September 1501.
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Zürich. 4Z0I, 16. September (Donnstag »ach dcs hl. Crütz Tag ze Herbst).
Staatsarchiv Lncern: Allgemeine Abschiede, I). 103. Staatsarchiv Zürich: Abschiede, III. 23tt. Gbenda: Tschudische Sammlung, :il.
Staatsarchiv Bern: Allgemeine Eidgenössische Abschiede, II. 4!I8. Archiv Solothurn.
t». Dem Herzog Albrecht von Bayern und der Stadt München ist abermals in Betreff des Handelsdes Gögging geschrieben und weitere Antwort verlangt werden. Dabei ist unter uns Boten geredet, ob,wenn Herzog Albrecht nicht gütlich in der Sache zu bewegen wäre, es nicht angemessen sein würde, daßSchwyz und Glarus sich mit den Ihrigen, welche dieses berührt, nnterredeten, ob sie sich gegeil ihn zu Rechterbieten wollen auf den Bischof von Constanz oder an andere gelegene Orte. I». Dem Mehrtheil der Botendieses Tages hat gefallen, „das wir den Bepstlichen applaß vnd Romfart, so an vns zewillgen gesucht wirt,in ansechung diser vngetrüwen löiffen jetzmals abstellen." v. Dietrich hat als ein Bote des Königs vonFrankreich auf ein vorgezeigtes Creditiv uns Eidgenossen des Königs gar günstigen und gnädigen Willenverkündet und dabei gesagt, der König habe ein besonderes Wohlgefallen an den Antworten, welche seinenBoteil ans vergangenem Tag von den Eidgenossen gewordeil. Er wolle die Vereinung getreulich halten,versehe sich aber auch, wir werden dasselbe thun, die Unfern, die sich erhoben haben, heimnehmen und unsm keiner Weise wider die Krone Frankreich bewegeil lassen. Darauf hat man mit vielen freundlichen Wortengeantwortet: „wir sigcn guter hofnung, es werd durch Vilser vnd dero botten Handlung, so setz von vnsEydtgnossen in Lamparten sygen, souil erfunden, das kriegklich vnruw abgestelt vnd früntlicher guter willgefürdert werde." ,1. Hilter den Boten waltet die Meinung, daß „zur fürdrnng eim nahen konff vnd demgemeineil nutz" abgestellt werden sollte, daß die Vorläufer das Korn noch ungedroschen in den Garbeil oderüberhaupt bevor es auf die rechten Märkte kommt, aufkaufen, oder daß sie es zwar ans den Märkteil kaufenaber dann einstellen und all andern Tagen wieder verkaufen, v. Ueber die Münze und die Rollenbatzeilist auch geredet wordeil, wie jeder Bote zu sageil weiß. f. Der zwölf Knechte halb, welche der StadtBasel Fehde angesagt habeil, und der zwei Gefangenen zu Nheinfelden wegen soll auf dem nächsten Tag zuZürich gehandelt und der Landvogt im Elsaß deßhalb auf den Tag beschrieben werdeil. K. Jedes Ort sollmit den Seinigen verschaffen, daß sie in keine Reise laufen, die, welche bereits hingelaufen sind, soll manwieder zurückrufen. I». Ueber den Entwurf etiler Ordnung gegen Pensionen, fremde Kriegsdienste, parti-culare Fehden u. s. w. sollen die Boten aller Orte mit Vollmacht zu endlicher Erledigung versehen werdenauf einen Tag, der deßhalb nach Zürich angesetzt wird auf Mittwoch nach St. Michaelstag (0. October).i. Alis diesem Tage sind abermals die Anwälte des römischen Kölligs erschienen und haben gebeten, ohnelängern Verzug Antwort zu geben auf die Eröffuungen, welche sie auf frühern Tagen der Unternehmungendes französischen Kölligs wegeil gethan, daß nämlich derselbe sich Mailand angeeignet habe und trachte, „sichdamit in das Römisch rich zu stellen" und sich den Landeil des römischen Kölligs und gemeiner EidgenossenZu nähern, woraus beiden Theilen Gefahr und Nachtheil erwachse, was der römische König mit Hülfe derEidgenossen abzuwenden wünsche. „Daruf gemeiner Eidtgnossen Ret nach Iren: brach vnd erkunnen, wie^eder von sinen obern geuertigt syg, allerlei) vnderred gehept durch etlich vß Inen zu den küngklichenAnwelten verordnet, vnd zeletst also abgescheiden haben, so die k. M. aberiuals begert, mit gemeiner Eidt-tzaoschaft vnd Iren zustendigen hilfliche Verstentnuß, nämlich ob jemand sin k. M. oder gemeiner Eidtgno-