Druckschrift 
3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
Entstehung
Seite
195
Einzelbild herunterladen
 

December 1502.

195

sein lassen oder nachweisen, daß der Hof (Bellikon) nicht diese Gerechtigkeit habe. ?». Denen von Basel ist aufihre Bitte der Zoll nachgelassen, welchen ihre Schiffleute uns von unserer Grafschaft Baden wegeil schuldig sind;doch künftighin sollen sie unserm Vogt daselbst den Zoll geben. Der Vogt zu Baden soll sich bei einigenKirchherren in der Grafschaft über den Preis der Kernengülten erkundigen. Er soll keine andere solche Gülteilsiegeln als ablösige um so und so viel Hauptguts. «I. Das Gut der Gefangenen, über die der Vogt vonBaden berichtet hat, soll unserer Grafschaft, als von der Oberherrlichkeit wegen, zufallen. « . Bern solldem Lüzelmanii von Basel den Theil seines Gutes, der daselbst im Verbot liegt, auf Bitte einer Gesandt-schaft von Basel aushinfolgen lassen. Dann aber soll man dem Waldvogt (Vogt im Schwarzwald) schreiben,daß er die von Lauffenberg anhalte, dem zwischen ihnen und Basel bestehenden Gebrauche gemäß, den An-gesprochenen da zu suchen, wo er seßhaft ist. t. Iii Betreff des Spans zwischen Zürich und uns Eidgenossenist erkannt, daß beide Theile auf St. Hilarientag (13. Januar 1503) zu Zug eineil Tag leisten solleil, um zuversucheil, den Streit in Freundschaft zu vergleichen oder aber sich zu einem Rechte zu vereine«. Zug sollinzwischen mit dem alten, Glarus mit dem gegenwärtigen Landvogt reden, daß sie über die SacheKundschaften aufnehmen und auf seilen Tag bringen. Dabei wird dein Landvogt geschrieben, die Sachedes Rüttimanns und seiner Tröstung halb inzwischen stillsteheil zu lassen. K-. Da Einige von Schwyzund Glarus mit ihren Helfern etliche Kaufleute von Müncheil in unserer Landgrafschaft Thurgan gewaltsamniedergeworfeil, ihrer Güter entwert lind sie nach Glarus geführt haben, ungeachtet des Geleits, welchesjene Kaufleute von uns hatten, was lins höchlich mißfällt lind unserer Eidgenossenschaft zur Unehre gereicht,^ hat man Schwyz und Glarus ernstlich aufgefordert, die Befreiung und Entschädigung jener KaufleuteKi bewirkeil und den Zweikopf, welcher sich zu Glarus aufhält und solches veranlaßt hat, aus der Eid-genossenschaft wegzuweisen. An den Herzog von Württemberg lind Herrn Hans Caspar von Bnbcnhofenwird geschrieben, sie möchten mit dem Herzog Albrecht von München reden, daß er der Sache wegen^>>en gütlicheil Tag annehme an gelegenen Ort und Enden, damit dieselbe in Freundschaft vertragen werdenwöge. Deil Kaufleuten will man das gegebene Geleit auch fürderhin als gültig erachten und halten, wie^ unserer Eidgenossenschaft Lob und Ehre erfordern. Den Kaufleuten soll man nach Schaffhausen schreiben,Man werde das Geleit an ihnen halten. Dem Landvogt im Thurgan ist geschrieben, er soll den Gefan-gnen mit seinem Gut auf den Tag zu Zug stellen. Denen von Schivpz und Glarus ist geschrieben, manwolle ihnen nicht gestatten, unserm Geleit zum Trotz in unserer Obrigkeit Jemanden solchergestalt niederzu-werfen. I». Peter Giel hat begehrt, es möchte ihm gestattet werden, sein ihm während des vergangenen^egs voil den Unsrigen verkauftes Gut, überall wo er es finde, von den Käufern um den von ihnenZahlten Kaufpreis wieder an sich zu lösen. Das wird ihm gestattet. Der Landvogt soll ihm behülflich5wn, solches und anderes Gut, das ihm sonst genommen wordeil, wieder zu erlangen, i.Der RömischAnglichen Majestät rätt anbringen vff dem Tag Zürich bescheen, es sye der Erbeiuung old anders halb"Mll jeder Bote heimbringen und auf dein nächsteil Tag zu Lucern darüber antworten. 1^. Da Niclaus^öfurter den VI Orten 240 Gl. ablösen will, soll man zu Rath werden, ob man das Geld theilen oderwieder anlegeil wolle. I. Bern soll das Stift Münster im Argau bei seinen Freiheiten und Rechtengegenüber den von Lucern angeregten Beeinträchtigungen, die es durch den Comthur von Bieberstein erleide,wffrecht halten, »gg. Bern soll den Schleiff anhalten, in Gemäßheit seines an Eidesstatt gegebenenZartes sichach Lucern zu stellen. ». An Uri ist geschriebeil und an Schivpz und Nidwalden soll durch^e» Rathsboten gebracht werdeil, daß sie als Anstößer an das Mailändische gegenüber dem König von