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November 1502.
großen Dienste, die sie der Krone Frankreich geleistet, lassen; sie wolleil es um ihn verdienen. Wolle ernicht, so wollen sie dennoch nicht mit ihm zu Recht kommen, sondern Bellenz als ihr Eigenthum behauptenmit Leib und Gut und Alles, was ihnen Gott je verlieheil, daran setzen. Als nun beide Parteien ausihrem Satze fest beharrten, so habeil der Eidgenossen Boteil nach vieler Arbeit, und nachdem die königlichenBoten sich, sofern ein Stillstand gefunden werde, nicht allein um Bellenz, sondern auch um andere Streitig-keiten vor desseil Ausgang auf uns Eidgenossen zu Recht zu kommen anerboten, bedacht, wie schwer eswäre, solche Mittel, deren sich doch unsere Vorfahren jeweilen beholfen, abzuschlagen, und da die drei Orteden von den kölliglichen Anwälten angebotenen Stillstand auf ein Jahr nicht annehmen wollten, sich beiderParteien auf Ratification Hill gemächtigt, einen dreijährigen Stillstand anzunehmen. Diesen Vorschlag sollendie französischen Boten unverzüglich an den Köllig bringen, auch wir habeil ihm denselben zugeschriebenmit Bitte, ihn zu genehmigen. Mit den drei Orten ist auf diesem Tag ernstlich und freundlich geredet,sie möchten auf dem Tag zu Lucern Antwort geben und in Betracht der schweren Zeiten und der Ungele-genheit eines Krieges wegen Bellenz nichts Unfreundliches beginnen, sondern den dreijährigen Stillstandannehmen oder gegen den König vor uns Recht nehmen; in letzterm Falle wollen wir unser Möglichstesthun, damit sie wegen Bellenz beruhigt werden. Darauf ist dem königlichen Boten und den drei Ortenfür ihre definitive Erklärung Tag gesetzt nach Lucern auf Sonntag nach St. Niclaustag (11. December).Alle Boteil sollen all ihre Herreil bringen, daß man ernstlich berathe, was für den Fall, daß die Parteienoder eine derselben den Stillstand verwerfen würden, gethan werden wolle, um den Krieg zu vermeiden, undwie man im Fall der Annahme die drei Orte sichern wolle, daß ihnen an Bellenz nicht etwa eine Untreueoder Verrätherei geschehe. Für den Fall der Annahme des Stillstands sollen die Voten auch Vollmachterhalten, bezüglich der Capitel zu handeln und diese Unterhandlung zu Ende zu führeil. Auf Bitte der dreiOrte soll auch jeder Bote an feine Herren bringen, daß wir bis Austrag des Handels unsere Knechte nichtzum König von Frankreich laufeil lassen sollen.
» fehlt in dem Exemplar von Bern, Freiburg, Tschudischen Sammlung. « im Berner Exemplar. «, ttim Zürcher Exemplar. 1° in der Tschudischen Sammlung. I» ebenda und im Berner Exemplar. Das Freiburg^Exemplar enthält nur I», «I, Ii, i.
Zu Ii. 1502. 24. September. Blois. König Ludwig schreibt an die Eidgenossen, er habe schon öMohne Erfolg die Zurückgabe von Stadt und Schloß Bellenz verlangt, darum sende er seinen Kammerherrn Thierr?Stars zu ihnen, um neuerdings darüber zu unterhandeln, und hoffe, daß sich keine ferneren Schwierigkeiten ^ergeben werden, danke ihnen übrigens für ihre Freundschaft und werde auch seinerseits Friede und Bündniß anihnen halten, wie es Freundespflicht sei. (Staatsarchiv Lucern.)
Die in diesem Artikel angezogene Urkunde von Jahre 1499 ist deutsch im Berner Abschied II. 669, bnLucerner Abschied 0. 165, auch im Zürcher- und Freiburger Abschiedeband als Beilage zu diesem Abschied enthalten. Das Original fehlt. Sie ist, des Zusammenhangs mit dein Mailänder Abschied wegen, oben in derzu Nr. 1 vom 8. Januar 1500 abgedruckt.