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Mai 1502.
herstellen, l. Caspar von Silinen von Lucern „hat etwas beswerd, so Im vf anrufen des von Kre mit Verbotdes sinen in vnser Eidgnossen von Bern herlikeiten begegnet." Dem Boten von Bern wird empfohlen, dieBeschwerde des von Silinen an seine Herren zu bringen, damit sie die Parteien Vorbescheiden und nochmalsfreundlich vertragen, da sie doch in der Hauptsache geurtheilt haben. K. Der neue Landvogt im Elsaß isterbötig, dem Martin Schrank von Ölten und Andern, denen zur Zeit in unserer Eidgenossen von BaselGebiet, unbewahrt aller Ehren, das Ihrige durch zwei Knechte genommen wurde, dasselbe zu ersetzen, daeiner der Knechte zu Ensisheim gefänglich angenommen sei u. s. w. Darauf ist erkennt, Solothurn solleden Schrank und seine Mithaften vermögen, die Erstattung des Hauptgutes ohne weitere Schwierigkeitenanzunehmen. I». Ein Erzknappe, von Appenzell gebürtig, bittet um besiegelte Erlaubniß, in der EidgenossenHerrlichkeit Berggut suchen und, wenn er solches findet, es um den Zehnten nach Bergwerksrecht ausbeutenzu dürfen. Auf dem nächsten Tag soll man Antwort geben, i. Unsere Eidgenossen von Zürich verlangenmit Berufung auf ihnen geschehene Zusagen Ersatz ihrer großen Kosten in dem letzten Krieg und einenehrlichen Vortheil bei der Theilung der eroberten Büchsen. Der Bote von Schaffhausen bringt ebenfallsan, seine Herren haben in jenem Kriege große Kosten gehabt und es seien ihnen etliche Büchsen versprochen.Darum soll auf der Jahrrechnung zu Baden endliche Antwort gegeben werden. Ii.« Ebenda soll der fremdenBettler wegen verhandelt werden. I. „Heimbringen als Daniel Kapfmann von Sant Gallen begert, fürInn ein verschrtben vrfehd gegen küng von frankrich, weißd jeder bot zu sagen." i»». Die Anregung, daßzu Nutz und Fürderung armer Leute zu Constanz ein Advocat erwählt werden sollte, soll man heimbringen.IN. Auf der Jahrrechnung zu Baden soll über das Anbringen des Vogts zu Baden in Betreff des Zollszu Koblenz und die dießfälligen Einreden unserer Eidgenossen von Zürich, Basel und Schaffhausen das Weitereverhandelt werden.
Zu » Cysat bemerkt am Rande, wahrscheinlich nach älterer Aufzeichnung: Diß ist derselbig Spruch:„Schwyzer vnfründ Gottes, ein fynnd des Glaubens, grimmer Tyrann ^ Milchsugender Schalk, pfy kämelichergrob, j Gott mag nit mer lyden die Todschleg ond roub j wöllche du Waldgeborner lieb hast, mördersche sitten ^Nach ist die zyt, so du die guldine gaben hoffest j das du des gilgen fürenden fürsten ysin psil fliehen wirst." IZu „Statthalter" ebenda bemerkt er irrig „des Kaisers;" siehe «.
S fehlt im Berner Exemplar.
88.
Sch wl) z. 4 19. Mai (Donstag in dcr Pfingstwochc).
Staatsarchiv Zürich : Tschudische Sammlung, 38.
Tag der IV Schirmorte des Gotteshauses St. Gallen.
Der Statthalter und Anwalt des Abts von St. Gallen meldet, letzterm sei ein königliches Mandatzugekommen, daß er von seinen Gotteshausleuten eine Anzahl gut gerüstetes Kriegsvolk dein römischen Königzuzusenden habe. Es will uns bedünken, es dürfte am besten sein, der Abt würde sich zu solchem Mandat vorder Hand still verhalten, ohne demselben zu entsprechen; würde er dann weiter angefochten, so will manwieder darüber berathen. I». Die gleiche Botschaft des Abts von St. Gallen klagt, unser Vogt im Rhein-thal habe etliche Fälle, die dem Gotteshaus St. Gallen gehören, zu Händen gezogen, und bittet, man möchteden Vogt anweisen, das Gotteshaus bei seinen Rechten zu lassen. Jedes Ort soll seinen Voten auf nächsten