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November 1502.
10«.
Lucern. 1602, 14. November (Montag nach Saut Martinstag).
Staatsarchiv Lucern: Lucerner Abschiede, v. 106 d. Staatsarchiv Bern: Allgemeine Eidgenössische Abschiede, II. «63.
Staatsarchiv Zürich: Abschiede, III. 203. Gbenda: Tschudische Sammlung, 4«. Archive Freiburg, Basel, Schaffhauseu.
Boten. Zürich. Burgermeister Wyh; Felix Keller. Bern. Venrich Wyler; Bartholomäus May.Lucern. Schultheiß Bramberg; Schultheiß Feer; Schultheiß Nuß; Meister Heinrich voi? Alikon. Uri.Ammaun im Oberdorf; Walter im Hof. Schwyz. Ammaun Wagner; Vogt Kätzi. Obwalden.Ammaun Zunhöfen; Ammaun unter der Fluh. Nidwalden. Ammaun Zelger; Melchior Audacher. Zug.Ammaun Steiner; Vogt Letter. Glarus. Rudolf Wiechsler; Marx Mad, Hauptmann. Basel. PeterOffenburg, Burgermeister; Haus Hiltbraud, Zunftmeister. Freiburg. N. Techtermauu uitd der Stadt-fchreiber. Solothuru. Schultheiß Conrader; Hans von Noll. Schaffhauseu. Barter; Hans Trüllerey.St. Gallen. Burgermeister Merz; Caspar Rugk. Appenzell. Ammaun Moslin; Ammaun Tanner.Abt von St. Gallen. Doctor Winkler.
x». Streitigkeiten zwischen der Stadt St. Gallen und denen im Rheinthal betreffend die Steuer, welchediese auf die Güter gelegt haben. St. Gallen meint, da die Güter vom Gotteshaus St. Gallen lehn-bar und der Streit vor der Lehenhand anhängig gemacht sei, soll es dabei sein Bewenden haben undder Spruch erwartet werden; die Rheinthaler dagegen meinen, die Eidgenossen sollen entscheiden; derAbt von St. Gallen verlangt bei seinen Lehensrechten beschirmt zu bleiben. Beschluß: Der Aht vonSt. Gallen und drei seiner Näthe, die in der Sache unparteiisch sind, dazu von Zürich, Lucern und Glarusje ein Bote im Namen aller Eidgenossen sollen die Parteien verhören und den Entscheid geben. Dafürwird ein Tag angesetzt nach Wyl auf St. Andreastag nächstkünftig (30. November). I». Jeder Botekennt die Rede und das Schreiben des Abts von Kreuzlingen, seines Gotteshauses wegen, das im ver-gangenen Krieg verbrannt worden ist, und soll des Abts Anbringen an seine Herren berichten, damit dieBoteil, welche auf St. Andreastag nächsthin (30. November) nach Zürich kommen, instruirt werden, mit de«Boten des römischen Königs zu reden, damit dieser seinen dießfälligen Zusageil nachlebe, e. Die Appellationin der Sache des Hans Blinder gegen Ulrich Hohenegger ist von uns Eidgenossen ganz aufgehoben, damitNiemand verkürzt werde. Die Parteien mögen, wenn sie sich nicht gütlich verständigeil wollen, einanderneuerdings vor dem Landvogt belangen. «I. Jeder Bote soll das Ansuchen des Wirths von Wynigen ü«Bernergebiet, die Eidgenossen von allen Orten möchten ihm in sein neugebautes Haus Fenster schenke«/heimbringen. «. Zürich soll bei Doctor Ainstad, welcher dem Thomas Provost aus Schottland För-derung thiü, bewirken, daß alle, welche in Jacob Schotteil sel. Sache gehandelt habeil, mit Processen ai«päpstlichen Hofe verschont bleiben, t. Weiter solleil die Boteil von Zürich an ihre Herren bringeil, daß sieder Gült des Spitals zu Lucern wegen die Sache in Ruhe stelleil bis zur demnächstigen Ankunft der Bote«voil Luceril. K'. Dein Herzog von Württemberg ist geschrieben, er möchte die Tagsatzung zwischen HerzogAlbrecht von Bayern und unfern Eidgenossen von Schwyz und Glarus nach Schaffhausen ansetzen und u«sselbe verkünden. Ii. Zürich soll dem Vogt im Klettgau schreiben, er möchte uns auf dem -nächsten Tag chZürich an St. Andreastag eröffnen, wie der Zoll von Alterher gegebeil und gehalten worden sei. I. Ä«fBitte llild Begehren unserer Eidgenossen der drei Orte soll jeder Bote an seine Herren bringen, daß sie ihre