Mai 1502.
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23. Juni hierüber Instruction geben, v. Da dem Abt von St. Gallen gut schiene, die Eide, Burg- undLandrechte allenthalben bei den Seinen zu erneuern, so soll jedes Ort ans St. Johanns des Täufers Abendnächsthin (23. Juni) seine Botschaft dazu abfertigen. «>. Diese.Boten sollen auch den zwischen dein Abteund der Stadt St. Gallen in Betreff des Holzbanns und der Bußen enstandenen Zwist in Güte beizulegensuchen. Ebenso den Span des Abts gegen die von Wyl in Betreff der hohen Gerichte, t. Da zwi-schen dem Abt und unserm Landvogt im Thurgan Zwistigkeiten über die Verhältnisse walten, über dievormals ein Vertrag geschlossen worden ist, so sollen die Boten den Vertrag vor sich legen und nach dessenInhalt weiter handeln K. Da die von Appenzell behaupten, es seien die, welche außer ihre alte LandmarchZiehen, dem Gotteshaus St. Gallen keinen Fall schuldig, darüber aber ein Spruch der VII Orte vorhandenist, so sollen die Boten auch hierin ihr Bestes thun, damit der Streit in Güte beigelegt werde.
SS.
Saden. 111502, 5. Juni (Sonntag nach Erasmi) Jahrrcchnnng.
Staatsarchiv Luret»: Allgemeine Abschiede, II. I2Z. Staatsarchiv Bern: Allgemeine Eidgenössische Abschiede, ». IN»!».
Staatsarchiv Zürich: Abschiede, III. 241. 24 :t. Ebenda : Tschudische Sammlung, All.
Boten: Zürich. Rudolf Escher. Bern. Caspar Wyler, Venner. Lucern. Jacob Bramberg, Alt-schultheiß. Uri. Jacob Zebnet. Schwyz. Hans Wagner, Ammann. Ob- und Nidwalden. ArnoldFrunz. Zug. Werner Steiner, Ammann. Glarus. Ulrich Kuchli, Ammann. Basel. Heinrich Einfaltig.Freiburg. Hans Arsent. Solothurn. Benedict Hugi.
Rechnung: Vom Vogt in den freien Aemtern ist einem Ort geworden 41 Pfund Haller; von derLandvogtei Thurgan 10 Gl., 2 Pfund 5 ß. für 1 Gl., von dem Landgericht 60 Gl., 2 Pfund 5 ß. für1 Gl. gerechnet, von Dießenhofen 9 Gl. an Gold und 1 dicker Plaphart; vom Vogt zu Rheineck 17 Gl.6 ß-, 15 Nollenbatzen für 1 Gl. In Rheineck liegt noch bei 20 Gl. au Heu und bei 300 Saum Wein(,,Jr sollend heimbringen, ob man den win fürers vnder der rennen verkaufen wel oder nit, diewil doch sobinderlon vnd ander costen daruf gangen ist"). Vom Vogt in dem Sarganserland ist einem Ortgeworden 88 Gl. je 2 Pfund für 1 Gl. Ferner erhält jedes Ort vom Vogt zu Rheineck 15 Rollenbatzenv°u Lehen wegen, die der Abt von St. Gallen anspricht („vnd zudem 5 Gl. dem Ammaun Vogler für^as so ^ r»mb den Vogt verdient hat"). Vom Vogt zu Baden erhält jedes Ort 57 Pfund 9 ß., aus derwüchse zu Zurzach 11 ß., aus der Büchse zu Mellingen 18 Pfund 8 ß., aus der zu Klingnau II Pfund^ ß-, aus der zu Bremgarten 13 Pfund 10 ß., aus der zu den Bädern 9 ß., aus der Büchse zu Baden65 Pfund 10 ß. („Summ an Lucernpfunden tut 787 Pfund 10 ß. 6 D."). I». Durch den Oesterreichervon Stein ist das Begehren der Kaufleute von Nürnberg um schriftliches Geleit an der Eidgenossen Botengelangt. Das wird in Abschied genommen ans den nächsten Tag, wo man derer von Nürnberg, derer vonMünchen und des Schwinlis wegen verhandeln soll. v. Des Fatzmanns wegen, der das Seinige imErgangenen Krieg verloren hat, soll jeder Bote heimbringen, daß die, welche ihm von daher schuldig sind, ihnezahlen sollen, oder ob wir ihm etwas daran geben wollen. «I. Auf dem nächsten Tag soll man auchkvtworten des Bischofs von Constanz wegen, der die Priester zu erben meint, auch der Sache von Täger-^eilen wegen. « . Der Bote von Lucern soll des Pflegers von Pfäfers wegen an Junker Jacob von