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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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December 1502.

Landvogt im Thurgau meldet, der Bischof von Constanz weigere sich, die Leute, die in seinen NiedernGerichten im Thurgau sitzen, das Landgeschrei schwören zu lassen. Darum soll man auf dem nächsten TagAntwort geben, damit der Ungehorsam und derfürschub," der daraus erwächst, abgestellt werde. L. Abermalsist vieles geredet worden über die Bedrängniß des gemeinen Mannes mit der Münze. Da indessen diemeisten Boten keine Vollmacht hatten, endlich in der Sache zn handeln, so wurde beschlossen, daß allent-halben in den Orten ernstliche Berathung über den Gegenstand gepflogen und den Boten ans den nächstenTag zu Lucern Vollmacht gegeben werden soll, fruchtbar von der Sache zu reden und die große Beschwerdeabzustellen. K'. Die Klage und Entschädigungsforderung des Peter Giel, welchem durch einige Knechte imThurgau im letzten Krieg sein Haus zu Wengi verbrannt, seine Weiher abgegraben, sein Hab und Gutgebeutet worden, soll man heimbringeil. I». Da bezüglich der Sache von Stammheim und Nußbaumenabermals nicht alle Boteil Befehl hatten, so soll diese Sache auf dein nächsten Tag behandelt werden,i. Auf diesem Tag sind abermals die Boteil des römischen Kölligs erschienen, um des Kornkaufs undanderer auf Tageil angezogener Punkte wegeil Antwort zu geben und bezüglich der Erneuerung der Erb-einung Antwort zu fordern. Da aber der König den vormals auf Sonntag nach Allerheiligen (6. November)angesetzten Tag abgeschrieben und bis jetzt hinausgeschobeil hat, so hat der Mehrtheil der eidgenössischenBoten keinen andern Befehl, als anzuhöreil und zu berichten. Die königlichen Räthe habeil darauf begehrt,man möchte einen andern Tag ansetzen oder selbst Boten zum König schicken, um über diese und andereSachen zu verhandeln. Das soll heimgebracht und auf dem Tag zu Luceru darüber geantwortet werden.1K. Auf Anbringen und Begehren unserer Bundesgenossen von Rothweil ist unfern Eidgenossen von Zürichempfohlen, ill unser aller Namen eine Botschaft zum römischen Köllig zu schicken, der Kinder von Zimmernwegen in dieser oder derer von Rothweil Kosten; doch soll der Bote von Nothweil dieses vorerst heimbringen,lind wenn seine Herren dessen zufrieden sind, es nach Zürich meldeil. I. Wenn die Botschaft zum römischenKönig abgeht, so soll sie auch die Frauen voll Schaffhauseu beim König bestens empfehlen.

I», «I, Ic, I fehlen im Berner- und Freiburger Exemplar.

108.

Lucern. 4 Zills!, 13. December (S-uu Lucy-mag).

Staatsarchiv Lncern: Lucerner Abschiede, (1. Staatsarchiv Bern: Allgemeine Eidgenössische Abschiede, II. i>91.

Archive Freibnrg, Basel.

Boteil: Zürich. Burgermeister Wyß; Felir Keller. Bern. Venrich Wyler; Bartholomäus Map.Lncern. Schultheiß Feer; Schultheiß Bramberg; Schultheiß Ruß; Meister Heinrich (von Alikon). Uri.Niemand. Schwyz. Ulrich Kätzi, Altammanii. Obmalden. Ammann Zun Höfen. Nidwalden. AlumaiMEnendachers; Ammaiill Zeiger. Zug. Ammann Steiner; N. Zürcher. Glarus. Ammanu Kuchli; RudolfWiechsler. Basel. Peter von Offenburg, Zunftmeister; Hans Hiltprand, Zunftmeister. Freiburg-Wilhelm Reiff, Altseckelmeistcr. Solothurn. Benedict Hugi. Schaphausen. Cunrad Varter, Bürger-meister. Abt voil St. Galleu. Doctor Wiukler. Stadt St. Gallen. Appenzell. Hans Am Eggeli-

n. Die Boteil von Zürich sollen das Begehren unserer lieben Eidgenossen von Luceru und SchwYZ,des Erbfalls wegen, wie sie wohl wissen, au ihre Herren bringen, sie möchten es bei dem Nrtheil bewendet-