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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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October 1501.

und Schaden, da er auf den Tod verwundet wurde, Entschädigung erhalte. Der Landvogt soll die Beschädigerermitteln und jeden unter ihnen ersetzen heißen, was er dem Fatzmanu entwert hat. Reicht das solchergestaltGeleistete nicht aus, so soll der Landvogt für das Mangelnde eine gemeine Landsteuer im Thurgau anlegen.I». Auf frühem Tagen ist angesehen worden, es solle das Landgericht im Thurgau mit zwölf Personenersetzt werden, die Hälfte aus der Stadt Frauenfeld, die Hälfte von der Landschaft; jeder soll des Tageseinen Behemscheu erhalten und dazu die ab der Landschaft, welche eine Meile Wegs von Frauenfeld woh-nen, 3 Nollenbatzen, die welche eine halbe Meile Wegs entfernt sind 2 Nollenbatzen; die Edeln und dieGemeinden, unter denen die äußern Richter gesessen sind, sollen das ausrichten, jeder zum halben Theil.Nun widern sich die Edeln und die Gemeinden dieser Last und die Nichter sind noch unbezahlt. Darumsoll jeder Bote heimbringen, ob man es bei jener Ordnung bleiben lassen, oder ob man alle zwölf Richteraus der Stadt Frauenfeld nehmen wolle, damit sie mit einem Behemschen jeder ausgerichtet seien, v. Aufdiesem Tage zu Zürich wurde abermals daran gearbeitet, die Irrung zwischen Uri, Schwyz und Nidwaldeneinerseits und dem Könige von Frankreich andererseits, betreffend Bellenz, zu vergleichen. Von der fran-zösischen Botschaft, welche der Cardinal, der des Königs oberster Statthalter in Mailand ist, herausgeschickthat, mochte nichts anderes gefunden werden, als daß die genannten drei Orte Bellenz die nächsten zweiJahre hindurch besitzen und während dieser Zeit die Einwohner von Bellenz im ganzen Herzogthum Mailandfrei, sicher und mit derjenigen Zollfreiheit handeln und wandeln mögen, welche den Eidgenossen kraft derCapitel mit Mailand zusteht. Die drei Länder aber, insbesondere Uri und Schwyz, wollten diesen Vorschlagnicht annehmen. Daher wird beschlossen, Zürich, Lucern, Obwalden und Glarus sollen in aller EidgenossenNamen ihre Botschaften auf St. Gallentag (10. October) zu Schwyz, Tags darauf (17. October) zu Urivor den Gemeinden haben und diese dringend bitten, die französischen Vorschläge anzunehmen, da es scheint,es seidiß fach mit Vernunft wol zu bedenken vnd nit abzuschlahen vnd also. nach vnd nach von dem inKeffers gegangen mag werden." «S. Ebenso ist ans diesem Tage eine Vermittlung zwischen der französischenBotschaft und den ansprechenden Knechten fruchtlos durch der Eidgenossen Boten versucht morden. Endlichhaben die letztern auf Hintersichbringen, jedermanns Rechten unbeschadet, drei Vorschläge formulirt: 1. Daß derKönig 40,000 Franken zu Händen der Eidgenossenschaft gebe, um dieselben unter die Ansprecher nach Gebührzu vertheilen, und daß er damit für alle bis zum heutigen Tag erlaufenen Ansprachen guitt und ledig seinsoll. Oder wenn diese Meinung nicht angenommen werden wollte, 2. daß jeder Theil zwei Zugesetzte ohneVerzug dargebe und jeder Theil zwei Personen, die weder Franzosen noch Eidgenossen seien, zu Obleutenvorschlagen soll. Aus den vier vorgeschlagenen Obleuten sollen dann die vier Zugesetzten den Obmannwählen; theiten sie sich dabei gleich, so sollen gemeine Eidgenossen denselben aus den Vieren bezeichnen. DieSchiedleute sollen an gelegenem Ort innerhalb der Eidgenossenschaft die einzelnen Ansprachen und die dagegenerhobenen Einreden verhandeln und durch Mehrheit oder Obmannsspruch rechtlich entscheiden. Oder endlich3. jedes Ansprechers Herren, nämlich der kleine Rath jedes betreffenden Orts, soll den Ansprecher in Beiseinder französischen Botschaft vor sich nehmen, seine Forderung und des Königs Einrede verhören und nachGelegenheit der Sache und nach göttlichem Recht entscheiden, was jedem zu geben oder nicht zu geben sei.Dabei sollen die den Ansprechern verwandten Nathsglieder austreten und nicht mitsprechen. Da nun diesedrei Vorschläge den ansprechenden Knechten vorgehalten wurden, erklärten sie, bei dein versiegelten Abschied,wie der zu Lucern ausgegangen, unverändert bleiben und keinen der drei Vorschläge annehmen zu wollen-Darauf haben der Eidgenossen Voten beschlossen, der französische Bote soll die Meinung an den König oder