Januar 1502.
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sollen, ev. Derselbe Vogt soll denen von Rheineck sagen, es stehe ihnen nicht zu, einander in Steuer-sachen beim Eide zu gebieteu. tl. Der Abt von Wettingen soll einige Aecker, die er zu Villmergen mitRecht eingezogen hat, bis Pfingsten nutzen. Dann aber sollen beide Theile vor der Eidgenossen Boten zuBaden erscheinen und die Sache neuerdings rechtlich verhandelt werden. SA. In einem Streit des Abtsvon Muri mit der Bauersame von Lieli um den Fall meint der Abt die Sache vor ein Maiending zuLieli oder zu Muri zu bringen. Dem widersetzt sich Zürich, dessen Bote daher gebeten wird, seine Herrenzu ersuchen, daß sie das Gotteshaus Muri bei seinen Rechten und seinem Herkommen belassen. Die Boten,welche nach Constanz gehen, sollen dasselbe thun und Lucern zudem den Abt von Muri einladen, seineGewahrsame in Zürich vorzulegen. Daneben soll man zu Rath werden, was man auf den Fall abschlägigerAntwort von Zürich thun wolle. Iii». Auf diesem Tag ist die königlich französische Botschaft erschienenmit folgenden Anbringen: 1. Der König höre, daß er bei uns und nnsern Gemeinden verunglimpft werde,als ob er mit dem römischen König eine für die Eidgenossen nachtheilige Verbindung geschlossen hätte. DieseAnschuldigung sei grundlos. Wohl sei der römische König allein nicht vermögend, die Christenheit gegendie Türken und sonst wirksam zu beschirmen, zu diesem Zwecke habe der König von Frankreich mit ihmFrieden und Bündniß gemacht, solches sei aber den Eidgenossen in keiner Weise schädlich. Der König seiWillens, die Freundschaft und Vereinung mit den Eidgenossen so aufrecht zu halten, daß an ihm nichtsfehlen soll. 2. In Betreff der Ansprecher wolle der König den Eidgenossen zu Liebe und zu Ehren40,000 Fr. den Eidgenossen zu Händen stellen, woraus sie die Ansprecher befriedigen und ihn gänzlichguittiren mögen, wie er schon zu Zürich anerboten habe, alles aus Gnade und nichts von Rechtswegen.3. Seine Gesandtschaft müsse in der Eidgenossenschaft in Sorgen stehen, es werden ihr von den UnsrigenUnannehmlichkeiten zugefügt. Solches bringe weder Frieden noch Gutes, er bitte daher freundlich, deßhalbVorsorge zu treffen. Darauf ist beschlossen, jeder Bote soll heimbringen, ob man die 40,000 Fr. zu gemeinerEidgenossenschaft Händen annehmen und die Vertheilung besorgen wolle, oder ob jedes Ort mit seinenAnsprechen, reden soll, daß sie selbe annehmen. Ferner, ob wir, wenn sich Jemand unterstünde, Botschaftenvon Königen, Fürsten oder Herren in unserer Eidgenossenschaft niederzuwerfen oder ihnen sonst etwas Leidszuzufügen, die Thäter nicht strafen wollen. Darüber soll man auf dem nächsten Tag antworten. Unfern Eid-genossen von Bern und Freiburg ist empfohlen, die französische Botschaft auf ihrer Rückreise gehörig zusichern; dem Herzog von Savoyen und dein Bischof von Lausanne wird geschrieben, wenn sich Jemandaus unserer Eidgenossenschaft in ihren Landen mit schlimmen Absichten gegen die französischen Boten aufhielte,so möchten sie solche Uebelthäter nach ihrem Verdienen strafen, is. „Als gemeint wirt vnd man deß zumteil von sondern Personen vß Costenz vernimpt, die Statt Costenz weri wol an vnser eidgnossenschaft zubringen, dwil dann die löuff sorglich sind vnd man sich verficht, wann die von Costenz für uns betagtwurden, sp ritten vns nach w. Sol peder bott an sine Herren bringen vnd vff dem nechsten tag zuLucern darum antwurt geben." Da der gemeine Mann große Beschwerde leidet der Münze und
des Goldes wegen, „da dz gold vffligt vnd müntz abnimpt," so soll auf künftigen Tagen über diesen Gegenstandverhandelt werden, tl. „Als die von Basel haben anbracht, als sy vnd die Iren vnsern pund habengesworen, sigen etlich procurator vnd schriber, die der stift vnd dem Hof zu Basel verwant vnd ersucht syen,die puntnuß zu stveren, vermeinen st), dz nit zu thun, darum begeren st) vnser ratz, deßglich ob ein Edel-wann, der in ir Statt zug vnd ein Zit da säß, ob er den pund ouch stveren soll. Also ist die fach andieselben vnser Eidgnossen von Basel der Geistlichen halb gesetzt, st) zu halten, als st) vermeinen gut sin. Vnd