Staatsarchiv Zürich: Abschiede, IV. 32. Staatsarchiv Bern : Allgemeine

Eidgenössische Abschiede, II. 7Kt. Archiv Kreiburtt«

Boten: Zürich. Heinrich Göldli, Ritter; Rudolf von Eimsen. Bern. Venner Achshalm; RudolfNägeli. Lucern. Schultheiß Bramberg; Ludwig Küng; Vogt Schöich. Uri. Heinrich Marti. Schwyz-Werner Jacob. Obwalden. Ammann von Flüh. Nidwalden. Seckelmeister Frunz; Vogt Am Stein-Zug. Ammann Steiner; Vogt Letter. Glarus. Vogt Dolder. Basel. Walther Harnischer, Venner!Matthias Jselin. Freiburg. Wilhelm Reiff, Seckelmeister; Zt. Techtcrmann. Solothurn. NiclausConrad; Hans von Noll.