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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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Februar 1503.

sich vereinbart, etleuds eine Botschaft an den König zu senden, um mit ihm mündlich nach Nothdurft redenzu lassen, so daß er verstehe, wohin die Sache führen könnte. Die Boten der drei Länder, an welcheman ans diesem Tag diese Meinung gebracht habe mit Begehren, daß sie bis zur Rückkehr der Botschaftzum König keine kriegerische Unternehmung beginnen, hätten keine Vollmacht zu solcher Zusage gehabt.Deßhalb möchten sie ihre Boten, die Morgen Abend nach Schwyz kommen, mit Vollmacht zu dieser Zusagean den Ort abfertigen, wo gemeine Eidgenossen hinkommen werden, um über die Sendung zum König ihrendefinitiven Beschluß zu fassen. So bald man die Zustimmung der drei Orte habe, wolle man auch an denBälli eine Botschaft schicken, um ihn zu bewegen, seine Gegenmaßregeln einzustellen, so daß beide Theile inder Zwischenzeit gegen einander sichern Handel und Wandel mit Kaufen und Verkaufen haben mögen:c.

Der Berner Abschied enthält nur das Schreiben an die drei Länder, der Freiburger Abschied nur ».

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S ch w t) z. 4 10. Februar (Montag vor Valentina).

Staatsarchiv Zürich: Abschiede III. Ebenda: Tschudische Sammlung, 4j). Staatsarchiv Bern: Allgemeine Eidgenössische

Abschiede, II. 728. Archiv Schaffhansen.

t». Jeder Bote kennt die Antwort, welche die drei Orte auf das Schreiben unserer Boten ab dem Tagezu Lucern gegeben haben. Wir möchten nicht übel nehmen, daß sie unfern Begehren nicht willfahren können;sie wollen keine Botschaft mehr zum König von Frankreich schicken, sondern haben sich vereint, im Namen Gotteseinen Anschlag und Auszug zu thun und dem Druck und Drang mit den Waffen entgegen zu treten; sie ver-langen dazu unsere Hülfe. Das haben wir ihnen aus Mangel an Vollmacht abgeschlagen und da die Sachefür die Eidgenossen äußerst wichtig und folgenreich ist, so hat man auf diesem Tage die drei Orte ernstlichgebeten, ihr Vorhaben noch einige Zeit zu verschieben; in diesen: Falle wolle man die Sache an die Obrigkeitenbringen und erwägen, was der Eidgenossenschaft Ehre und Nutzen erfordern. Man hat deßhalb einen Tagnach Lucern gesetzt auf Montag vor der Pfaffenfaßnacht (20. Februar). Jedes Ort soll zwei Boten auf denTag schicken, damit mau bestmöglichst diesen schweren Handel abstellen möge. Zürich soll in aller Orte Namenauch dem Abt von St. Gallei:, der Stadt St. Gallei: und den Appenzellen: eilends voi: der Sachlage Kenntnis?geben und sie auf dei: Tag einlade::. I». Die drei Länder haben zuletzt erklärt, sie haben sich dahinentschlossen, daß Uri auf Donstag vor der Pfaffenfaßnacht, Schwyz auf Samstag darnach, Nidwalden aufMontag nach der Pfaffenfaßnacht mit ihren Landespannern ausziehen wollen. Sie bitten uns, ihnen beholfenzu fest:, indem sie das unfern Herrei: zuschreiben werden. «. Einzelne „fondrig Personen" habe«: mit uns Botengeredet und uns zu verstehen gegeben, der Auszug möchte vielleicht noch verschöbe:: werden, wenn wir deinKönig schreibeil oder Botei: schicken würde,:, um voi: ihn: zu verlangen, daß er Bellenz nachlasse und, soferner es nicht thun wollte, wir dann ihre, der drei Länder, Sache als die unsrige erklären würden.

Die drei Länder Uri, Schwyz und Nidwalden schreiben ab diesem Tag zu Schwyz an Ulrich Landolt, Vogtzu Baden, auch an Schultheiß und Rath daselbst: Da den Ihrigen zu Bellenz von den Franzosen viel Druck undDrang zugefügt werde, sie weder mit Leib und Gut sicher wandeln, noch feilen Kauf und offene Straße erlangenmögen, auch Botschaften zum König und Verhandlungen an Tagsatzungen nicht helfen, gegentheils man noch mehrSchmach und Schande gewärtigen müsse, so haben sie einhellig beschlossen, mit ihren Landespannern nach Bellenz