Februar 1503.
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und auf einen deßhalb anzusetzenden Tag schließliche Antwort geben, k. Auf dem nächsten Tag soll mauüber den Vorschlag des Laudvogts im Thurgau, die Rollenbatzeu auch im Thurgau herabzusetzen und auf11 Den. zu werthen, wie sie alle Nachbaren geben und nehmen, sich erklären. K. Solothurn schreibt, eshabe einen armen Menschen im Gefängniß, der eingestanden haben soll, die von Rheinfelden hätten ihm5 Schillinge gegeben, damit er ihnen das Schloß Dorneck in die Hände spiele, und wenn es geschehen sei,wollen sie ihm noch 3 Pfund geben. Darauf ist an die von Solothurn geschrieben, sie sollen deßhalb gegenLeinfelden nichts Unfreundliches vornehmen. I». Der für die rechtliche Verhandlung des Streites zwischenZürich und den übrigen Orten bezüglich Stammheim und Nußbaumen nach Einfiedeln gesetzte Tag ist vor^r Hand abgesagt und aufgeschoben. Jedermanns Rechten ohne Schaden, „in Ansechung diser vnrüwigenMuffen, als jeder bot weißd." Z. Die Anwälte des römischen Königs haben abermals das Begehren desKönigs vorgebracht, seinen Sohn, Erzherzog Philipp, und den König von Spanien in die Erbeinnng kommenöu lassen oder mit ihnen ein besonderes Verständniß zu machen, mit Anerbietung, wenn uns deßhalb anhw: Pensionen von Frankreich etwas abgienge, selbes zu ersetzen. Das soll man heimbringen und wir untereinander sollen uns auf nächstem Tag darüber besprechen. Findet sich dann, daß man auf das Anerbietenemtreten will, so sollen wir es dem Grafen Andreas (von Sonnenberg) verkünden und weiter Tag ansetzen.^ Es weiß Jedermann, welcher Fleiß und Ernst von nnsern Herren und Obern und uns in ihrem Namenbisher angewendet wordeil ist, um unsere Eidgenossen von Uri, Schwyz und Nidwalden von kriegerischem Vor-llchm abzuhalteil, was aber Alles bisher noch nichts gefruchtet hat, indem Uri bereits ausgezogen und SchwyzMillens ist, auf jetzt Samstag vor der alten Faßnacht (4. März) auch auszuziehen. Darauf ist beschlosseil,die Boten der Eidgenossen sollen gemeinlich auf jetzt Freitag vor der alten Faßuacht zu Schwyz vor der^wneindo erscheinen und sie bitteil, noch einige Tage still zu steheil, indem Hasfurter zum Köllig reite undweine, er wolle in vierzehn Tagen Antwort bringen, ob der König Bellenz nachlassen wolle oder nicht, undwlr Eidgenossen dem König deßhalb auch geschrieben haben. I. Bezüglich der Streitigkeiten zwischen Baselwld Rheinfelden ist mit Rath der römisch königlichen Boten auf Sonntag nach Mittefasteil (2. April) einTag nach Schaffhauseil gesetzt zum Versuch einer gütlichen Ausgleichung und denen von Basel geschrieben,^ sie inzwischen nichts Unfreundliches gegeil Rheinfelden vornehmen. Gleiches werden die kölliglichenAäthe denen von Rheinfelden auch schreibeil. Weiter ist mit den königlichen Rüthen auf Hintersich-
bi'ingen bis zum Tag zu Schaffhausen geredet wegen Kreuzlingen, den Grafeil von Teilgen, den ZweifelnZürich u. s. lv.
Das Zürcher Exemplar hat noch folgenden Artikel: Der Vogt von Baden soll die biderben Leute vonSchneisingen zu bewegen suchen, daß sie sich mit dem Vogt von Klingnau um die Anforderungen, die er seinesAmtes wegen an sie stellt, gütlich vertragen, es sei daß er ihnen annehmbare Fristen setze oder auf andere Weiseund daß er sie fortan mit dem Gerichtszwang unbehelligt lasse in Anbetracht des Schadens, den sie durch Hagelund Ungewitter erlitten haben. — Auf dem Rande steht jedoch: „nit."n, I», « fehlen im Freiburger Exemplar.