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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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September 1502.

SS.

Zürich. 4602, 2. September (Freitag nach Bereue).

Staatsarchiv Luccr» : Allgemeine Abschiede, I». l!!2. Staatsarchiv Zürich: Abschiede, III. 284. Staatsarchiv Bern: Allgemeine

Eidgenössische Abschiede, II. i>22. Archiv Freiburg.

Boten. Zürich. Die Burgermeister Wyß und Mist; Gerold Meyer von Knonau; Felix Keller.Bern. vr. Thüring Friller; N. von Scharuachthal. Luceru. Vogt Küng. Nri. Ammaun In derGassen. Schwyz. Unterwalden. Vogt Dürler. Zug. Ammann Steiner. Glarus. AmmannKuchli. Basel. Hans Hiltprand und der Pannerherr. Freiburg. Der Burgermeister. Solothurn.Der Seckelmeister. Schaffhausen. Burgermeister Trüllerei.

t», Cristan Suter begehrt von den Eidgenossen Ersatz des Schadens, der ihm bei Anlaß der Erbauungder Schalbergstraße an seinen Gütern gethan worden sei. Das soll man heimbringen. 1k. Unser Vogt inden freien Aemtern hat einen verläumdeten Knecht zu Sarmenstorf gefangen nehmen lassen und wollte ihnnach Lucern führen. Als man nun mit ihm in die Gerichte des von Hallwyl gekommen war, rief derGefangene daselbst das Recht an und auf sein Anrufen hat ihn der von Hallwyl aufgehalten und geineint,er soll in seinem Gericht berechtigt werden. Auf dem nächsten Tag soll man antworten, ob man den Gefan-genen vor dem von Hallwyl berechtigen lassen oder selben ihm abfordern wolle, v. Unserer Eidgenossen-schast Boten, die zum König von Frankreich geritten sind, haben heraus geschrieben, sie seien auf Freitagvor Bartholomäi (19. Äugst) uach Pavia zum König gekommen, da wohl empfangen und angehört unddarauf nach Asti beschieden worden, um den König und die Antwort daselbst zu erwarten. Sie hören, daßder Friede zwischen beiden Königen aufgerichtet und besiegelt werden soll. «t. Der ansprechenden Knechtevon Neapel und Novara wegen ist ein anderer Tag angesetzt auf Sonntag nach des heiligen KreuzesTag (18. September) nach Lucern. Die Knechte begehren, daß wir vier Mann und sie vier Mann in dasRecht setzen sollen, um über die Ansprachen zu entscheiden. Uns aber dünkt besser, daß von den Ortenaus den Rathen unparteiische Leute zu der Sache gesetzt und ihnen Vollmacht gegeben werde, das Geld zutheilen, jedermanns Ansprache anzuhören, zu prüfen und dann Jedem nach Gestalt der Sache seine Forde-rung auszurichten. Die Obrigkeiten sollen beide Wege in Erwähnung ziehen und auf den angesetzten Tagzu Lucern ihren Willen erklären, t . Der Irrung wegen zwischen Herzog Albrecht von Bayern und derStadt München einerseits und etlichen besondern Personen von Schwyz und Glarus andererseits, betreffendden Gögging und die angenommene Fehde Sigmund Zweykopfs ist dem Herzog Albrecht und der StadtMünchen geschrieben, sie möchten sich zu einem gütlichen Tage verstehen. Dem Caspar von Bubenhofen istempfohlen, am württembergischen Hos zu arbeiten, damit der Herzog von Württemberg sich bei HerzogAlbrecht auch dafür verwende. Schwyz und Glarus sollen dafür sorgen, daß die Ihrigen inzwischennichts Unfreundliches anfangen. I'.Fürer so ist zu vffenthalt frid vnd ruwen vnd damit sölich vndderglich vechden vnd vfruren verhüt werden, von vns beschlossen, das jeder bott söll heimbringen, ob wirordnung machen wollen oder nit, das sich hinfür nieman in vnser Eydtgnoschaft frömder Personen, fachenoder ansprachen sol beladen oder annemen on der Orten vnser Eydgnoschaft gemeinlich oder merenteilsmüssen vnd willen vnd besonder das Niemauds kein krieg oder Vechd für sich selbs vnderstou oder fürneme»