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März 1502.
85.
Zug. 21. März (Mentag nach dem Smmtag x ^iuarum).
Staatsarchiv Lucern: Allgemeine Abschiede, I». I>7. Staatsarchiv Bern: Allgemeine Eidgenössische Abschiede, II. 580.
Staatsarchiv Zürich: Abschiede, III, 257. Ebenda: Tschudische Sammlung, !!7. Archiv Basel.
t». Der Vogt von Baden verlangt, daß ihm erlaubt werde, zu Koblenz von dem Kupfer und andermKaufmannsgut, das unsere Eidgenossen von Schaffhausen vorbeifühern, den Zoll zu nehmen. Dagegenbitten die von Schasfhauscn, man möchte sie und die Ihrigen dießfalls bei dem alten Herkommen belassen.Auf dem nächsten Tag soll man darauf Antwort geben. I». Auf das Anbringen des Vogts von Baden„des einhurns wegen, das in der Vogtey Baden funden ist", wird erkannt, er soll demselben nachfragenund es zu meiner Herren, der Eidgenossen, Händen nehmen, v. Des Kirchensatzes zu Bonndorf und desZehntens zu Nüti wegen bitten Stoffel Suter und seine Mithaften, man wolle sie bei ihrem Kaufbrieflassen, sie seien arme Leute und wollen uns gern dagegen thun was billig sei. Dagegen behauptet derLaudvogt, es sei dieses ein Lehen vom Hause Oesterreich herrührend und stehe zu unfern Händen. Daraufwird erkennt, man wolle die Leute bei ihrem Kaufbrief bleiben lassen, doch sollen sie das Lehen von unsermLandvogt empfangen und dafür einen Trager geben nach dem Gebrauch. Wenn dieses geschehen, so sollunser Landvogt den Bischof von Konstanz bitten, daß er ihren Priester, den sie erwählt haben, bestätigeund consirmire, wie das gebräuchlich ist. «I. Unfern Eidgenossen von Basel und von Solothurn istempfohlen, ihre Botschaft zum Landvogt zu Ensisheim zu senden mit dem Begehren, daß er die Straßen-räuber strafe, wir wollen dasselbe thun, wenn wir solche ans unserm Gebiet betreten. Ferner soll die Bot-schaft mit dem Landvogt reden der zwölf Knechte wegen, welche der Stadt Basel widerwärtig sind; endlichsoll sie reden, „darmit vnd vsfgericht werden die brief, so in der bericht zwischent der römsch k. M. vnd vnseidtgnossen ergangen." «. Bezüglich der Sache von Stammheim und Nußbaumen haben der EidgenossenBoten auf diesem Tag sich dahin vereint: Wenn Zürich sich mit den kleinen Gerichten daselbst begnügenund dieselben nicht höher, denn jeder im Thurgau gesessene Edelmann, nämlich bis auf 10 Pfund, brauchenwill, so wollen wir es dabei bleiben lassen; wollen die von Zürich aber mehr Rechte daselbst in Anspruchnehmen, so soll das wieder an die Obrigkeiten gebracht werden, t. „Als dann der Statthalter von vnsernEitgnossen von Basel anbracht hat von des Salzbrunnens wägen, wie Im das vormals in befelch geben zuerkunnen, haben sch tan vnd vns bericht, als ein bot dz weiß sinen Herren zu sagen." Der Münzewegen ist mit unfern Eidgenossen, die vormals gemünzet haben, geredet, daß sie jetzt nichts anderes münzensollen als Angster und Haller. Die Gold- und Silbermünzen betreffend soll man heimbringen, wie jedenach ihrem Gehalt gewerthet werden soll, „darmit vnd das golt vnd dz silbergelt in einem korn gegen einandern sich glich, vnd vff den nechsten Tag darum antwurten, als ein bott witer darum weiß zu sagen".I». „Ouch weißt ein jetlicher pott sinen Herren vnd Obren zu sagen der Quittierung halb, so von vnsbeschähn ist der knächten halb gegen den küng von frankrich, jetlich Ort für sine knächt vnd deßglichen fürvnsere zugewanten, als dann die knächt vor uns erschinen mit vollem gemalt, vns ouch früntlichen darumgebetten." i. Der Abt von Muri hat durch seine Botschaft abermals geklagt, der Hof Niellen (Liele) seizwinghörig unter die Linde zu Muri; Zürich aber behauptet, es soll vor seinen Gerichten erkannt werde»/ob sich dieses so verhalte oder nicht. Darauf ist nach Verhörung der Briefe und Rödel erkennt: „Das