Januar 1502.
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Annahme des zuletzt zwischen Nothweil und den Frauen von Rothemnünster gemachten Vergleichs zu empfehlen,mit der Bemerkung, daß Krieg uns nicht gelegen wäre. Der Bischof von Constanz und der Abt vonSalmansweiler werden gebeten, sofern etwa ein Jnterdict in der Sache erwirkt worden wäre, selbes zuHinterhalten. Die Boten nach Rothweil haben Vollmacht, in: Nothfalle sich derer von Nothweil zu „»er-mächtigen" und sie zu weisen, g». Den: König von Frankreich und seinen Statthaltern und Regenten zuMailand wird geschrieben, sie möchten den Daniel Kapfmann freigeben und sich mit seiner Strafe begnügen,v. Der Bote von Zürich weiß seinen Herren die freundliche Bitte von uns Eidgenossen an sie, daß sie dasGotteshaus Muri bei seinem Recht und Herkommen lassen und von ihrem Streite mit demselben abstehenmöchten, vorzutragen. Auf den nächsten Tag wünscht man Antwort. «I. Jeder Bote soll die freundlicheBitte heimbringen, welche einige der Ansprecher an uns Eidgenossen gethan haben „von Peter SchleißenMld siner Mithaften wegen, die zu Fryburg in der frpheit ligken." v. Unfern Vögten im Oberland undZu Rheineck soll geschrieben werden, daß sie handeln wie sie mögen, damit Thomas Jäger geledigt werde;un Ulrich Zwil und den: Küster von Unterwalden sei nichts einzubringen, i. Basel und Schaffhausenwerden als Glieder der Eidgenossenschaft dem König von Frankreich empfohlen, daß er ihnen auch die Pensiongebe. A-. „Unfern Eidgnoffeu von Lutzern ist oeuolhen, diewil an st) in geheimd der Statt Costenz halbgelangt ist, dz st) in geheimdt mit Jacob Mundbrat, alten: Burgermeister zu Costenz, der, als geacht wirt, inder fach togenlich wer, reden, dz er zu Costenz den Handel mög erfaren vnd wz In: begegnet vus dz lassenwissen, damit vnd man ein Zugang zur fach, die vns Eidgnossen wol erschießen, haben möcht." I». Anunsere Eidgenossen von Freiburg wird des Schleißen wegen, der da in „der frpheit ligt", geschrieben, soferner und seine Mithaften den: Franzosen das genommene Geld und Gut wieder erstatten, so möchten sie ihnengnädig sein; wenn dagegen das Gut dem Franzosen nicht erstattet wäre, so sollen sie jene nach ihren Eidenstrafen, j. Auf dem heutigen Tag sind die Ansprecher abermals vor uns erschienen und haben uns ihreAnsprachen gänzlich übergeben, mit dringender Bitte, an unsere Obern zu bringen, daß, wenn das französischeGeld ankomme, denjenigen, welche in der Sache gehandelt, vorab Abtrag ihrer Kosten geleistet, ebenso die6000 Franken denen „so in dz land zogen" ausgerichtet werde:: möchten. Darauf ist an den König vonFrankreich geschrieben, er möchte die 40,000 Franken auf Ostern nach Lucern fertigen lassen, man werdeihn darauf für alle Ansprachen gehörig quittiren. It. Unser:: Eidgenossen von Freiburg und Solothurn istnochmals geschrieben, sie möchten das Bündniß mit Schaffhausen besiegeln. Wenn sie es nicht thun wollen,so soll der Schreiber von Lucern andere Bundbriefe schreiben und selbe dann in die neun übrigen Orteuon Ort zu Ort zum besiegeln schicken. I. Man soll auf künftigen Tagen berathen, wie man sich in Zukunftstalten wolle, wenn die Uusrigen den Kriegen nachziehen und dabei Ansprachen gewinnen und wie man dasabstellen möge. «». Der Bote von Zürich soll seine Herren bitten, ihren Stadtschreiber anzuweisen, daß erauf Freitag nach Eoirvorsionis Uauli (28. Januar) zu Küßnacht erscheine, um am folgenden Tag in den Spän-'wn zwischen Lucern und Zug Kundschaften aufzuschreiben, i». Der Bote von Bern soll seinen Herren sagen,sta möchten ihren Venner Zurkinden vermögen, auf Montag nach Eonvormonm ?auli (31. Januar) unser::Eidgenossen von Lucern zu Recht zu stehen; diese werden auf Sonutag vorher eine Botschaft zu Bern haben.
'I, «, l, k, I» fehlen im Zürcher Exemplar, i», i» fehlen im Lucerner Exemplar. Das Bcrner Exemplarenthält nur i, Ii, i, das Freiburger Exemplar nur i,