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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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Juli 150S.

9Z.

Züri ch. 1Z02, 11. Juli (Montag nach Kilian,).

Staatsarchiv Bern: Allgemeine Eidgenössische Abschiede, II. livtt. Archive Freiburg, Basel, Schaafhausen.

Der König von Frankreich schreibt, er habe 500 Knechte angenommen und begehre, daß man ihmlaut der Vereinung noch 1500 zulaufen lasse, dann werde auch er thun, was er nach der Vereinung zuthun schuldig sei. Da nun aber die Knechtesust verlausten vnd hingezogen" sind, ist gerathschlagt, heim-zubringen, ob wir die Knechte abfordern, oder wie wir in der Sache handeln wolleil. Auf dem Tag Jacobisoll man antworten. ?». Schaffhauseil erklärt, daß es in der französischen Sache thun werde was die Eid-genossen, doch bitte es um Verwendung beim König, daß es auch mit einer Pension bedacht werde, inAnsehung seiner gehabteil Kosten. t. St. Gallen berichtet, es habe zuverlässige Nachricht, daß zwischendem Markgrafen von Brandenburg und denen von Nürnberg etil Vergleich zu Stande gekommen sei, weß-halb unsere Verwendung in Sachen überflüssig geworden sei. «I. Zürich bittet um Antwort bezüglich seinesSpans um Nußbaumen und Stammheim gemäß dem Abschied von Baden, auch daß von fernerm Vorgehengegen den Rüttimann vor der Hand abgesehen werde. Darauf will man auf obgenanntem Tag Antwortgeben. Dabei soll auch der alte Landvogt Stocker erscheinen.

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(Ohne Ortsangabe). 1102, 18. Jull.

Staatsarchiv Zürich: Tschudische Sammlung, 41.

Vff das Anbringen so wyr beder lender von Swytz vnd Glaris Natsbotcn von des alten landrechtzwegen der Grafschaft Dogkenburg an vnsern gnädigen Herrn von Sant Gallen getan haben, hat sich singnad deßhalben mit gilter srüntlicher antwurt erzöygt vnd aber daby hohem vertruwen ernstlicheil gebetten,diewil sich vnser Herren vnd obern gar früntlich erpietend, das das alt vnd nüw landtrecht fürohin mieinandern gehalten werden vnd solle das alt dem nüwen vnvergriffen sin:c.: Das denne die selbigen vnserHerren vnd obern beder lender wurden bekantnuß geben und daran sin wellen, ob es sich hinfüro wurdbegeben, das zipo gegunen mit einandern stöß gewunnen vnd vinbe dieselbigen stöß Recht vff sr> buttind,das sy dann die fach für ainen Herrn von sant Gallen als den rechteil Herrn der Grafschaft Dogkenburgwlffm wellint. Actum Mäntag nach sant Margretheil tag anno w. secundo".

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Lncern. 1,102, 18. Juli (Montag vor Maria Magdalena).

Staatsarchiv Liiccrn: Luccrner Abschiede, l!. IKS. Staatsarchiv Zürich : Abschiede, lll. 2!>«. Staatsarchiv Bern: Allgemeine

Eidgenössische Abschiede, II. «>z. Archiv Freiburg.

Boten. Zürich. Ulrich Felix. Bern. Anton Brüggler. Lucern. Schultheiß Feer; SchultheißBramberg; Ludwig Küng. Uri. Ammann Troger. Schwpz, Heinrich Bäfl). Obwalden. Vogt