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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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Februar 1503.

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zu ziehen, Uri auf Dienstag, Schwyz auf Samstag, Unterwalden auf Montag nächst vor und nach St. Matthias;fie fordern zum Zuzug von Handbüchsenschützen und zur Lieferung von Wein und Speisen auf.

Gleiches Schreiben s. o. ä. an Lucern, mit Bitte um getreues Aufsehen und Ermahnung sie nicht zu verlassen.

Staatsarchiv Luccrn: Ungebundene Abschiede.

Lucern. 4 30?, 21. Februar (Zinstag vor St. Manhystag).

Staatsarchiv Luccrn: Lucerner Abschiede, t!. IM. Staatsarchiv Zürich! Abschiede, III, Z0«. Ebenda: Tschudische Sammlung, .10.

Archive Freiburg, Schaffhausen.

Boten. Zürich. Burgermeister Wyß; Meister Ulrich Felix. Bern. Caspar vom Stein, Ritter;Benner Achshalm. Luceru. Schultheiß Bramberg; Schultheiß Feer; Meister Heinrich von Alikon.Ewalden. Ammaun Zuit Höfen; Vogt Dürler. Zug. Ammann Steiner. Glarus. Jost Kuchli;Pauuerherr Stucki. Basel. . . . und Heinrich Einfaltig. Freiburg. Henni. Solothurn. Benedict Hugi^ud. . . Schaffhausen. Burgermeister Barter. Abt von St. Gallen. Sein Hofmeister Ulrich Schenk"ud Marx Mad, Hauptmann. Stadt St. Gallen. Bürgermeister Schenkst. Appenzell. Hans am Eggest.

Jeder Bote weiß zu sagen, wie unfern Eidgenossen von den drei Orten geschrieben ist. Sofernüe nun der ersten Mahnung stattthun, soll jedem Boten von seinen Herren Befehl gegeben werdeil, auf demUachsten Tag zu Zürich Antwort zu geben, wie wir Eidgenossen uns gegen den König von Frankreich ver-alten wollen, es sei derer wegen, welche Entschädigung verlangen, es sei der Zölle, Straßen undRuderer Sachen wegen. Wenn aber unsere Eidgenossen, die drei Orte, unserer Meinung nicht stattthun,ändern zu Felde ziehen wollten, so soll auch für diesen Fall jeder Bote von seinen Herren Verhaltungs-^bchle einholen. I». Burgermeister Wr»ß und Meister Ulrich Felix sollen an ihre Herren bringen, siefochten den Abzug nachlassen, welchen sie von Gütern beziehen, die in unfern, derer von Lucern, hohenAchten liegen; man werde in vorkommenden Fällen dasselbe thun.

Beilagen zu diesem Abschied: 1. „Coppy an die drei Ort vff die erst mepnung": Zürich, Bern, Lucern,walden und Zug schreibenDa jüngst an die drei Orte bundesgcmäße Mahnung ergangen sei, keinengegen den König von Frankreich zu erheben, sondern den von ihm erlangten dreijährigen Stillstandauzunehmen, so hätten sie ihrerseits die Eidgenossen auch gemahnt, ihre Knechte bis zum Austrag der Sachezum König laufen zu lassen. Dieser Mahnung wollen die letztern getreulich stattthun, so weit es ino>n Vermögen stehe. Nun vernehmen sie aber durch die Boten, welche auf dem jüngst gehaltenen Tagvnt^^z auch durch Missive der drei Orte, daß diese der ersten Mahnung nicht stattthun, sondern

offene,u Landespanner gegen den König von Frankreich ausziehen wollen. Man hoffe, es sei dieses^ ^ fester Entschluß; wenn die drei Orte aber auf diesem Vornehmen bleiben wollten, so mahne mansie bei den beschwornen Bünden, Eiden und Verkommnissen ab, den König zu bekriegen. Meinten

N schuldig zu sein, dieser Mahnung statt zu thun, so fordere man sie hierüber zu bundesgemäßemää. Lucern, Dienstag vor Matthiä Apostoli (21. Februar.) 2. Schreiben von Glarus, Basel,^oiburg, Solothurn und Schaffhausen, Abt und Stadt St. Gallen und Appenzell an die drei Orte, üä.^rn Mittwoch vor der Pfaffenfaßnacht (22. Februar) worin bittweise dasselbe Verlangen gestellt und