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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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Juli 1502.

was ihm abgenommen und wohin das ihm Abgenommene gekommen sei. Was sich findet, soll auf nächstemTag berichtet werden. Erfindet sich der Bote als unschuldig, so soll ihm das Seiuige wieder erstattet werden.I». In Betreff Stammheims und Nußbaumens soll der Landvogt im Thnrgan sich weiter erkundigen, wasdas Herkommei? sei, und ans dein nächsten Tag berichten, damit alsdann nnsern Eidgenossen von Zürichendliche Antwort gegeben werden könne. Rüttimanns Sache soll inzwischen, angestellt bleiben.

«», z» fehlen im Lucerner- und Schwyzer Exemplar, o, <>, t, Ii, <» fehlen im Berner Exemplar.Zu ». Im Schwyzer Exemplar heißt es 3000 Mann, in dem Schreiben an Lucern ebenfalls 3000.

S7.

A ltd or f. 4 19. August (vff Laurenz«).

Archiv Schwyz.

(Tag der drei Länder.) t» Jeder Bote soll seinen Herren berichten in Betreff des Sohnes desZumbutz, der, von einem falschen Angeber einer Missethat verdächtigt, eine Zeitlang zu Uri im Gefänglichwar. I». Dem Caspar Finger, der zu Bellenz einige Zeit Weibel gewesen, wird auf Begehren AmmannZeigers statt des ihm verheißenen Kleides von jedem Ort noch 30 Schilling zu dein Gulden zugelegt, derihm zu Belleuz gegeben worden ist. «. Da die Boten von Schwyz angebracht haben, der alte Vogt inBollenz, Vogt Zebnet, wolle nach Bollenz reiten, um zu siegeln, wurde beschlossen, man soll in Zukunft eineinVogt sagen, daß er alle Briefe, die unter seiner Verwaltung gemacht werden, siegeln soll, während er nochVogt ist. «I. Bern entschuldigt sich mit der jetzt dort herrschenden Seuche, daß es seine Boten nicht mitdenen der übrigen Eidgenossen zum König senden könne, unter Versicherung, nichts destominder, wenn es dieRoth erfordere, Leib und Gut zu uns zu setzeu. v. Ein Priester vou Ablesch begehrt eine Pfründe, diejetzt einer vou Färris (Varese) nutze, der nicht Priester sei. Es ist beschlossen, die Sache zu erkundigen und demPetenten in seinen Kosten behilflich zu sein. I. Auf das Begehren des Vogt Marti von Lucern und desHans Girmann von Basel, daß man sie mit dem Zoll zu Bellenz billig halten möchte, erhielt man vonBellenz Aufschluß, daß man von jedem Saum 2 Kreuzer Zoll genommen und sie billig gehalten zu habenmeine. K. Dem Schreiber von Bollenz ist aufgetragen, die Statuten und Capitel beförderlich zur Besiege-lung heraus zu senden. I». Die von Livinen ineinen mit ihrem Holz zu Bellenz zollfrei zu sein. Es wirderkennt, die vou Liviuen sollen den Zoll geben, wie bisher, sofern sie nicht ihre Befreiung erweisen, I. DemCoinmissar wird geschrieben, er soll den jungen Knaben, dessen Vater zu Bellenz gefangen lag, gegen Urfehdefreigeben. Ii,. Eines Priesters wegenzu Gram", den? bei 10 Ducaten Buße verboten worden ist, in dasKloster zu gehen und der doch gegangen ist, wird seinem Vater und ihm geschrieben, daß er das nicht mehrthun soll; dem Propst von Bollenz ist geschrieben, er möchte deßhalb auf jeuen achten. I. Drei SchwesternzuGra" haben Streit. Weil die eine bei einem Priester ist, so meinen die andern zwei, sie soll nicht mitihnen erben. Der Streit ist auf zwei Schiedrichter gesetzt, die gesprochen haben. Dein Obmann, den mangesetzt, ist empfohlen, dem gerechtern Urtheil anzuhangen, in. In der Sache des alten Mannes GiovanniNungga zu Osogna gegen Bernhardin von Cristien ist dem Consul geschrieben, er soll das Gut zu Rechtverbieten, bis die Boten hineinkommen, um zu richten, n. Der Vogt in Bollenz wird angewiesen, weder