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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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September 1502.

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baldige Ausweisung dieser Leute und um Nachforschung, wer die gewesen, welche zwei Edelleute von Lauis(Lowerz) beraubt haben,die der amptman von Bellenz hat wellen flachen, als si Im solichs haben clageuwellen." 3. Der Capitel wegenacht sin gnad, so hinnen ylends wegfertig sy, das die ervordern etwaszitts zu Jr ordenlicher vffrichtung." Zudem würden die Boten der Eidgenossen die Sache doch auch anihre Herren bringen müssen. Er wolle deßhalb seinen Boten, die in die Eidgenossenschaft kommen, Vollmachtgeben, die Capitel mit uns aufzurichten, und bis dahin sich mit Zöllen, Geleiten :c. gegen uns halten, wiedie alten Capitel es vorschreiben. 4. Der König hoffe im vergangenen Krieg die Vereinung mit Ausrichtungdes Gelds, es sei der Pension oder des Reisegelds, vollkommen gehalten und, wenn es auch gern geschehen.Mehr gethan zu haben, als er schuldig gewesen wäre. Es möge nun zwar sein, daß die Knechte in ange-deuteter Weise in seinen Dienst gezogen seien, aber daran sei nicht er, sondern die Nachläßigkeit der Botenschuld, die er deßhalb zu uns geschickt und die verabsäumt haben, das Begehren zu stellen. Uebrigens seier bisher gezwungen gewesen, die Knechte solchergestalt anzunehmen,angesechen Jr gutwilligkeit vnd dz mansunst mit andern houptlüten, die Im zugeschickt worden sind, nit kond noch mocht nachkamen, Jr vnmaß halbdz man si nit kond bezalleu" und weil sie auch des Königs Anschläge eher zu hindern als zu fördern trachteten.Von nun an aber wolle er die Vereinung, wie in allen andern, so auch in diesem Punkte, genau beobachten.5. Basel und Schaffhausen betreffend habe der König großes Wohlgefallen daran, daß wir unsere Eid-genossenschaft mit solchen Städten,denen er Jr gelegenheit halb vast günstig sy", vermehrt haben; er wäreschon geneigt, unserer daherigen Bitte zu willfahren, aber der Stand seiner Finanzen sei ihm unbekanntPud dazu sei unser Dresdner Guy Bontenent dieser Tage gestorben, weßhalb es ihm ganz ungelegen wäre,2cht auf diesen Punkt zu antworten; er werde dann den Boten, die er in die Eidgenossenschaft schicke,Auftrag geben, uns darüber so zu antworten, daß wir mit der Autwort zufrieden zu sein Ursache haben.Auf diese königlichen Antworten haben diejenigen Boten, welche über den Gotthard heimkehren werde»,übernommen, zu Lauis (Lowerz) zu erfahren, wer die zwei beraubten Edelleute seien, wer sie beraubt undmie sich der Amtmann zu Bellenz in dieser Sache benommen habe,damit man sollichs vnratz absy vndben vertribnen lüten nit gestattet werd, Jr vffenthalt hinder vns zu suchen, sollichen bösen händlen anzu-fügen mögen." Es ist auch im Einverständnis; mit dem König für Behandlung der oben angezeigtenGegenstände ein Tag nach Luceru gesetzt auf St. Martinstag nächsthin (11. November); da will man dannbie Eröffnungen der königlichen Boten anhören.

Rttl.

Kttßn n ch t um Lucerner-See. 4 Z02, 12. September Wcmng vor des hl. Erich m-, zu Herbst).

Staatsarchiv Luccr».

Lucern und Zug hatten Streit über den Kiemen und den davor liegenden See bis in die Mitte desSees gegenüber Lotterbach. Lucern behauptete, es stehen ihm von der Grafschaft Habsburg wegen daselbst hohe^ud niedere Gerichte sammt dem Wildbann zu. Zug nahm dieselben Rechte von seines Kaufes des Kiemens'uegen in Anspruch. Die Sache gelangte an bnndesgemäßes Recht, die Zugesetzteil zerfieleil in ihren Urtheilen,^ Dbinann, Hails Schiffst, des Raths von Schwyz, vereinigte die Parteien auf obgenanntem Tag zu'Üüßnncht zu folgendem, beidseitig von den Rüthen angenommenen gütlichen Vergleich: 1.Des ersten so