December 1502.
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Zürich. 4 HÖH, 2 . Deceinber (vf Fritag nach .-tnärss, äiui «postoti).
Staatsarchiv Lliccr»: Allgcmcinc Abschicde, II. l!!7. Staatsarchiv Zürich: Abschiede, III. l!«I> Staatsarchiv Bern: AllgemeineEidgenössische Abschiede, II. «80. Archive Frciburg, Basel, Schaffhausen.
Boten: Zürich. Matthias, Wyß und Heinrich Nöist, beide Altbnrgermeister; Heinrich Göldli, Ritter;Felix Keller. Bern. Bartholomäus May. Lucern. Petermann Feer, Schultheiß. Uri. Walther Jmhof,Pannerherr. Schwyz. Vogt Merz. Unterwalden. Seckelmeister Andacher. Zug. Hans Hasler. Glarus.Jost Kuchli, Ammann. Basel. Peter Offenburg; Hans Hiltprand. Freiburg. Der Seckelmeister.Solothurn. Benedict Hugi, der jüngere. Schaffhausen. Cunrad Barter, Burgermeister.
tt,. Der Landvogt im Thurgau hat angebracht, er sei berichtet, daß alle Personen, welche im Land-gericht sitzen und Niemandes eigen seien, der Landvogtei den Fall zu geben haben. Nun setzen sich einigeEdelleute hiegegen mit der Behauptung, daß das vorher niemals so sei gebraucht worden. Darauf wirddem Landvogt befohlen, das Herkommen genauer zu ermitteln und wieder zu berichten. I». Der Botevon Lucern weiß seinen Obern zu sagen, was die römisch königlichen Boten in Sachen des Harnischersvon Lucern gegen denen von Waldsee gethau haben. Der König will den Handel dem Bischof von Constanzübergeben, damit dieser einen gütlichen Vergleich zu erzielen trachte. «. Der Landvogt im Thurgau undandere seiner Mithelfer von Glarus haben vormals in der römisch königlichen Majestät Erblanden an der^tsch einen Kaufmann von München, genannt Hans Stocker, gefangen, ihm seine Register und Pitschierringegenommen und ihn gezwungen zu schwören, daß er sich nach Glarus stellen wolle. Letzter Tage haben sienahe bei Bernang (Berlingen) unter Constanz abermals einen Kaufmann aus München, der Andreas GiengersFreund ist, gefangen, ihm sein Geld abgenommen und das unter sich getheilt nud halten den Mann noch gefangen,v>as Alles zu großem Aufsehen führt und der Eidgenossenschaft zu merklichem Unlob dient. Es ist daherdem Landvogt im Thurgan „als einem secher," deßgleichen mit dem Boten von Glarus ernstlich geredetihnen erklärt worden, dieser Handel sei den Eidgenossen höchst mißfällig und man hätte leiden mögen,^ß sie solches verhindert hätten. „Aber diewyl einer loblichen Eydgnoschaft nit allein vnlob vnd lychtfer-ügkeit zugemessen, sonder der arm gemein man deßhalb mit dem Salzkouf vast vnd hoch beswert vnd bcschetzt'verde, sol jeder Bot das tresfenlich heimbringen, darüber zu sitzen vnd das so vus allen daran gelegen istöv bedenken vnd den Kotten, so vf jetz Sonntag nach Nicolai (11. December) gen Lucern gesandt werden,gewalt vnd bevelch zu geben, das Mich Handlungen, ansprachen vnd vnruwen abgestelt vnd vnser aller lob vnd^ enthalten werde." «I. Bezüglich des Vermächtnisses der Thorbergerin, dessen Vollziehung Zimmermann"vu Lucern und Reding von Schwyz verhindern, hat Zürich abermals Antwort verlangt; der Dinghof-^el zn Bellikon, wo die Güter liegen und worauf die Gegner sich berufen, binde allein die, welche inZwing sitzen, nicht aber die, welche Gülten und Güter da haben aber außerhalb wohnhaft seien; dieunde schreiben vor, daß jedes Ort bei seinen Rechten und Herkommen bleiben, daß jeder Erbfall an dem.'u e, da er falle, berechtigt werden, daß jeder Kläger dem Antworter in die Gerichte, wo er sitzt, nachfolgen" ^ Da nun fragliche Ordnung nach Zürcher Stadtrecht gemacht worden sei, so werde Zürich in dieserkche ohne rechtliche Entscheidung nicht nachgeben. Beschluß: Die Boten von Lucern und Schwyz sollen^ Handel bestens heimbringen und auf dem nächsten Tag zu Lucern darum Autwort geben. Der
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