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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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September 1502.

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solle. Deßglich das wir hinfür denen, so wider der Oberteil willen in reyß laufen wurden, onch eynichhilf oder fürderung tun sollen von Jr ansprachen wegen, die sp in sölichem repßloufen überkemen." Darübersoll jedes Ort auf nächstem Tag zu Lucern antworten. K. Jeder Bote weiß zu sagen, wie davon geredetist, daß, nachdem man hievor auf Tagen dem Swinlin von München, dem Salzsührer, Geleit gegeben, eres mißbrauche um uns zu Übertheuern, und daß einige meinen, es wäre für uns besser, wir schlügen ihmdas Geleit ab und ließen Alle frei und sicher sein, die uns Salz und Anderes zuführten, anstatt uns alleinauf den Swinlin zu verlassen. Auf dem nächsten Tag soll man hierüber weiter verhandeln, It. DemVogt im Rheinthal ist befohlen, den Weinvnder der rennen" bestmöglichst zu verkaufen, s. Auf demnächsten Tag soll über den Anzug, das Schloß zu Rheineck zum Schlitz unserer Leute und zum Aufenthaltdes Vogts, auch damit dieser etwa einen Gefangenen da versorgen könne, wieder zu bauen, verhandeltwerden. Ii.. Dem Vogt im Rheinthal und dem Ammann Vogler wird Vollmacht gegeben, über eineilTausch um die Gerichte zu Rüti im Nheinthal Unterhandlung zu pflegen, doch alles unter Vorbehalt unsererGenehmigung. I. Der Landvogt im Thurgau verlangt Weisung, wie er sich gegen die Knechte, die jetzthinweg gelaufen sind, halten soll. Auf nächstem Tag soll man antworten. >»». Heimbringen, aufweichenTag wir vier Orte Zürich, Lucern, Schwyz und Glarus die Erledigung der Spänne zwischen dem Abt vonSt. Gallen und der Stadt Wyl ansetzen wollen, i». Der römisch königlichen Majestät ist geschrieben, siemöchte verfügen, daß das Mandat des Kornkaufs wegen im Elsaß wieder abgethan und aufgehoben unduns feiler Kauf gestattet werde, wie das von Alter hergekommen und im Frieden zu Basel festgesetzt wordenstt. Die königlichen Anwälte werden sich beim König und bei dem Landvogt und den Räthen im Elsaßauch in diesem Sinne verwenden. «. Die römisch königlichen Anwälte haben auf diesem Tage abermalsuuf ihre frühern Anbringen Antwort begehrt. Und obschon ihnen in Betreff der Stadt Constanz, der 6000Knechte und der andern Hülfe, ebenso hinsichtlich der Erneuerung der Erbeinung gleiche Antwort wie früherbegeben worden ist, so haben sie doch mit vielen Worten begehrt, erstlich daß wir unsere Knechte, da wirste doch nicht mit dein König ziehen lassen wollen, auch nicht gegen ihn laufen lassen, zweitens daß wir, inBetracht des Vortheils, den die Erbeinung für beide Theile habe, diesen Punkt nochmals an die Obrig-keiten bringen möchten. Diese beiden Artikel hat man im besten heimzubringen angenommen. Alan soll aufSonntag nach Allerheiligentag (6. November) über diese beiden Stücke und Anderes, das noch zufallenMöchte, zu Zürich Äntwort geben, x». Dem römischen König ist auch geschrieben, wie die Herren von Zornund von Fürstenberg aus Auftrag Seiuer Majestät zwischen den Herren von Wadenberg und den Kindern^°u Zimmern einen Vergleich gemacht haben. Der König wird ersucht, diesen Vergleich zu genehmigen undöu verschaffen, daß selbem nachgelebt werde, damit die Kinder von Zimmern zur Ruhe kommen. «>. Ebensostk ihm geschrieben, er möchte den Hermann Schwendiner anweisen, unsere Eidgenossen von Appenzell ruhigöu lassen. ». Die Sache von Stammheim. K. Ammann Steiner soll von Vogt Stocker erfahren, wasden Gesellen von Glattburg zur Zeit für ein Abschied gegeben worden sei und wie der Handel eineGestalt habe.

I». i . s fehlen im Lucerner Exemplar. I», I«, i. k, i» fehlen im Berner Abschied. I», i. it,n», j,8 fehlen im Freiburger Abschied.

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