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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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September 1502.

zuerkannt, i». Bern soll den Sparr, seinen Angehörigen, gegen Alle, welche ihn anlangen möchten,schirmen, da er doch zu dem, was ihm gehört, nicht kommen mag. «. Cunrad Plonyers Sache geht dieSache der Ansprecher nichts an, da Jener vom König besondere Briefe hat. z». Sechs Andere werdenebenfalls von der Ansprache auf das französische Geld ausgeschlossen, weil sie nicht in die Klasse derdazu Berechtigten gehören, «j. Dem Nicolaus de Corsa aus Luccain Lumbardy" ist Geleit gegebenauf halbjährige Abkündung. i . Dem Nußegger von Rapperswyl ist gestattet, von Schwyz oder Glaruseinen Boten zu nehmen gegen Heinrich Miles und es sollen die Knechte derer von Rapperswpl, welcheunter etlichen Hauptleuten zu Neapel oder Novara gewesen sind, in ein Verzeichniß genommen und diesesihm zugestellt werden. Schnüringers, des Boten von Zug, Begehren, des Zugs nach Lowerz wegen,ist abgewiesen. <. Die von Nothweil, welche nach Lowerz gezogen sind, sollen auch einen Theil an den3000 Franken französischen Geldes haben; man soll ihre Namen aus den Rödeln ausziehen, für sie einenBetrag nach Billigkeit ausscheiden und denselben in Lucern hinterlegen. ». Blattmanns Sache ist bis zuErledigung der Hauptsache angestellt; mag dann etwas für ihn herauskommen, so soll man wieder davonreden, v . Zenzins von Zürich wegen ist beschlossen, wenn Andern, welche des Zugs nach Neapel undNovara halb Kosten gehabt, etwas Entschädigung würde, so soll er daran Theil haben, wein: nicht, so mögeer diejenigen belangen, die ihm etwas verheißen haben. » . Der Bote von Bern soll daftir sorgen, daßHans von Hiebegg den Eid auch schwöre, welchen andere Ansprecher geschworen haben, x. Unsere Eid-genossen von Zürich sollen dem Huber von Embrach Geleit geben. Das Geld soll nach Zürich kommen unddie Schulden, die er hat, sollen vorab daraus bezahlt werden. Wollten sie ihm aber nicht Geleit geben, sosoll sein Geld nach Schaffhausen kommen, z. Wir haben uns vereinbart, daß jedes Ort das Geld,welches dessen Bote auf diesem Tag erhält, den Seinigen nicht sofort austheilen, sondern einen Tag ver-künden soll, wo Jedermann seine Ansprachen darauf geltend machen könne, es sei von Soldes oder Darleihenswegen. Der Bote von Zürich soll unser Begehren, daß seine Herren dem Hans Küffer von Embrachein Geleit zum Bezug seines väterlichen Erbes geben möchten, heimbringen. z»is. Man soll dem UlrichSchnetzer, Hans Bünzli, Ulrich Ammann, Peter Schleiff und Hans Ulrich Fluglisperg, welche kraft einesvon uns ausgegangenen Gewaltbrieses in Sachen der Ansprecher gehandelt haben, für Fälle, wo sie dessenbedürften, Urkunde geben, daß wir jenen Gewaltbrief wieder zu Händen genommen haben. Hans Bünzli hatgeschworen, die Briefe, die in dieser Sache vorhanden sind und hinter seinem Vater liegen, sofort zu beschickenund uns zu überantworten. I»I».Jeder bott sol sinen Herren sagen, nachdem in disem Handel vil vndmengerlep Ansprachen erscheint worden sind vnd aber des Geltz nit souil ist', dz jedermann mög werdendz er gern hett, dadurch sich etlich knecht vnderstan möchten, Jr fachen gegen den houptlüten zuzekomen,sollen in jedem Ort desselben Herren vnd obern die houptlüt ouch schirmen vnd darin handlen nach gstaltder fach." Einem von Nothweil ist ein Fürdernißbrief gegeben an seine Herren. «K«I. Denen, welchein der PicardieNiedergeleit vnd an der schlacht gewesen sind," haben wir von den 40,000 Franken auchetwas verordnet, jedem Ort nach Verhältniß seiner Betheiligten, sosern diese nicht darauf verzichten wollen!nämlich es erhält Zürich 50 Kronen, Bern 50, Lucern 100, Uri 50, Schwyz 100, Unterwalden 50, Zug 46,Glarus 50, Freiburg 50, Solothurn 50, Cristan Bopphart 12 Kronen, vv. Die Münzbeschwerden sindauf diesem Tage abermals angebracht. Da man aber in der Sache keinen Befehl hatte, soll jeder Bot^auf nächstem Tag antworten, wie den Beschwerden des gemeinen Mannes abgeholfen werden könne. SU'. ^würde unserer Eidgenossenschaft zur Ehre und den Leuten im Nheinthal zum Nutzen gereichen, wenn oN