März 1502.
163
wir sy bi Jrer friheit vnd rödel wellent lassen bliben, wie wir Inen die gäbeil vnd die lüt von Niellengan Mury daselbs erwarten, was vrtel Inen gibt, es st) vmb väll vnd anders. Den von Liela sol geschribenwerden, dz st) in der sach stillstandeil vnd nit zu gericht gangen geil Muri), och den fal nit geben bisan vns."
Zu I». Siehe unten den Abschied vom 5. Juni Nr. 89 Note i». I fehlt im Lucerner- und Berner Exemplar.
8«.
Bern. 4302, 7. Mar (Samstag nach L.s<zsnsioräs).
Staatsarchiv Bern: Allgemeine Eidgenössische Abschiede, II. 587.
Bern, Freiburg und Solothnrn erledigen durch einen nachträglichen Spruch Anstände, welche zwischenJohannes Seriant und Benedict Bäppet in Folge des Vertrags, der am 9. März dieses Jahres zu Frei-burg zwischen Johannes Seriant und der Stadt Biel gemacht wurde, sich erhobeil hatten.
87.
Aürich. 13(12, 1 3. Mai (Freitag nach Nanorami).
Staatsarchiv Lucern: Allgemeine Abschiede, I». litt. Staatsarchiv Bern: Allgemeine Eidgenössische Abschiede, II. kttv.
Archive Freiburg, Basel, Schafshaufett.
Jil Betreff des schmählichen Gedichts, das uns Eidgenossen zu Schande lind Schmach ein Pfaffgemacht hat, ist auf Begehreil Basels erkennt, Zürich lind Zug solleil in aller Orte Namen eine BotschaftNach Basel senden, um diesem den Pfaffen, der gefänglich dem Statthalter überantwortet ist, berechtigeil zuhelfen. I». Jeder Bote weiß zu berichten über seltsame Bewegungen in den „Niedern orten." In denMeisten Städten daselbst werden große Hüten (Wachen) gehalten und doch möge Niemand recht erfahreil,gegen wen oder wozu selbe zuletzt dienen möchteil. Die Boten dieses Tages haben angesehen, dieser Anzeigenwegen zur Stunde noch keine großen Rüstungen vorzunehmen, fondern Basel, welches am besten hiezu gelegeilist, aufzutragen, Kundschafter zu halteil, seine Aufmerksamkeit auf seile Sachen zu richteil und den Eid-genossen von allfällig daher drohenden Gefahren Nachricht zu geben, in Hoffnung, daß man sich eintretendenFalls allseitig hülfreiche Hand reichen werde. «. Der Statthalter von Basel hat Beschwerde erhobeil gegenallerlei Vornehmen etlicher Vorkäufer und Hodler in unserer Eidgenossenschaft. Es ist ihm darauf geant-wortet, „das wir vnsern Eidgnossen von Basel dasselb beuelchen vnd das st) macht vnd gewalt habent,ordnung vnd satzungen zemachen, als st achten. Inen vnd vns allen aller nntzlichest sin mögen." «I. Derrömische Köllig hat unfern Eidgenossen von Zürich geschrieben, sie möchten dem Abt von Pfäfers verhilflich!mn, daß er wieder in sein Gotteshaus zurückkehren könne. Vogt Hauser hat dabei angebracht, der Schaffnerrwn Pfäfers suche um Ermächtigung nach, dem Kloster Einsiedeln für die Schuld, die Pfäfers gegeil dieseshat, deil Zehnteil zu Tuggen abzutreten. Auf der Jahrrechuung zu Baden soll über Alles dieses verhandeltwerden. «. Auf Bitte des Abts von Kreuzlingen ist dem römischen König abermals geschriebeil worden, erMöchte nach seiner Zusage das Gotteshaus Kreuzlingen beförderlich wieder in Bau und ordentliches Wesen