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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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September 1501.

damit sie wegen Bellenz zu Frieden und Ruhe gelangen und der schweren Kosten des immerwährendenZusatzes enthoben werden, damit auch ihre Angehörigen wie andere Eidgenossen in der Lombardei freienHandel und Wandel erhalten; sie haben selbst dieser Sache wegen ihre Botschaft an den König von Frank-reich gesendet, nach allem diesem aber nicht mehr erlangt, als daß die Ihrigenmit Iren Hantie-rungen nider geworfen", ihrer dortigen Zinsen beraubt und vor kurzem ihnen über 200 Stück Großviehweggenommen worden seien. Deßhalb und aus vielen andern Ursachen haben sie ihre gemeinen Landes-zeichen aufgeworfen und einen wohlgerüsteten Zug verordnet, um mit Hülfe des Allmächtigen sich von solcherBeschwerde zu ledigen. Sie haben aber vernommen, daß etliche Zürcher, von den Franzosen aufgewiegelt,gegen die Ihrigen ziehen wollen, bitten daher, solches Aufwiegeln abzustellen und die Geworbenen zurückzuhalten,sowie überhaupt freundliches Aufsehen walten zu lassen.

Das gleichlautende Schreiben an Lucern von demselben Datum findet sich im Original unter den unge-bundenen Abschieden des Staatsarchivs Lucern.

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Zürich. 1301, 6. September (Montag vor Unserer lieben Frauen Tag zu Herbst).

Staatsarchiv Lucern : Allgemeine Abschiede, I». 102. Staatsarchiv Zürich : Abschiede, III. 224. Ebenda ! Tschudische Sammlung, ZV.

Staatsarchiv Bern : Allgemeine Eidgenössische Abschiede, II. 480. Archive Solothurn, Basel.

»». Umkriegklicher Vfruren" zuvorzukommen wird beschlossen, jedes Ort soll seine Botschaft vor dieGemeinden der drei Länder Uri, Schwyz und Nidwalden senden, um sie zu bitten, ihre kriegerische Unter-nehmung gegen den französischen König vor der Hand still zu stellen; man stehe in Hoffnung, daß der Eid-genoffen Boten in der Sache so arbeiten werden, daß diese streitigen Dinge gütlich verglichen und weitereMaßregeln überflüssig werden. Den drei Ländern wird demzufolge geschrieben, daß sie ihre Gemeinden,Schwyz auf nächsten Sonntag, Uri Montags darauf, Nidwalden an: Mittwoch darauf versammelt halten.Alan ist auch unter Vorbehalt der Genehmigung überein gekommen, daß für den Fall, daß die Bitte nichtfruchtete, jeder Bote einen Mahnbrief nach der Bünde Sage bei sich haben soll. Die Boten der Orte, welchejene nicht zu mahnen haben, sollen nichtdestomindcr auch da sein. ?». Den drei Bünden in Churwalenist ebenfalls geschrieben, die Ihrigen zu Hause zu behalten und sich in diese kriegerischen Unternehmungennicht einzulassen. «. Des Spans wegen zwischen Sargans und Mels soll Zürich seine Botschaft auf Sonntagnach des hl. Kreuzes Tag zu Sargans haben. «1. Den Boten, welche gegenwärtig von uns Eidgenossen zugütlicher Verhandlung nach Mailand an den Cardinal und an den Bälli geschickt sind, soll obstehenderBeschluß schriftlich mitgetheilt werden, damit sie sichdeß fürer in die fach zeschicken wissen." v. Heim-bringen was unsere Eidgenossen von Basel der Münze wegen angebracht haben; auf dem nächsten Tag zuZürich soll darüber geantwortet werden.

Zu ». Der Entwurf des Mahnbriefs findet sich in der Tschudischen Sammlung zu Nr. 30. v fehlt imBerner Abschied.