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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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November 1501.

und Hülfe. Das will man heimbringen, bemerkt jedoch, solche königliche Alandate seien unseren Herrenund Obern schon mehr zugekommen, ohne daß sie deßhalb etwas gegeben hätten, Basel möge sich wohl auchso halten. I». Der Bote von Zürich soll unsere Fürbitte heimbringen für die dortigen Angehörigen, welchemit den Ansprechern in die letzte Reise gezogen sind, den Göldlin und Andere, daß sie dieselben wiederheimkommen lassen möchten, wie es andere Orte auch gethan haben. «. Hans Willi, Altannnann zuUrsern, Hans Wolleb und Andere haben den Bernhardin von Volans aus Lamparten um etwas Anspracheauf freier Landstraße in unserer Eidgenossenschaft niedergeworfen, ihm Geld und Vieh abgenommen unddem König von Frankreich Feindschaft angesagt. Diese That mißfällt uns sehr, indem sie uns tödtlichenKrieg, den wir zu dieser Zeit nicht erleiden mögen, verursachen kann. Deßhalb ist beschlossen, die Thätersollen den genannten Bernhardin mit seinem Vieh und seinem Geld ohne Entgeltniß freigeben. Für dieKosten soll derselbe Tröstung geben oder, wenn er es nicht kann, schwören, sich der Kosten wegen gegen sievor uns Eidgenossen zu stellen, «ll. Unsere Eidgenossen von Zürich und Schaffhausen sollen ihre Botschaftin der Sache derer von Rothweil an den Bischof von Constanz und den Abt von Salmansweiler senden,damit die dortigen Streitigkeiten ohne Krieg abgethan werden. Auch sollen bei dieser Gelegenheit die Botenmit dem Bischof von Constanz derer von Klingnau und des Segessers wegen reden, in Betreff des Ersatzesfür einiges, während dein Kriege dort weggenommenes Korn, damit man hei dem Anschlag, wie er im Krieggemacht ist, bleibe. Sollte auf der Mehrforderung bestanden werden, so würden die Eidgenossen auch ihrerseitsan das Stift Forderungen stelleil. v. Als hievor die königlich französische Botschaft von dem Tag zuZürich der Ansprecher wegen abgefertigt worden und nach Uri gekommen ist, so hat dieselbe Uri gebeten,einer andern königlichen Botschaft, welche herauskommen werde, um den Eidgenossen den Entschluß undWillen des Königs kund zu thun, freies, sicheres Geleit zu geben. Das ist aber von Uri abgeschlagenworden unter Vorgabe, ihreGewalt" sei nicht gehörig versammelt u. s. w. Nun hat man den königlichfranzösischen Rüthen geschrieben, man verwundere sich, daß auf den Abschied der Ansprecher wegen nochkeine kölligliche Erklärung eingetroffen sei, sie möchten uns des Königs Willen durch eine Botschaft mittheileu,die dann gemeiner Eidgenossen freies, sicheres Geleit für Herreise, Aufenthalt und Rückkehr erhalten werde.Weiter ist den königlichen Rathen geschrieben, sie möchten dafür sorgen, daß die Sperrung der Straße nachMailand abgethan und daselbst unfern Eidgenossen von Uri freier Kails gestattet werde, dann werde Urisolches auch thun. Jeder Bote soll an seine Herren bringen, was auf den Fall, daß die Straße nichtgeöffnet würde oder keine Botschaft käme und Uri dann ohne unser Wissen und Willen etwas vornähme,oder durch Niederwerfung von Jemanden uns Krieg erregen wollte, gethan werden soll, ob man mit Mahnungoder auf andere Weise dem zuvorkommeil wolle. 4'. Da der Lendi dem Brunner kraft eines zwischen ihnenzu Baden ergangenen Rechtsspruchs 10 Gl. schuldig ist, ihn aber noch nicht bezahlt hat, so ist erkannt,daß er bezahlen und alle Kosten vergüten soll, die auf jenem Tag noch über die Sache gegangen sind.K-. Zürich klagt, der Eidgenossen Landvogt im Thurgau mache zu Stammheim und Nußbäumen die Rechteder Landgrafschaft in höherm Maße geltend, als das hergekommen sei. Darauf ist dem Landvogt geschrieben,er soll sich nm den Sachverhalt erkundigen und auf nächstem Tag darüber berichten. I». Schweiz undZug sollen Boten nach Einsiedeln senden, um von den daselbst im Rechte liegenden Acten zur Hand zunehmen was den Eidgenossen gehört, und denen von Zürich die ihrigen herauszugeben, j. Dem Vogtvon Baden soll man auf seine Anfrage, wie er sich in Betreff des Gutes und der Leute zu halten habe,da leider jüngster Tage dort ein Schiff verfahren und verunglückt sei, auf dein nächsten Tag Antwort geben.