Juli 1502.
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diesem Tage wieder erschienen und haben mit vielen freundlichen Worten um Antwort gebeten. Nachdemwir allseitig unsere dießfälligen Aufträge gegen einander eröffnet, wurde den königlichen Boten mit ebensofreundlichen Worten geantwortet: Was Gutes der königlichen Majestät auf den Zügen nach Rom und gegendie Türken begegne, das gönnen ihr die Eidgenossen wohl, aber Jemanden mitzuschicken sei ihnen derTheurung nnd des Mangels an Leuten, die das Feld banen, zur Zeit nicht gelegen. Dagegen wollen sieden König an diesen ihnen wohlgefälligen Unternehmungen in keiner Weise hindern, noch Jemanden widerihn schicken. Die welche dein König von Frankreich zugelaufen seien, haben das wider den Willen ihrerObrigkeiten gethan, da alle Orte das Reislaufen verböte«: hätten. Wenn Jemand „durch Eren oder ritter-fchaft mit dem küng gen Rom zur Krönung rytten welt", wäre Hoffnung vorhanden, daß etliche Orte dasnicht abstellen würden. Der Stadt Constanz einen Bezirk in: Thurgau abzutreten, wolle sich den Eidgenossennicht schicken, denn das Landgericht mit seiner Zubehörde sei zu ihren Händen gekommen, „das wir das nitschmeleren können." Aber was der Bericht oder Friede zu Basel innhalte, das wollen sie getreulich beachte,:,t Die römisch königlichen Boten haben drei fernere Artikel an uns gebracht: 1. Daß die Orte, welche mitErzherzog Sigmund sel. die Erbeinung angenommen und dieselbe mit der römisch königlichen Majestät nichterneuert haben, selbe erneuern möchten. 2. Es gehen Reden, die kaiserliche Krone wolle der deutschen Nationentzogen werden, deßhalb wolle der König nach Ron: ziehen, um sie zu erlangen. Weiter sei die Gefahrdes Türken jetzt größer als je, weßhalb Mandate an die Eidgenossen nnd Andere ausgegangen seien, darinder König die Größe der Hülfe unfern: Ermessen anheimsetze, aber dazn 6000 Knechte unter unser,: Zeicheni" seinen Sold begehre und verlange, daß wir Niemanden gestatten, gegen ihn zu ziehen. 3. Der Königvon Spanien habe seinen Sohn, Herzog Philipp, zun: Erben aller seiner Länder angenommen. Wir möchtenuun auch den Herzog Philipp in die Erbeinung Herzag Sigmunds aufnehmen, es werden dafür von: Königund Herzog Philipp uns Pensionen zukommen, „was vns dero gegen andern möcht abgan." Es wirdbeschlossen, diese drei Artikel heimzubringen und wenn die Obrigkeiten bedünken sollte, daß darüber weiter mitden königlichen Boten zu tagen wäre, so solle das den: Bischof von Constanz zugeschrieben werden. 1^. Der^ote von Lucern soll das Begehren Zürichs ans eine Herren bringen, daß sie die Verordnung der verstorbenen^Harbergen,: in Kraft erwachsen und die in Verbot gelegten Glitten aushinfolgen lassen möchten, „Mietrach-ing das vnser pünd luter zulassen, das all erbfell berechtiget werden söllen an den enden, da die beschechen."^ Heimbringen, daß die Schiffleute, die von Zürich nach Baden fahren, begehren, daß mit den Geleiten:de: den Bädern geredet werde, damit sie sie bei ihren: alten Herkommen bleiben lassen und mit de»: Geleit'ucht steigern, wie es jetzt angefangen werde, «i». Die römisch königlichen Boten sind nach der abgemeldetenAntwort abermals vor uns gekommen nnd haben begehrt, daß jetzt schon ein Tag zur weitern Verhandlungwit ihnen angesetzt werde, namentlich weil man ihnen nicht endliche Antwort auf das Begehren, die StadtEonstanz als eine Verwandte des Hauses Oesterreich in den Baslersrieden zu begreifen, ertheilt habe, aufwelchem Begehren sie bestehen, sowie ans den: Verlangen, daß man diese Stadt bei ihrem althergebrachtenBezirk bleiben lasse. Wenn man sich dießfalls nicht vereinigen könne, so begehren sie darum den Austraguach Vorschrift des Friedensvertrags. Darauf hat man nach ihrer Bitte den Tag angesetzt auf St. Verenentagfl. September) nächsthin nach Zürich. »>. Unser,: Eidgenossen von Schaffhausen ist auf ihr Begehren zuge-igt, man wolle sie dein König von Frankreich empfehlen, daß er sie in Pensionen, Zöllen und Geleiten haltewie uns übrige Eidgenossen. «». Zug und Glarns sollen von: alten und neuen Landvogt in: Oberland erfah-was der hispanische Bote, den der alte Landvogt daselbst gefangen genommen hat, hätte handeln sollen.